Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 11.03.2008 - 4 Bf 106/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,85085
OVG Hamburg, 11.03.2008 - 4 Bf 106/05 (https://dejure.org/2008,85085)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2008 - 4 Bf 106/05 (https://dejure.org/2008,85085)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2008 - 4 Bf 106/05 (https://dejure.org/2008,85085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,85085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so …

    Eine solche liegt vor, wenn der abtrennbare Teil räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und für den verbleibenden Teil der Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, NordÖR 2008, 533, juris Rn. 35; siehe auch, konkret zu Dachterrassen, Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05, juris Rn. 32 f.;… Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11 , juris Rn. 46 ; Beschl. v. 18.6.2015, 2 Bs 99/15 , n.v.).
  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Eine Terrasse ist jedenfalls dann als "Vorbau" im Sinne dieser Vorschrift zu qualifizieren, wenn sie - wie hier - auf einem mehrgeschossig zu Wohnzwecken genutzten Unterbau errichtet wird (ebenso OVG Hamburg, Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05 zur Dachterrasse auf legalem Unterbau).
  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Bs 255/14

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Frage der Einhaltung eines Grenzabstandes zum …

    Rn. 22 Grundsätzlich müssen auch Dachterrassen nach § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 HBauO einen Grenzabstand zum Nachbarn von mindestens 2, 50 m freihalten (…OVG Hamburg, Beschl. v. 14.6.2013, a.a.O., 479;… Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 42; Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05).

    Die Wirkungen einer Dachterrasse sind aus der Sicht des Nachbarn mit denen einer ebenerdigen Terrasse nicht vergleichbar, so dass sie abstandsflächenrelevant sind (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, a.a.O.; Urt. v. 11.3.2008, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 12.11.2015 - 7 K 2387/12

    Schutz gegen Überbauten des Nachbarn: Zivilrechtliche Sonderregelung!

    Vor diesem Hintergrund lösen nach der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (…grundlegend Urt. v. 28.4.1994, a.a.O., Rn. 78; Beschl. v. 1.7.2014, 2 Bf147/13.Z, S. 2 f. d.U.;… Beschl. v. 5.9.2008, 2 Bs 65/08, Rn. 6 f. d.U.; Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05, S. 16 d.U.; Beschl. v. 20.3.1997, Bs II 188/96, Bs II 189/96.;… Urt. v. 14.9.1995, Bf II 4/94; vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2014, 7 E 3995/14, S. 6 f. d.U.) insbesondere Änderungen an einer baulichen Anlage in der Mindestabstandsflächentiefe dann keine Zustimmungsbedürftigkeit aus, wenn (a) die Änderung für sich genommen abstandsflächenrechtlich nicht relevant ist, sich also nicht zum Nachteil des Nachbarn auf den Umfang der erforderlichen Abstandsfläche auswirkt, (b) der Nachbar den bestehenden Zustand hinnehmen musste und (c) die Änderung auch keine wesentliche Verstärkung gerade derjenigen Beeinträchtigungen mit sich bringt, die spezifisch auf der Unterschreitung des Mindestabstands beruhen.
  • OVG Hamburg, 14.06.2013 - 2 Bs 126/13

    Baugenehmigung; Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und …

    Was die Einordnung der Dachterrasse an sich als Vorbau angeht, entspricht dies der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (…siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 42; Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05), wonach eine Terrasse jedenfalls dann als Vorbau i.S.d. § 6 Abs. 6 Nr. 2 HBauO zu qualifizieren ist, wenn sie - wie hier - auf einem mehrgeschossig zu Wohnzwecken genutzten Unterbau errichtet wird.
  • OVG Hamburg, 16.08.2011 - 2 Bs 132/11

    Pflicht zur Einhaltung einer im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze; bei …

    Findet § 6 Abs. 6 Nr. 2 HBauO 2006 umfassend oder jedenfalls hinsichtlich gegenüber liegender - nicht seitlicher - Grundstücksgrenzen Anwendung (so OVG Hamburg, Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05), scheidet eine Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller aus, weil die Terrassen in ihrem überwiegenden Teil grundlegenden Anforderungen des Bauordnungsrechts widersprechen.
  • VG Hamburg, 06.03.2024 - 12 K 2215/19

    Erfolgreiche Klage einer Nachbarin gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    So kann eine Baugenehmigung dann nicht teilweise aufgehoben werden, wenn die Teile, auf die sich die Aufhebung bezieht, nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die übrigen Teile des Bauvorhabens diesem Zustand angepasst werden müssen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05, juris Rn. 32).
  • VG Hamburg, 06.03.2024 - 12 K 6406/18

    Baunachbarklage: Abstandsflächenpflicht von Balkonen; Anwendbarkeit der …

    So kann eine Baugenehmigung dann nicht teilweise aufgehoben werden, wenn die Teile, auf die sich die Aufhebung bezieht, nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die übrigen Teile des Bauvorhabens diesem Zustand angepasst werden müssen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05, juris Rn. 32).
  • VG Hamburg, 07.03.2026 - 12 K 8131/25

    Zur Frage der Einordnung von an Wohngebäuden angebauten Terrassenüberdachungen …

    Rn. 65 Es kann dahinstehen, ob die Terrassenüberdachung zusammen mit der Terrasse, die sie überdacht, (als überdachte Terrasse) Bestandteil des Hauptgebäudes ist und daher bereits als solcher - ungeachtet fehlender Außenwände auf drei Seiten (…vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 14.2.2024, AN 3 S 23.2673, juris Rn. 50 ["Beim Fehlen von Außenwänden, die in der Regel für die Berechnung von Abstandsflächen maßgeblich sind, sind die Außenwände zu fingieren (…)"]) - nach § 6 Abs. 1 Satz 1 HBauO 2005 Abstandsflächen auslöst (…dies im dortigen konkreten Fall annehmend VGH Mannheim, Urt. v. 30.10.1985, 3 S 2310/85, BRS Bd. 44 Nr. 102;… OVG Saarlouis, Urt. v. 9.12.1988, 2 R 235/86, juris Rn. 18;… OVG Greifswald, Urt. v. 11.4.2023, 3 LB 467/20, juris Rn. 59;… VG Düsseldorf, Urt. v. 23.6.2022, 9 K 1919/21, juris Rn. 29;… VG Ansbach, Urt. v. 12.1.2017, AN 3 K 15.00868, juris Rn. 103;… allgemein zur Frage der Einordnung (überdachter) Terrassen als Bestandteil des Hauptgebäudes in bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Hinsicht auch VGH München, Urt. v. 14.5.2024, 1 N 23.2256, juris Rn. 24;… OVG Münster, Urt. v. 30.1.2024, 10 A 875/21, juris Rn. 49;… OVG Hamburg, Urt. v. 20.1.2005, 2 Bf 283/03, juris Rn. 39 ff.; Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05, juris Rn. 53; Beschl. v. 4.10.2018, 2 Bs 156/18, n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht