Rechtsprechung
| ArbG Darmstadt, 06.05.1996 - 4 BVGa 14/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Störung der Arbeit des Betriebsrats; Teilbelegschaftsversammlung als Gegenveranstaltung zur Betriebsversammlung; Grober Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- ArbG Offenbach, 16.06.2000 - 2 BVGa 26/00
Antrag des Betriebsrats auf Erlas einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung …
Zwar ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, Mitarbeiterversammlungen abzuhalten und die Belegschaft über alle anstehenden betrieblichen Angelegenheiten zu informieren, da das geltende Betriebsverfassungsrecht dem Betriebsrat kein Monopol für die Einberufung und die Leitung von Arbeitnehmerversammlungen über betriebliche Fragen eingeräumt hat (vgl. auch BAG, Beschluss vom 27.06.1989- 1 ABR 28/88- in AP Nr. 5 zu § 42 BetrVG; Arbeitsgericht Duisburg, Beschluss vom 15.12.1993- 1 BV 32/93-in AUR 1994, Seite 276; Arbeitsgericht Darmstadt, Beschluss vom 76.05.1996 - 4 BVGa 14/96- AiB 1996, Seite 609).
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