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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 27.05.2003

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.03.2004 - 4 BV 03.117   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15482
VGH Bayern, 17.03.2004 - 4 BV 03.117 (https://dejure.org/2004,15482)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2004 - 4 BV 03.117 (https://dejure.org/2004,15482)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117 (https://dejure.org/2004,15482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • wahlrecht.de

    Landsberg-am-Lech-Urteil - Spiegelbildlichkeit - Kreisausschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse des Kreistags; Möglichkeit des Zusammenschlusses von Einzelgängern ; Ausschluss der Sitzverteilung nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren; Vermeidung einer Überrepräsentation einer Gruppe zu Lasten einer anderen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 1051 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (7)

  • VG Regensburg, 17.12.2014 - RN 3 K 14.1351
    Sie hat grundsätzlich einen gerichtlich einklagbaren Anspruch darauf, dass ihr in den Ausschüssen als verkleinertes Abbild des Kreistages so viele Sitze zugeteilt werden, als es dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen untereinander entspricht (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.117, vom 2.8.1962 Az. 105 IV 61, VGH n.F. 15, 82/88).

    Ein Ausschuss muss soweit als möglich ein verkleinertes Abbild des Plenums sein (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.117 und 4 BV 03.1159).

    Die in einem Ausschuss zu vergebenden Sitze sind nach dem Verhältnis zuzuteilen, in welchem die auf sie entfallenden Kreistagssitze zueinander stehen (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.117).

    Die Autonomie des Kreistags bei der Bestimmung der Mitgliederzahl von Ausschüssen sowie der Wahl des Besetzungsverfahrens ist insoweit gebunden, als dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen Rechnung zu tragen ist (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 a.a.O.).

    Die Anwendung des Verfahrens nach d´Hondt ist dann nicht mehr mit dem Gebot der Spiegelbildlichkeit vereinbar, wenn es zugunsten einer Gruppe eine sogenannte Überaufrundung bewirkt (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.1159 und 4 BV 03.117).

    Die Berechnungsverfahren sind kein Selbstzweck und führen nicht aus sich heraus zu rechtmäßigen Ergebnissen (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.117).

    Eine Überaufrundung im Sinne der Geschäftsordnung kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Beigeladene einen ganzen Sitz mehr erhalten hätte, als ihr rechnerisch zusteht (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.117).

    Wenn sich der Kreistag für ein bestimmtes Verfahren entschieden hat, muss er dieses auch konsequent bis zur Verteilung aller Sitze im jeweiligen Ausschuss anwenden und darf grundsätzlich nicht auf ein anders aufgebautes Verfahren überwechseln (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 a.a.O. m.w.N).

    Wie der Beklagte zu Recht ausführt, sind Billigkeitserwägungen im Sinne einer Minimierung des bei der jeweiligen Methode auftretenden Gesamtfehlers unzulässig (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 a.a.O. m.w.N).

    Die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. März 2004 (Az. 4 BV 03.117 und 4 BV 03.1159) beziehen sich nach Ansicht der Kammer nur auf eine Überrepräsentation, die sich allein aus dem gewählten Verteilungsverfahren ergibt.

  • VG Regensburg, 14.01.2015 - RN 3 K 14.1045

    Organisationsermessen, Anfechtungsklage, Fraktion, Gemeinde, Stadtrat, …

    Sie hat grundsätzlich einen gerichtlich einklagbaren Anspruch darauf, dass ihr in diesen Gremien als verkleinerte Abbilder des Stadtrats so viele Sitze zugeteilt werden, als es dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen untereinander entspricht (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.117, vom 2.8.1962 Az. 105 IV 61, VGH n.F. 15, 82/88).

    Ein Ausschuss muss soweit als möglich ein verkleinertes Abbild des Plenums sein (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.117 und 4 BV 03.1159).

    Die in einem Ausschuss zu vergebenden Sitze sind nach dem Verhältnis zuzuteilen, in welchem die auf sie entfallenden Stadtratssitze zueinander stehen (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.117).

    Die Autonomie des Stadtrats bei der Bestimmung der Mitgliederzahl von Ausschüssen sowie der Wahl des Besetzungsverfahrens ist insoweit gebunden, als dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen Rechnung zu tragen ist (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 a.a.O.).

    Die Anwendung des Verfahrens nach d´Hondt ist dann nicht mehr mit dem Gebot der Spiegelbildlichkeit vereinbar, wenn es zugunsten einer Gruppe eine sogenannte Überaufrundung bewirkt (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.1159 und 4 BV 03.117).

    Die Berechnungsverfahren sind kein Selbstzweck und führen nicht aus sich heraus zu rechtmäßigen Ergebnissen (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 4 BV 03.117).

    Eine unzulässige Überrepräsentation einer Fraktion in den Ausschüssen im Sinne der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 a.a.O.) ergibt sich bei Sitzzahlen der Ausschüsse von zwölf, 13 oder 14 nicht, da keine Fraktion einen ganzen Sitz mehr erhält, als ihr rechnerisch zusteht bzw. zustehen würde.

  • VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20

    Bildung einer Ausschussgemeinschaft; Verlust eines Ausschusssitzes einer großen …

    Insoweit könne auf die Entscheidung des BayVGH vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117 verwiesen werden.

    Das Gesetz will lediglich die Mitarbeit sonst nicht vertretener kleiner Gruppierungen in den Ausschüssen ermöglichen, nicht aber die Basis ohnehin vertretener Parteien oder Wählergruppen verstärken." (BayVGH, Urteil vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117, zitiert nach juris, Rn. 43;… ebenso Uckel/Dressel/Noll, Kommunalrecht in Thüringen, Stand: 01.02.20, § 27 ThürKO Rn. 5.1; Rücker u. a., Kommunalverfassungsrecht Thüringen, Stand: Feb.

    Zwar hat der BayVGH einen Anspruch einer Fraktion auf Zuteilung eines Ausschusssitzes vorrangig vor einer Ausschussgemeinschaft verneint (BayVGH, Urteil vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117, zitiert nach juris Rn. 41 und 45).

    Die Geschäftsordnung ist internes, temporäres Recht, über das jeder Kreistag in jeder Wahlperiode neu entscheiden kann und ggf. auch muss (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117, juris Rn. 49).

    Kontinuität der Ausschussbesetzung ist aber selbst innerhalb einer Wahlperiode kein eigenständiger Wert (BayVGH, Urteil vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117, juris Rn. 49).

  • VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973

    Stadtrat Nürnberg: Eilantrag gegen die Ausschuss- bildung erfolglos

    Ob das Leitbild der Spiegelbildlichkeit im Einzelfall hinreichend verwirklicht wurde ist nur anhand des Ergebnisses und im Einzelfall zu beurteilen (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 47 und 49).

    Insoweit kann auf die von der Antragsgegnerin in Vorlage gebrachte Tabelle sowie zum mathematischen Hintergrund auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verwiesen werden (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 62).

    Eine solche Ausschussgemeinschaft steht dann einer Wählergruppe gleich (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 44 f.).

    Folge der Entscheidung ist vielmehr, dass sich kleinere Gruppierungen nur dann zusammenschließen dürfen, wenn sie sonst in den Ausschüssen nicht vertreten wären (…Widtmann/Grasser/Glaser, Stand: Mai 2018, BayGO Art. 33 Rn. 12; sowie BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 43).

  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 4 BV 15.201

    Sitzverteilung im Kreisausschuss: Überaufrundung zu vermeiden

    Die Pflicht des Kreistags, bei der Zusammensetzung der Ausschüsse dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien, Wählergruppen und etwaigen Ausschussgemeinschaften Rechnung zu tragen, schließt eine zu einer Überaufrundung führende Sitzverteilung, die durch alternative Verfahren vermieden werden kann, unabhängig davon aus, ob die Überaufrundung allein auf das Berechnungsverfahren nach d´Hondt oder auf dieses Verfahren in Kombination mit einer Pattauflösungsregel des Art. 27 Abs. 2 Satz 3 LKrO zurückzuführen ist (Fortführung des Senatsurteils vom 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - VGH n.F. 57, 56).

    Im ersten Schritt sei das auf der Grundlage des Art. 27 Abs. 2 Satz 2 LKrO gewählte Berechnungsverfahren (hier d´Hondt) anzuwenden, das im vorliegenden Fall am Ende nicht zu einer Überaufrundung im Sinn der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - VGH n.F. 57, 56 und - 4 BV 03.1159 - VGH n.F. 57, 49), sondern zu einer Pattsituation zwischen der Klägerin und der Beigeladenen bezüglich der Besetzung des letzten der insgesamt zwölf Sitze im Kreisausschuss der Beklagten führe.

