Rechtsprechung
| BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Prägung eines sonstigen Gebiets mit Fremdenverkehrsfunktion
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Abs 1 S 3 BauGB
Prägung eines sonstigen Gebiets mit Fremdenverkehrsfunktion - Wolters Kluwer
Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr; Sonstiges Gebiet mit Fremdenverkehrsfunktion; Prägung durch Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 22 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr; Sonstiges Gebiet mit Fremdenverkehrsfunktion; Prägung durch Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung
- rechtsportal.de
Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr; Sonstiges Gebiet mit Fremdenverkehrsfunktion; Prägung durch Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung
- datenbank.nwb.de
Prägung eines sonstigen Gebiets mit Fremdenverkehrsfunktion
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann sind Gemeinden oder deren Teile überwiegend durch Fremdenverkehr geprägt?
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.11.2021 - 2 N 20.965
- BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96
Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung darf Gemeinbedarfsflächen umfassen
Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
Maßgeblich ist nicht eine quantitative Gegenüberstellung der für Fremdenbeherbergung und der auf andere Weise genutzten Grundstücke, sondern eine wertende Betrachtung, die die städtebauliche Besonderheit des vorgesehenen Satzungsgebiets zu erfassen sucht (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1 ).Denn § 22 Abs. 1 BauGB dient gerade der Absicherung der hohen Investitionen von Fremdenverkehrsgemeinden für solche Infrastruktureinrichtungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 a. a. O. S. 4; BT-Drs. 10/4630 S. 55).
ob sich allein hieraus bei wertender Betrachtung des Gebiets eine städtebauliche Besonderheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1 ) ergeben kann, die ein sonstiges Gebiet im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 BauGB von einem allgemeinen Wohngebiet schlüssig abgrenzt,.
- BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz; …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
Ohne eine solche Tatsachenfeststellung und -würdigung steht aber nicht fest, dass die Klärung der aufgeworfenen Frage im Revisionsverfahren zu erwarten ist (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12 …und vom 28. Juni 2021 - 4 BN 67.20 - juris Rn. 20). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04
Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
Sie lassen sich, soweit sie nicht bereits geklärt sind, auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres im Sinne der angefochtenen Entscheidung beantworten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ). - BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99
Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
Sie lassen sich, soweit sie nicht bereits geklärt sind, auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres im Sinne der angefochtenen Entscheidung beantworten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ). - BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 12.18
Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust; Verfolgung durch das …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
Solche Verstöße können als Verfahrensmängel gerügt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 m. w. N.). - BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22
Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu Fragen zur städtebaulichen …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 - juris Rn. 2). - BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93
Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
Der Gesetzgeber hat zudem mit der Ergänzung des Wortes "insbesondere" durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 vom 18. August 1997 (BGBl. 1997 I S. 2081 ff.;… vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand April 2022, § 22 BauGB Rn. 7) deutlich gemacht, dass die Vorschrift nicht als abschließende Regelung zu verstehen ist (BT-Drs. 13/7589 S. 26; anders noch BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1994 - 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 ). - BVerwG, 28.06.2021 - 4 BN 67.20
Durchführung eines ergänzenden Verfahrens bei anhängigem Normenkontrollverfahren
Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
Ohne eine solche Tatsachenfeststellung und -würdigung steht aber nicht fest, dass die Klärung der aufgeworfenen Frage im Revisionsverfahren zu erwarten ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12 und vom 28. Juni 2021 - 4 BN 67.20 - juris Rn. 20).
- BVerwG, 22.01.2025 - 4 BN 30.24
Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung
Einzelne Straßen oder Bereiche ohne Gebäude mit Fremdenbeherbergung heben daher eine im Übrigen vorhandene und das Gesamtgebiet erfassende Prägung regelmäßig nicht auf und müssen nicht aus dem Geltungsbereich ausgenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1 und Beschluss vom 30. Dezember 2022 - 4 BN 9.22 - ZfBR 2023, 254 Rn. 5).Rn. 18 Im Übrigen hat der Gesetzgeber mit der Ergänzung des Wortes "insbesondere" durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 vom 18. August 1997 (BGBl. 1997 I S. 2081) deutlich gemacht, dass die Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 3 BauGB nicht als abschließende Regelung zu verstehen ist (BT-Drs. 13/7589 S. 26; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2022 - 4 BN 9.22 - ZfBR 2023, 254 Rn. 5; anders noch BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1994 - 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 ) und die Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr neben den dort aufgezählten auch für weitere Gebiete in Betracht kommt.
- OVG Niedersachsen, 07.08.2024 - 1 KN 33/24
Festsetzung des Streitwerts
Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die im Außenbereich gelegenen Gebäude mit Beherbergungskapazitäten - überwiegend größere Ferienheime karitativer Einrichtungen - die Fremdenverkehrsfunktion der Ortslage einerseits ergänzen, andererseits von ihr und der dort vorzufindenden Fremdenverkehrsinfrastruktur (vgl. zu deren Berücksichtigung BVerwG, Beschl. v. 30.12.2022 - 4 BN 9.22 -, ZfBR 2023, 254 = BRS 90 Nr. 49 = juris Rn. 5) abhängig sind.
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