Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Dieses hält die Erhebung des vollen Jahresbetrags der Zweitwohnungsteuer für nicht unverhältnismäßig, wenn der Wohnungsinhaber über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit von mindestens zwei Monaten im Jahr verfügt (BVerwG vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165), während bei einer von vornherein vertraglich befristeten Eigennutzungsmöglichkeit von lediglich vier Wochen im Jahr die Erhebung der vollen Jahressteuer unverhältnismäßig wäre (BVerwG vom 1.7.1999 BVerwGE 109, 188).Bundesverfassungsrecht erfordert insoweit keine "tagesgenaue" Verteilung, sondern erlaubt eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte pauschalierende Aufsplitterung des Jahresbetrags in wenige Stufen (BVerwG vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165/172).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Da aber nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Geld- oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 10.10.1995 BVerwGE 99, 303/304 f. m.w.N.).Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits gegebenenfalls entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestandes wiederherstellen (BVerwG vom 10.10.1995 BVerwGE 99, 303/306 f. m.w.N.).
- VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Der Berichterstatter hat die Beteiligten mit Schreiben vom 8. April 2008 auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. März 2008 (Az. 4 BV 07.2044) hingewiesen, in dem der Senat die Satzung des Beklagten über die Erhebung von Zweitwohnungsteuer vom 13. April 2005 insgesamt für nichtig erachtet hat.Die Satzung des Beklagten über die Erhebung von Zweitwohnungsteuer vom 13. April 2005 erachtet der Senat aus den im Urteil vom 5. März 2008 (Az. 4 BV 07.2044) genannten Gründen für insgesamt nichtig.
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Sie können die nach den objektiven, nach außen in Erscheinung getretenen, verfestigten und von Dritten nachprüfbaren Umständen zu Beginn des Steuerjahres zu treffende Einschätzung, ob der Inhaber der Wohnung der Zweitwohnungsteuer unterliegt oder ob die Wohnung als reine Kapitalanlage zu betrachten ist, nur bestätigen, soweit sich die Umstände nicht geändert haben, oder bei veränderten Umständen eine andere Entscheidung für die Zukunft rechtfertigen (OVG SH vom 18.10.2000 Az. 2 L 64/99 in juris RdNr. 31). - BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Sie kann auch nicht dadurch infrage gestellt werden, dass sich für die Zweitwohnungsteuer relevante Leerstandszeiten mit jenen überschneiden, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vom 6.11.2001 BFHE 197, 151) bei der Bestimmung der Einkommenserzielung einkommensmindernd berücksichtigt werden. - BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Dieses hält die Erhebung des vollen Jahresbetrags der Zweitwohnungsteuer für nicht unverhältnismäßig, wenn der Wohnungsinhaber über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit von mindestens zwei Monaten im Jahr verfügt (BVerwG vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165), während bei einer von vornherein vertraglich befristeten Eigennutzungsmöglichkeit von lediglich vier Wochen im Jahr die Erhebung der vollen Jahressteuer unverhältnismäßig wäre (BVerwG vom 1.7.1999 BVerwGE 109, 188). - BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Sie sind einerseits Ausdruck des mit dem Innehaben der Zweitwohnung betriebenen besonderen Aufwands für die private Lebensführung und können andererseits nach der für das Einkommensteuerrecht maßgeblichen Rechtsprechung gemäß der hierfür vorgesehenen pauschalierenden Zuordnung als durch die Vermietungsbemühungen veranlasst anzusehen sein (BVerwG vom 27.10.2004 NVwZ 2005, 828/829; vom 26.7.2005 KStZ 2006, 14).
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980
Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer …
Der Senat vermag allerdings nicht der entscheidungstragenden Erwägung des Verwaltungsgerichts zu folgen, dass in Fällen der Mischnutzung, in denen eine Ferienwohnung vom Inhaber sowohl vermietet als auch für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird, ein Eigennutzungsrecht von bis zu vier Wochen im Jahr die Erheblichkeitsschwelle nicht erreiche und deshalb keine Zweitwohnungsteuerpflicht auslöse (vgl. auch Urteil des Senats vom 10.12.2008 - 4 BV 07.1778). - VGH Bayern, 22.04.2010 - 4 BV 09.3013
Wohnung i.S.d. Zweitwohnungsteuerrechts; fehlende Kochmöglichkeit; …
Rn. 19 2. Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, dass in Fällen einer Mischnutzung, in denen eine Ferienwohnung vom Inhaber sowohl vermietet als auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung vorgehalten wird, ein Eigennutzungsrecht von bis zu vier Wochen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer dem Grunde nach nicht ausschließt (Senatsurteile vom 10.12.2008 4 BV 07.1778 und 4. BV 07.1980).Für die Annahme eines der Steuerpflicht unterliegenden besonderen Aufwands für die persönliche Lebensführung genügt es nach obergerichtlicher Rechtsprechung, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offengehalten und die Zweitwohnung dafür vorgehalten wird; auf die tatsächliche Inanspruchnahme kommt es nicht an (vgl. BVerwG vom 27.10.2004 ZKF 2005, 9192; BayVGH vom 10.12.2008 a.a.O.; vom 5.3.2008 4 BV 07.2044 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.06.2010 - 4 B 09.2092
Zweitwohnungsteuer; Eigennutzungsmöglichkeit von vier bzw. zwei Wochen im Jahr
Der erkennende Senat hat wiederholt (zuletzt im Urteil vom 22.4.2010 Az. 4 BV 09.3013, das den Parteien zur Kenntnisnahme übersandt wurde) unter Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht dazu entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG vom 6.12.83, BVerfGE 65, 325/348; BVerwG vom 30.6.99, BVerwGE 109, 188/191 f.) entschieden, dass in Fällen einer Mischnutzung, in denen eine Ferienwohnung vom Inhaber sowohl vermietet als auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung vorgehalten wird, ein Eigennutzungsrecht von bis zu vier Wochen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer dem Grunde nach nicht ausschließt (vgl. auch Senatsurteile vom 10.12.2008 Az. 4 BV 07.1778 und 4 BV 07.1980), da auch ein kurzzeitiger Gebrauch einer Zweitwohnung für einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum des Jahres der Steuer unterworfen werden kann (…BVerfG vom 6.12.1983 a.a.O.).
- VGH Bayern, 14.01.2020 - 4 ZB 19.1643
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Verfahren gegen Zweitwohnungsbescheid
Zu Unrecht beruft sich der Kläger insoweit auf das Urteil des Senats vom 10. Dezember 2008, das ebenfalls einen auf ursprünglich nichtiger Satzungsgrundlage ergangenen Zweitwohnungsteuerbescheid betraf (Az. 4 BV 07.1778 - juris). - VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135
Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer
Demnach sind Aufwandsteuern Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5/13; BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2/04; VGH München, Urteil vom 27.06.2013 - 4 B 13.592; VGH München, Urteil vom 10.12.2008 - 4 BV 07.1778). - VG München, 15.09.2011 - M 10 K 10.6069
Zweitwohnungsteuer; Leerstand; Steuermaßstab: Jahresrohmiete
Neben der tatsächlichen Selbstnutzung sei gerade der Leerstand trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit der Fall, der regelmäßig auf die der Besteuerung zugrundeliegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lasse (BayVGH vom 10.12.2008 Az. 4 BV 07.1778).
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