Rechtsprechung
| ArbG Stuttgart, 24.06.2004 - 4 BV 172/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 24.06.2004 - 4 BV 172/03
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 5 TaBV 5/04
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05
Zuständigkeit für Sozialplan
Auf die Rechtsbeschwerden des Betriebsrats Johanneskirchen/Feldkirchen und des Betriebsrats Köln/Essen der H GmbH wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. Februar 2005 - 5 TaBV 5/04 - insoweit aufgehoben, als er der Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. Juni 2004 - 4 BV 172/03 - stattgegeben hat. - LAG Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 5 TaBV 5/04
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Sozialplan
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1/Arbeitgeberin und die Anschlußbeschwerde des Beteiligten zu 6/Betriebsrats Köln/Essen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.06.2004 - 4 BV 172/03 - abgeändert:.
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