Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 KAG
Kommunalabgabenrecht: Zur Abgrenzung zwischen zweitwohnungsteuerfreier Kapitalanlage und zweitwohnungsteuerpflichtiger Vorhaltung einer Wohnung für die persönliche Lebensführung | Zweitwohnungssteuer; Kapitalanlage; Verfügungsbefugnis; Mischnutzung - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 KAG
Kommunalabgabenrecht: Zur Abgrenzung zwischen zweitwohnungsteuerfreier Kapitalanlage und zweitwohnungsteuerpflichtiger Vorhaltung einer Wohnung für die persönliche Lebensführung | Zweitwohnungssteuer; Kapitalanlage; Verfügungsbefugnis; Mischnutzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 105 Abs. 2a S. 1; KAG Art. 3
Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei Mischnutzung einer Zweitwohnung; Wohnung als reine Kapitalanlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei Mischnutzung einer Zweitwohnung; Wohnung als reine Kapitalanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Keine Zweitwohnungsteuer bei reinem Optionsrecht auf Nutzung einer einem Dritten zur Vermietung überlassenen Wohnung
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 KAG
Kommunalabgabenrecht: Zur Abgrenzung zwischen zweitwohnungsteuerfreier Kapitalanlage und zweitwohnungsteuerpflichtiger Vorhaltung einer Wohnung für die persönliche Lebensführung | Zweitwohnungssteuer; Kapitalanlage; Verfügungsbefugnis; Mischnutzung
Verfahrensgang
- VG München, 06.10.2016 - M 10 K 16.264
- VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 162
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Rn. 15 a) Die Zweitwohnungsteuer ist als Aufwandsteuer im Sinn von Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG eine Steuer, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhoben wird, welche in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt (BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325/346; BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303/305;… BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 4 B 13.592 - juris Rn. 16).Hält sich der Inhaber die Möglichkeit zur Eigennutzung offen, kommt es für die Entstehung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob die Wohnung im maßgeblichen Erhebungszeitraum auch tatsächlich zur persönlichen Lebensführung genutzt wurde (BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303/307).
Dem Wohnungsinhaber muss aber der Nachweis gestattet sein, dass seine Wohnung entgegen einer möglicherweise zunächst begründeten Vermutung nicht der persönlichen Lebensführung dient, sondern ausschließlich zur Kapitalanlage verwendet wird (vgl. BVerfG, B.v. 29.6.1995 - 1 BvR 1800/94 - NVwZ 1996, 57/58; BVerwG, U.v. 10.10.1995, a.a.O.).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Rn. 15 a) Die Zweitwohnungsteuer ist als Aufwandsteuer im Sinn von Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG eine Steuer, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhoben wird, welche in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt (BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325/346; BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303/305;… BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 4 B 13.592 - juris Rn. 16). - BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Rn. 16 In den Fällen, in denen die Wohnung teilweise selbst genutzt und teilweise vermietet wird (sog. Mischnutzung), unterliegt der Wohnungsinhaber der Zweitwohnungsteuerpflicht, wenn er sich eine rechtlich gesicherte Möglichkeit zur Selbstnutzung vorbehalten hat; die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung durch den Zweitwohnungsinhaber schließt die Annahme einer zweitwohnungsteuerfreien reinen Kapitalanlage nicht aus (BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165/169 = juris Rn. 36).