    Daran hält der Senat fest (U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - VGH n. F. 57, 56/61).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 10 ME 104/04

    Ausschuss; Ausschussbesetzung; Besetzung; Fraktion; Gemeinderat; Gruppe; …

    Zutreffend hat die Antragstellerin zwar in diesem Zusammenhang bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (…Urt. vom 17. März 2004 - 4 BV 03.1159 -, BayVBl. 2004, 429 und vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117 -, BayVBl. 2004, 432) hingewiesen.

    Das Resultat sei daher einer rechtlichen Überprüfung im Hinblick auf den hinter den Berechnungsverfahren stehenden Zweck, nämlich der Spiegelbildlichkeit möglichst nahe zu kommen, fähig und bedürftig (…Urt. vom 17. März 2004 - 4 BV 03.1159 -, BayVBl. 2004, 429, 431 und vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117 -, BayVBl. 2004, 432, 434).

    Unter diesen Voraussetzungen ist der Gesetzgeber auch nicht gezwungen, eine gesetzliche Regelung vorzusehen, die dem Gemeinderat - wie im Freistaat Bayern - aufgibt, jeweils im Einzelfalle ein solches Verfahren zur Besetzung der Sitze eines Ratsausschusses zu bestimmen, das sicherstellt, dass jeder Ausschuss so weit als möglich ein verkleinertes Abbild des Plenums darstellt (…vgl. insoweit Urt. vom 17. März 2004 - 4 BV 03.1159 -, BayVBl. 2004, 429, 431 und vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117 -, BayVBl. 2004, 432, 434).

  • VG München, 10.07.2020 - M 7 E 20.2656

    Kommunalverfassungsstreit, Besetzung von Ausschüssen im Kreistag, …

    Ein Verstoß gegen höherrangiges Bundes- oder Landes-(verfassungs-)recht liegt nicht vor, wenn Art. 27 Abs. 2 Satz 5 LKrO dahingehend einschränkend ausgelegt wird, dass darin nur der Zusammenschluss von sog. Einzelgängern oder solchen Fraktionen oder Gruppen zugelassen wird, die ohne einen Zusammenschluss keinen Sitz im Ausschuss erhalten würden (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 43 m.w.N.;… bestätigt durch BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris Rn. 5).

    Unter dieser Beschränkung, die für jeden Ausschuss gesondert zu prüfen ist, ist das Leitbild vom Ausschuss als dem verkleinerten Abbild des Plenums nicht entscheidend in Frage gestellt und damit das verfassungsrechtliche Demokratieprinzip geachtet (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 43 unter Verweis auf das vom Bevollmächtigten der Antragstellerin zitierte Urteil des BVerwG vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 - juris).

    Es dürfen sich also nur "Kleine mit Kleinen", nicht aber "Kleine mit Großen" oder gar "Große mit Großen" verbinden (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 43).

    Einen Anspruch auf Anwendung dieses aus Sicht der Antragstellerin mathematisch vorzugswürdigeren Verfahrens gibt es laut ständiger Rechtsprechung jedoch nicht (…vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 4 ZB 16.1815 - juris Rn. 15 mit Verweisen auf: BVerwG, B.v. 25.2.1997 - 8 B 19/97 - juris Rn. 2;… BVerwG, U.v. 10.12.2003 - 8 C 18/03 - juris Rn. 21;… BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Leitsatz 2 und Rn. 46, 63: Ungeeignetheit eines Berechnungsverfahrens nur bei sog. Überaufrundung, Überprüfung nur ergebnisbezogen, nicht verfahrensbezogen; ebenso BayVGH, U.v. 8.5.2015 - 4 BV 15.201 - juris 29/30;… VG Regensburg, U.v. 14.1.2015 - RN 3 K 14.1045 - juris Rn. 61;… für die Bildung von Landtagsausschüssen vgl. BayVerfGH, E.v. 26.11.2009 - Vf.32-IVa-09 - juris Rn. 36 und 56: autonome Gestaltungsfreiheit;… zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen vgl. BayVerfGH, E.v. 26.10.2009 - Vf. 16-VII-08 - juris Rn. 33, 37, 39 und 43 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776

    Zur Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung

    Zu diesen verfassungsrechtlich zulässigen Verfahren gehört nach ständiger Rechtsprechung nicht nur das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, sondern auch das Verfahren nach Hare-Niemeyer (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2004 a.a.O. Rn.16; VerfGH vom 10.6.1994, VerfGH 47, 154/156 = BayVBl. 1994, 656 m.w.N.), das im Vergleich zum Verfahren nach d"Hondt kleinere Parteien und Wählergruppen begünstigt, auch wenn es die Erfolgswertgleichheit nicht in exakt gleichem Maße erfüllt wie etwa das in neuerer Zeit vielfach verwendete Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (…vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21).

    Lediglich bei Anwendung des d"Hondtschen Verfahrens bestehen rechtliche Grenzen im Hinblick auf das Verbot der sog. Überaufrundung (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - BayVBl 2004, 432 = juris Leitsatz 2 und Rn. 46, 63).

  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.3224

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen in kommunalen Vertretungskörperschaften

    Auch die Berücksichtigung der Ausschussgemeinschaft bei der Sitzverteilung sei zurecht erfolgt, was unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117) näher ausgeführt wurde.

    Rn. 37 Auch ein Zusammenschluss von Kreisräten zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in den Kreisausschuss und andere Ausschüsse (Art. 27 Abs. 2 Satz 5, 29 Abs. 1 Satz 3 LKrO) ist grundsätzlich zulässig, wenn, wie hier in § 33 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung vorgesehen, nur der Zusammenschluss von sog. Einzelgängern oder solchen Fraktionen oder Gruppen zugelassen wird, die ohne einen Zusammenschluss keinen Sitz im Ausschuss erhalten würden (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 43 m.w.N;… B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 4 ZB 16.1815

    Sitzverteilung im Ausschuss: Kein Anspruch auf Sainte-Laguё/Schepers …

    Einen Anspruch auf Anwendung dieses aus Sicht der Klägerin mathematisch vorzugswürdigeren Verfahrens gibt es jedoch nicht (…vgl. BVerwG, B.v. 25.2.1997 - 8 B 19/97 - juris Rn. 2;… BVerwG, U.v. 10.12.2003 - 8 C 18/03 - juris Rn. 21;… BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Leitsatz 2 und Rn. 46, 63: Ungeeignetheit eines Berechnungsverfahrens nur bei sog. Überaufrun-dung, Überprüfung nur ergebnisbezogen, nicht verfahrensbezogen; ebenso BayVGH, U.v. 8.5.2015 - 4 BV 15.201 - juris 29/30;… VG Regensburg, U.v. 14.1.2015 - RN 3 K 14.1045 - juris Rn. 61;… für die Bildung von Landtagsausschüssen vgl. BayVerfGH, E.v. 26.11.2009 - Vf.32-IVa-09 - juris Rn. 36 und 56: autonome Gestaltungsfreiheit;… zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen vgl. BayVerfGH, E.v. 26.10.2009 - Vf. 16-VII-08 - juris Rn. 33, 37, 39 und 43 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 4 ZB 09.858

    Besetzung der Kreisausschüsse; Übertritt zu einer anderen Fraktion; …

  • VG Ansbach, 16.10.2024 - AN 4 E 24.2486

    Kommunalverfassungsrecht, Erfolgswertgleichheit, Ausschussgemeinschaft, …

  • VG Augsburg, 17.07.2020 - Au 7 E 20.1002

    Besetzung eines Ausschusses

  • VG Ansbach, 25.09.2020 - AN 4 E 20.01670

    Ausschussbildung Stadtrat Nürnberg: erneuter Eilantrag führt zum Erfolg

  • VG Regensburg, 18.02.2009 - RN 3 K 08.01408

    Der Beitritt zu einer Kreistagsfraktion ist grundsätzlich nur dann …

  • VG Oldenburg, 31.08.2004 - 2 B 2197/04

    Ausschuss; Ausschussbesetzung; Fraktion; Gruppe; Kräfteverhältnis; Neubesetzung; …

  • VG München, 12.02.2014 - M 7 K 13.282

    Besetzung von Landkreisgremien unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften

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   VGH Bayern, 27.05.2003 - 4 BV 03.117   

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