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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2023 - 4 BN 34.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15344
BVerwG, 17.05.2023 - 4 BN 34.22 (https://dejure.org/2023,15344)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2023 - 4 BN 34.22 (https://dejure.org/2023,15344)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 4 BN 34.22 (https://dejure.org/2023,15344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -2
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Städtebauliche Erforderlichkeit der Festsetzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen in einem Bebauungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht vollzugsfähiger Bebauungsplan ist nicht erforderlich!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.02.2022 - 4 BN 49.21

    Vollzugs(un)fähigkeit eines Bebauungsplans bei entgegenstehenden …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 4 BN 34.22
    Die Prognose, ob der Realisierung des Bebauungsplans dauerhafte Hindernisse tatsächlicher oder rechtlicher Art entgegenstehen, verlangt keine letzte Gewissheit, dass der Vollzug der Regelung unter allen Umständen ausgeschlossen sein wird, sondern die von den konkreten Einzelfallumständen abhängige Prüfung, ob auf der Grundlage der Darlegungen des Planungsträgers in der Planbegründung die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Bebauungsplan bzw. einzelne seiner Festsetzungen realistischerweise umgesetzt werden können (BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 2014 - 4 CN 4.13 - BVerwGE 150, 101 Rn. 14; vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 4 BN 49.21 - ZfBR 2022, 475 Rn. 4).

    Rn. 9 Die Beschwerde bezeichnet keine Abweichung von dem Senatsbeschluss vom 24. Februar 2022 - 4 BN 49.21 - (ZfBR 2022, 475 Rn. 4).

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 4 BN 34.22
    Ein Bebauungsplan, der auf Dauer oder unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, vermag die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen und verstößt deshalb gegen das in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB enthaltene Gebot der Erforderlichkeit der Planung (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 2001 - 4 CN 9.00 - BVerwGE 115, 77 , vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 …und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 10).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 4 BN 34.22
    Ein Bebauungsplan, der auf Dauer oder unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, vermag die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen und verstößt deshalb gegen das in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB enthaltene Gebot der Erforderlichkeit der Planung (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 2001 - 4 CN 9.00 - BVerwGE 115, 77 , vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 …und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 10).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 4 BN 34.22
    Ein Bebauungsplan, der auf Dauer oder unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, vermag die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen und verstößt deshalb gegen das in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB enthaltene Gebot der Erforderlichkeit der Planung (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 2001 - 4 CN 9.00 - BVerwGE 115, 77 , vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 10).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13

    Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten; …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 4 BN 34.22
    Die Prognose, ob der Realisierung des Bebauungsplans dauerhafte Hindernisse tatsächlicher oder rechtlicher Art entgegenstehen, verlangt keine letzte Gewissheit, dass der Vollzug der Regelung unter allen Umständen ausgeschlossen sein wird, sondern die von den konkreten Einzelfallumständen abhängige Prüfung, ob auf der Grundlage der Darlegungen des Planungsträgers in der Planbegründung die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Bebauungsplan bzw. einzelne seiner Festsetzungen realistischerweise umgesetzt werden können (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 4 CN 4.13 - BVerwGE 150, 101 Rn. 14; vgl. zuletzt BVerwG…, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 4 BN 49.21 - ZfBR 2022, 475 Rn. 4).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 4 BN 34.22
    Rn. 3 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22

    Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu Fragen zur städtebaulichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 4 BN 34.22
    Rn. 3 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 10.21

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Gemeindevertretung trotz Nichtaufnahme der Zahl …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 4 BN 34.22
    Der Beschwerde obliegt es, aus einer zu benennenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen tragenden, abstrakten Rechtssatz zu einer revisiblen Rechtsvorschrift zu benennen und darzulegen, dass die Entscheidung der Vorinstanz auf einem abweichenden abstrakten Rechtssatz zu derselben Rechtsvorschrift beruht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2021 - 4 BN 10.21 - NVwZ 2021, 1702 Rn. 11).
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