Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beeinträchtigung steuerlicher Interessen des Staates bei Konterkarierung einer Steuerentlastung durch Kommunalabgaben
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 11 Abs. 2, Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV, Art. 2 Abs. 3, Art. 3 KAG, Art. 5 Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Kommunalrecht: Übernachtungssteuer | Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt München; Verfassungsmäßigkeit des Genehmigungsvorbehalts in Art. 2 Abs. 3 KAG; Beeinträchtigung steuerlicher Interessen des Staats; Reduzierte Umsatzsteuer für Übernachtungsleistungen - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Keine "Bettensteuer" in der Landeshauptstadt München
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 11 Abs. 2, Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV, Art. 2 Abs. 3, Art. 3 KAG, Art. 5 Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Kommunalrecht: Übernachtungssteuer | Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt München; Verfassungsmäßigkeit des Genehmigungsvorbehalts in Art. 2 Abs. 3 KAG; Beeinträchtigung steuerlicher Interessen des Staats; Reduzierte Umsatzsteuer für Übernachtungsleistungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Keine "Bettensteuer" in der Landeshauptstadt München
- lto.de (Kurzinformation)
Zur "Bettensteuer" - Übernachtungssteuersatzung der Stadt München rechtswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
München und die Bettensteuer
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gericht untersagt "Bettensteuer" in München
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Keine "Bettensteuer" in der Landeshauptstadt München
- spiegel.de (Pressebericht, 22.03.2012)
München-Besucher müssen vorerst keine Bettensteuer zahlen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bettensteuer ist rechtswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine "Bettensteuer" in der Landeshauptstadt München - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Übernachtungssteuersatzung Münchens für rechtswidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beeinträchtigung von "Steuerlichen Interessen des Staates" i.S.v. Art. 2 Abs. 3 S. 3 BayKAG durch eine an den Aufwand eines Gastes für entgeltliche Übernachtungen anknüpfende gemeindliche Steuer
Verfahrensgang
- VG München, 30.06.2011 - M 10 K 10.5725
- VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909
- BVerwG, 14.08.2012 - 9 B 29.12
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 767
- DÖV 2012, 606
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- VerfGH Bayern, 27.03.1992 - 8-VII-89
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909
Dass hiernach neben den unmittelbar verbindlichen Gesetzesvorschriften auch das staatliche Allgemeininteresse den Prüfungsmaßstab bildet, verstößt - bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung - nicht gegen das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht nach Art. 11 Abs. 2 i.V. mit Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV (BayVerfGH vom 27.3.1992 VerfGH 45, 33/46 = BayVBl 1992, 356; BayVGH vom 17.2.1982 BayVBl 1982, 337/338; Happ in Schieder/Happ, Bayerisches Kommunalabgabengesetz, Stand März 2011, RdNrn. 37 ff. zu Art. 2 KAG).Denn die Gemeinden haben keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch darauf, ganz bestimmte Steuerquellen zu erschließen (BayVerfGH vom 27.3.1992 VerfGH 45, 33/45 = BayVBl 1992, 365).
Bei der Entscheidung über die Genehmigung und Zustimmung steht den staatlichen Aufsichtsbehörden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Ermessensspielraum für politische Erwägungen oder sonstige Zweckmäßigkeitsüberlegungen offen (BayVerfGH vom 15.12.1988 VerfGH 41, 140/149 f. = BayVBl 1989, 23; vom 27.3.1992 VerfGH 45, 33/46 = BayVBl 1992, 365; vgl. auch LT-Drs 14/9151 S. 9).
Liegt keiner der gesetzlich normierten Versagungsgründe vor, so hat die Gemeinde einen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (BayVerfGH vom 27.3.1992 VerfGH 45, 33/47 = BayVBl 92, 356;… Happ a.a.O., RdNr. 41).
- VerfGH Bayern, 15.12.1988 - 70-VI-86
Grenzen der Kommunalaufsicht im Bereich der Gemeindesteuern
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909
Rn. 42 Der in Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV verbürgte Anspruch der Gemeinden auf Einräumung eines Steuerfindungsrechts (BayVerfGH vom 15.12.1988 VerfGH 41, 140/149 f. = BayVBl 1989, 237) wird durch den Genehmigungs- und Zustimmungsvorbehalt des Art. 2 Abs. 3 KAG nicht in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt oder beseitigt.Bei der Entscheidung über die Genehmigung und Zustimmung steht den staatlichen Aufsichtsbehörden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Ermessensspielraum für politische Erwägungen oder sonstige Zweckmäßigkeitsüberlegungen offen (BayVerfGH vom 15.12.1988 VerfGH 41, 140/149 f. = BayVBl 1989, 23; vom 27.3.1992 VerfGH 45, 33/46 = BayVBl 1992, 365; vgl. auch LT-Drs 14/9151 S. 9).
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909
Die vorliegende Entscheidung beruht allein auf der Anwendung der landesrechtlichen Bestimmungen des Art. 2 Abs. 3 KAG, so dass die bundesrechtlichen Grundsatzfragen, die in den zur rheinland-pfälzischen "Bettensteuer" anhängigen Revisionsverfahren (Az. 9 CN 1.11 und 9 CN 2.11) vom Bundesverwaltungsgericht zu klären sein werden, hier nicht streitentscheidend sind.
- BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909
Bei der Entscheidung über die Genehmigung und Zustimmung steht den staatlichen Aufsichtsbehörden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Ermessensspielraum für politische Erwägungen oder sonstige Zweckmäßigkeitsüberlegungen offen (BayVerfGH vom 15.12.1988 VerfGH 41, 140/149 f. = BayVBl 1989, 23; vom 27.3.1992 VerfGH 45, 33/46 = BayVBl 1992, 365; vgl. auch LT-Drs 14/9151 S. 9). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10
Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909
Er würde jedoch durch die Einführung einer (bayernweit zulässigen) Übernachtungsteuer, wie sie von der Klägerin zur Genehmigung gestellt worden ist, spürbar beeinträchtigt, da die angestrebte Entlastungswirkung jedenfalls teilweise wieder entfiele (so auch OVG RhPf vom 17.5.2011 NVwZ-RR 2011, 778/784; ThürOVG vom 23.8.2011 ZKF 2011, 236/237;… Engelbrecht a.a.O., 143; vgl. auch Meier, ZKF 2010, 265/267 f.). - OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
Überprüfung einer "Übernachtungssteuer" im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes nach …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909
Er würde jedoch durch die Einführung einer (bayernweit zulässigen) Übernachtungsteuer, wie sie von der Klägerin zur Genehmigung gestellt worden ist, spürbar beeinträchtigt, da die angestrebte Entlastungswirkung jedenfalls teilweise wieder entfiele (so auch OVG RhPf vom 17.5.2011 NVwZ-RR 2011, 778/784; ThürOVG vom 23.8.2011 ZKF 2011, 236/237;… Engelbrecht a.a.O., 143; vgl. auch Meier, ZKF 2010, 265/267 f.).
- BFH, 15.07.2015 - II R 32/14
Verfassungsmäßigkeit des BremTourAbgG
Rn. 63 Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 22. März 2012 4 BV 11.1909 (Sammlung von Entscheidungen des BayVGH mit Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Teil 1: Entscheidungen des BayVGH 65, 62) betrifft die Frage, ob eine kommunale Satzung, die eine an den Aufwand des Gastes für entgeltliche Übernachtungen anknüpfende gemeindliche Steuer einführt, deshalb nach Art. 2 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes nicht genehmigungsfähig ist, weil sie steuerliche Interessen des Staates beeinträchtigt. - BFH, 15.07.2015 - II R 33/14
Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG
Rn. 59 Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 22. März 2012 4 BV 11.1909 (Sammlung von Entscheidungen des BayVGH mit Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Teil 1: Entscheidungen des BayVGH 65, 62) betrifft die Frage, ob eine kommunale Satzung, die eine an den Aufwand des Gastes für entgeltliche Übernachtungen anknüpfende gemeindliche Steuer einführt, deshalb nach Art. 2 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes nicht genehmigungsfähig ist, weil sie steuerliche Interessen des Staates beeinträchtigt. - BFH, 15.07.2015 - II R 31/14
Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG - Zustellung von Urteilen - Verfahrensmangel
Rn. 90 Das Urteil des BayVGH vom 22. März 2012 4 BV 11.1909 (Sammlung von Entscheidungen des BayVGH mit Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Teil 1: Entscheidungen des BayVGH 65, 62) betrifft die Frage, ob eine kommunale Satzung, die eine an den Aufwand des Gastes für entgeltliche Übernachtungen anknüpfende gemeindliche Steuer einführt, deshalb nach Art. 2 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes nicht genehmigungsfähig ist, weil sie steuerliche Interessen des Staates beeinträchtigt. - FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13
Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung …
Wollte man das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung bzw. die Pflicht zu wechselseitigem bundesfreundlichen Verhalten auch auf eine Aufwandsteuer der vorliegenden Art anwenden, würde den Ländern die Möglichkeit genommen, Steuerausfälle, die durch Senkung oder gar Abschaffung von Steuern durch den Bund entstehen, im Rahmen ihrer Regelungskompetenzen zur Finanzierung ihrer Haushalte auszugleichen (VG Köln, Urteil in ZKF 2011, 212, juris Rz 118 ff.; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 127; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 126; vgl. aber auch - zu einem anderen Prüfungsmaßstab, nämlich zur Genehmigungsfähigkeit der "Satzung über die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Landeshauptstadt München" vom 23. Juni 2010 gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 [GVBl 1993, 264], zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 [GVBl 2010, 66] - VG München, Urteil in ZKF 2011, 261, juris Rz 74 ff., und Bayerischer VGH , Urteil vom 22. März 2012 4 BV 11.1909, Rz 45 ff., die die Auffassung vertreten, dass mit der Steueränderung des Bundes eine geringere steuerliche Belastung von Übernachtungen habe erreicht werden sollen, die Satzung dazu im Widerspruch stehe und insofern ein steuerlicher Regelungskonflikt bestehe, durch den die steuerlichen Interessen des Staates beeinträchtigt werden, so dass eine "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" i.S.v. Art. 2 Abs. 3 Satz 3 KAG gegeben sei, die - auch ohne einen Verstoß gegen höherrangiges Recht - ein selbständiger Grund für die Versagung der Genehmigung sei). - OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
Beherbergungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; strukturelles …
Dem könne die Antragstellerin nicht mit Erfolg die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 2012 (4 BV 11.1909) entgegenhalten, der eine entsprechende Regelung in einer Steuersatzung als mit Art. 5 Nr. 1 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes nicht vereinbar gehalten habe.Rn. 72 Dem kann die Antragstellerin nicht mit Erfolg das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 2012 (4 BV 11.1909) entgegenhalten.
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