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Denn maßgeblich ist nicht die subjektive Zweckbestimmung des Wohnungsinhabers, sondern die unüberprüfbare innere Absicht muss auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender und nachprüfbarer Umstände beurteilt werden (BVerwG, U.v. 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris Rn. 12). - BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Dem Wohnungsinhaber muss aber der Nachweis gestattet sein, dass seine Wohnung entgegen einer möglicherweise zunächst begründeten Vermutung nicht der persönlichen Lebensführung dient, sondern ausschließlich zur Kapitalanlage verwendet wird (vgl. BVerfG, B.v. 29.6.1995 - 1 BvR 1800/94 - NVwZ 1996, 57/58;… BVerwG, U.v. 10.10.1995, a.a.O.). - BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Es ist daher maßgeblich darauf abzustellen, ob die Wohnung dem persönlichen Lebensbedarf dient oder als reine Geld- oder Vermögensanlage eingesetzt wird (BVerwG, U.v. 6.12.1996 - 8 C 49.95 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 13.592
Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Rn. 15 a) Die Zweitwohnungsteuer ist als Aufwandsteuer im Sinn von Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG eine Steuer, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhoben wird, welche in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt (BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325/346; BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303/305; BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 4 B 13.592 - juris Rn. 16). - BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 6.13
Als Kapitalanlage dienende leer stehende Wohnungen zweitwohnungsteuerfrei
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Auch steht der fehlende vertragliche Ausschluss einer objektiven Eigennutzungsmöglichkeit der Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht entgegen (BVerwG, U.v. 15.10.2014 - 9 C 6.13 - juris Rn. 13 m.w.N.).
- VG Greifswald, 10.10.2025 - 3 B 2500/25
Beschluss vom 10.10.2025
Hält sich der Inhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offen, kommt es für die Entstehung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob die Wohnung im maßgeblichen Erhebungszeitraum auch tatsächlich zur persönlichen Lebensführung genutzt wurde (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).Denn maßgeblich ist nicht die subjektive Zweckbestimmung des Wohnungsinhabers, sondern die unüberprüfbare innere Absicht muss auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender und nachprüfbarer Umstände beurteilt werden (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).
Sie haben sich somit grundsätzlich für keinen fixen Zeitraum eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit vorbehalten (vgl. VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.17).
Sie ist lediglich eine (vor-)vertragliche Vereinbarung über den Abschluss eines Nutzungsvertrags, der den Antragstellern - allerdings nur, sofern er die eigene Wohnung betrifft - die tatsächliche Verfügungsgewalt und die rechtliche Verfügungsbefugnis (wieder) verschaffen kann (vgl. VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.18).
- VG München, 08.05.2025 - M 10 S 25.1404
Möglichkeit der Eigennutzung einer Ferienwohnung begründet …
Es ist daher maßgeblich darauf abzustellen, ob die Wohnung dem persönlichen Lebensbedarf dient oder als reine Kapital-, Geld- oder Vermögensanlage eingesetzt wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2018 - 4 BV 16.2343, Rn. 15 juris m.w.N.).Die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung durch den Zweitwohnungsinhaber schließt die Annahme einer zweitwohnungsteuerfreien reinen Kapitalanlage jedoch nicht aus (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2018 - 4 BV 16.2343, Rn. 16 juris).
Auch steht der fehlende vertragliche Ausschluss einer objektiven Eigennutzungsmöglichkeit der Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2018 - 4 BV 16.2343, Rn. 16 juris).
Rn. 29 Dem Wohnungsinhaber muss auf der anderen Seite aber der Nachweis gestattet sein, dass seine Wohnung entgegen einer möglicherweise zunächst begründeten Vermutung nicht der persönlichen Lebensführung dient, sondern ausschließlich zur Kapitalanlage verwendet wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2018 - 4 BV 16.2343, Rn. 16 juris).
- VG Sigmaringen, 17.10.2018 - 10 K 5418/16
Zweitwohnungssteuer; Verstoß gegen Diskriminierungsverbot des Art. 6 GG; Ehepaare …
Lässt sich nicht aufklären, ob eine Zweitwohnung ausschließlich als Kapitalanlage genutzt wird und damit steuerfrei ist, trägt die Folgen der Beweislosigkeit der Zweitwohnungsinhaber (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG…, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5/13 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 30.10.2013 - 9 B 42.13 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 -, juris Rn. 11;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 27.04.1993 - 2 S 135/92 -, juris Rn. 18, 19; Bayerischer VGH, Urteil vom 17.07.2018 - 4 BV 16.2343 -, juris Rn. 15, 16).Vor diesem Hintergrund ist die vorliegende Konstellation nicht mit anderen Fällen objektiv ausgeschlossener Eigennutzungsmöglichkeit (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 6.13 -, juris Rn. 15: Nachweis eines jahrelangen Wohnungsleerstands; Bayerischer VGH, Urteil vom 17.07.2018 - 4 BV 16.2343 -, juris Rn. 17: Nachweis eines Dauermietvertrags) vergleichbar, sodass die Vermutung nicht zur Überzeugung der Kammer widerlegt ist.
