Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.2017 - 4 BN 4.17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Frage der Vereinbarkeit einer örtlichen Rechtsvorschrift mit Verfassungsrecht als taugliches Objekt einer Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmtheit einer Enwicklungssatzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Frage der Vereinbarkeit einer örtlichen Rechtsvorschrift mit Verfassungsrecht als taugliches Objekt einer Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmtheit einer Enwicklungssatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 11.14
- BVerwG, 16.05.2017 - 4 BN 4.17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung einer …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2017 - 4 BN 4.17
Die Antragsteller legen nicht dar, dass das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04, 1 BvR 378/04 [ECLI:DE:BVerfG:2008:rk20080602.1bvr034904] - (NVwZ 2008, 1229) abweicht.Letzteres hat das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf den Grundsatz der Normenwahrheit beanstandet, weil ein schlichter Bürgerschaftsbeschluss nicht geeignet sei, die als Ortsgesetz erlassene Satzung zu ändern (BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04, 1 BvR 378/04 - NVwZ 2008, 1229 = juris Rn. 26).
Denn sie machen sich die Forderung des Bundesverfassungsgerichts im Kammerbeschluss vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04, 1 BvR 378/04 - (NVwZ 2008, 1229) zu eigen, ein möglicherweise betroffener Eigentümer müsse der Entwicklungssatzung mit Sicherheit entnehmen können, für welche Zwecke er mit einer Enteignung rechnen müsse.
- BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94
Naturschutz - Eingriffe - Schutz von Biotopen
Auszug aus BVerwG, 16.05.2017 - 4 BN 4.17
Wird mit ihr gerügt, die Auslegung und Anwendung von Ortsrecht verstoße gegen Bundesrecht, ist näher darzulegen, inwiefern die gegenüber dem Ortsrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1994 - 4 B 266.94 - NVwZ 1995, 601 = juris Rn. 6 …und vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 = juris Rn. 4). - BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2017 - 4 BN 4.17
Wird mit ihr gerügt, die Auslegung und Anwendung von Ortsrecht verstoße gegen Bundesrecht, ist näher darzulegen, inwiefern die gegenüber dem Ortsrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1994 - 4 B 266.94 - NVwZ 1995, 601 = juris Rn. 6 und vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 = juris Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen …
Einen Rechtssatz, wonach sich die Ziele einer Entwicklungssatzung gemäß § 165 Abs. 6 BauGB unmittelbar aus dem Satzungstext ergeben müssen und nicht auch der Begründung der Satzung entnommen werden können, hat das Bundesverfassungsgericht damit nicht aufgestellt (BVerwG, Beschl. v. 16.05.2017 - 4 BN 4/17 -, juris Rn. 4;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 15.12.2011 - 1 KN 111/08 -, juris Rn. 26;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 61 f;… a.A. Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand Mai 2021 - im Folgenden EZBK -, Vorbemerkung zu den §§ 165 ff., Rn. 44a, § 165 Rn. 121). - BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22
Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu Fragen zur städtebaulichen …
Das hat das Bundesverfassungsgericht aber nicht entschieden (siehe bereits BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 4 BN 4.17 - juris Rn. 4).
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