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| OVG Hamburg, 23.11.2001 - 4 Bf 171/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Hamburg, 28.07.2016 - 1 So 42/16
Gemeinsame Entscheidung über Sach- und Prozesskostenhilfeantrag
Rn. 6 Allerdings wird es in eilbedürftigen Verfahren wie (zumeist) bei Anträgen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes oft gerechtfertigt sein, über den Eilantrag und den Prozesskostenhilfe-Antrag für dieses Verfahren gemeinsam zu entscheiden; bei einer solchen Entscheidungskombination kann im allgemeinen nicht von einer verspäteten Entscheidung über den Prozesskostenhilfe-Antrag gesprochen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.11.2001, 4 Bf 171/01, juris Rn. 5 m.w.N.;… Beschl. v. 13.2.1996, Bs IV 313/95, DVBl. 1996, 1318, juris Rn. 1 m.w.N.;… VGH Mannheim, Beschl. v. 23.11.2004, 7 S 2219/04, VBlBW 2005, 196, juris Rn. 5;… Beschl. v. 17.9.1993, 6 S 1970/93, juris Rn. 2;… VGH Kassel, Beschl. v. 9.10.1989, 1 TG 1966/89 u.a., NVwZ-RR 1990, 223, juris Rn. 8;… Neumann in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 166 Rn. 40).Hingegen können Anwaltsgebühren, die durch die Einreichung der Antragsschrift anfallen, durch eine Antragsrücknahme nicht mehr vermindert werden (§ 15 Abs. 4 RVG; vgl. zur insoweit gleichen Regelung in § 13 Abs. 4 BRAGO: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.11.2001, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 3 O 27/03
Prozesskostenhilfe, Übereinstimmende Erledigung der Hauptsache, Klagerücknahme, …
In solchen Fällen kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens, hier also nach Erledigung der Hauptsache, nicht mehr in Betracht (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.01.2001 - 2 O 7/01 -, vom 05.02.2001 - 2 O 6/01-, vom 11.06.2001 - 2 O 71/01 -, vom 17.06.2003 - 2 O 43/03; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.11.2001 - 4 Bf 171/01 -, Juris). - OVG Hamburg, 04.01.2002 - 4 So 78/00
Bestimmung des Gegenstandswerts im Verfahren über die Beschwerde gegen die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539
Prozesskostenhilfe nach Erledigungserklärung; Entscheidungsreife des Antrags auf …
Nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der ersten Instanz sei eine Rechtsverfolgung noch "beabsichtigt", danach komme eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr in Betracht (OVG SH vom 28.10.2003 Az. 3 O 27/03 RdNr. 4; im Ergebnis ebenso: OVG NRW vom 23.6.2008 Az. 14 E 318/08 und OVG Hamburg vom 32.11.2001 Az. 4 Bf 171/01 RdNr. 4).
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