- VG Greifswald, 07.08.2025 - 3 A 1848/24
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
Hält sich der Inhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offen, kommt es für die Entstehung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob die Wohnung im maßgeblichen Erhebungszeitraum auch tatsächlich zur persönlichen Lebensführung genutzt wurde (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).Denn maßgeblich ist nicht die subjektive Zweckbestimmung des Wohnungsinhabers, sondern die unüberprüfbare innere Absicht muss auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender und nachprüfbarer Umstände beurteilt werden (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).
- VG Greifswald, 15.08.2025 - 3 A 1984/22
Erhebung der Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung zwischen Kapitalanlage und …
Hält sich der Inhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offen, kommt es für die Entstehung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob die Wohnung im maßgeblichen Erhebungszeitraum auch tatsächlich zur persönlichen Lebensführung genutzt wurde (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).Denn maßgeblich ist nicht die subjektive Zweckbestimmung des Wohnungsinhabers, sondern die unüberprüfbare innere Absicht muss auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender und nachprüfbarer Umstände beurteilt werden (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).
- VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
Hält sich der Inhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offen, kommt es für die Entstehung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob die Wohnung im maßgeblichen Erhebungszeitraum auch tatsächlich zur persönlichen Lebensführung genutzt wurde (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).Denn maßgeblich ist nicht die subjektive Zweckbestimmung des Wohnungsinhabers, sondern die unüberprüfbare innere Absicht muss auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender und nachprüfbarer Umstände beurteilt werden (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).
- VG Greifswald, 28.03.2025 - 3 A 768/24
Zweitwohnungssteuer; reine Kapitalanlage; Schätzung der Vergleichsmiete
Hält sich der Inhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offen, kommt es für die Entstehung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob die Wohnung im maßgeblichen Erhebungszeitraum auch tatsächlich zur persönlichen Lebensführung genutzt wurde (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).Denn maßgeblich ist nicht die subjektive Zweckbestimmung des Wohnungsinhabers, sondern die unüberprüfbare innere Absicht muss auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender und nachprüfbarer Umstände beurteilt werden (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).
- VG Greifswald, 01.08.2025 - 3 A 1153/25
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
Hält sich der Inhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offen, kommt es für die Entstehung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob die Wohnung im maßgeblichen Erhebungszeitraum auch tatsächlich zur persönlichen Lebensführung genutzt wurde (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).Denn maßgeblich ist nicht die subjektive Zweckbestimmung des Wohnungsinhabers, sondern die unüberprüfbare innere Absicht muss auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender und nachprüfbarer Umstände beurteilt werden (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).
- VG München, 28.05.2019 - M 10 S 19.539
Verspätete Abgabe der Zweitwohnungsteuererklärung
Es kommt daher auf die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung an (BayVGH, U.v. 17.7.2018 - 4 BV 16.2343 - juris Rn. 19). - VG Augsburg, 19.10.2023 - Au 2 K 22.1620
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung im Ausland
Maßgebend für das "Innehaben" ist also, ob sich der Inhaber der Wohnung die Möglichkeit zur Eigennutzung offengehalten hat; hierfür kommt es auf die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung an (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2018 - 4 BV 16.2343 - juris Rn. 18 f.;… U.v. 27.6.2013 - 4 B 12.2270 - juris Rn. 20).
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