Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 22.09.2014 - 4 Bf 200/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Unverzüglichkeit iSv § 10 Abs. 3 Satz 3 BaföG; Studierender, der die Altersgrenze überschritten hat; Bewerbungsobliegenheit bei Fehlen eines zentralen Vergabeverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 10 Abs. 3 S. 3
Bewerbungsverpflichtung eines über der Altersgrenze befindlichen Studierenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bewerbungsobliegenheit bei Fehlen eines zentralen Vergabeverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewerbungsverpflichtung eines über der Altersgrenze befindlichen Studierenden
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 27.08.2012 - 2 K 2080/11
- OVG Hamburg, 22.09.2014 - 4 Bf 200/12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 882
- FamRZ 2015, 287
- DÖV 2015, 120
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Unverzügliches Beginnen eines …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2014 - 4 Bf 200/12
Dabei ist der die Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG überschreitende Auszubildende verpflichtet, seine Ausbildung im Hinblick auf den Beginn und den Ablauf des Ausbildungsabschnitts, für den er Förderung beantragt, umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1992, 11 C 24.92, NZS 1993, 226, juris Rn. 12).Eine Obliegenheitsverletzung i.S.v. § 10 Abs. 3 Satz 3 BAföG wegen der unterlassenen Bewerbung bei allen in Frage kommenden Ausbildungsstätten kann aber ausnahmsweise nicht angenommen werden, wenn der dadurch bewirkte Ausschluss von Förderleistungen im Einzelfall unverhältnismäßig erscheint und zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Ausbildungsförderungsempfängern führte (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1992, 11 C 24.92, NZS 1993, 226, juris Rn. 15).
Dass der Kläger ein Parkstudium im Sommersemester 2010 unterlassen und sich statt dessen zum Wintersemester 2010/2011 entschieden hat, sein Wunschstudium aufzunehmen, erscheint daher im Sinne einer umsichtigen Ausbildungsplanung sachgerecht und ist deshalb nicht geeignet, ihn schlechter zu stellen, als er im Falle eines vorübergehenden Parkstudiums gestanden hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1992, 11 C 24.92, NZS 1993, 226, juris Rn. 15).
- BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 40.88
Ausbildungsförderung - Absolventen des Zweiten Bildungsweges - Überschreiten der …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2014 - 4 Bf 200/12
Rn. 28 Ausnahmen von dem Grundsatz, wonach es einem Studierenden, der die Altersgrenze aus § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG überschritten hat, obliegt, sich bei allen Ausbildungsstätten zu bewerben, an denen die gewünschte Ausbildung absolviert werden kann, kommen dort in Betracht, wo dies aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1991, 5 C 40.88, ZfS 1992, 176, juris Rn. 11).Denn die aus dieser Vorschrift folgenden Anforderungen sind umso strenger, je mehr der Auszubildende die allgemeine Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG überschritten hat und je geringer deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Ausschöpfung seiner Bildungsreserven im Hinblick auf die zu erwartende Berufsdauer ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1991, 5 C 40.88, ZfS 1992, 176, juris Rn. 11).
- BVerwG, 22.02.1995 - 11 C 6.94
Bundesausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2014 - 4 Bf 200/12
Einer erneuten Prüfung von § 10 Abs. 3 Satz 3 BAföG hätte es in diesem Fall nicht bedurft, denn ein Fachrichtungswechsel führt nicht zur Beendigung des Ausbildungsabschnitts i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.1995, 11 C 6.94, BVerwGE 98, 50, juris Rn. 12 ff.;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Auflage 2005, § 10 Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1990 - 16 A 320/90
Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung; Persönliche Gründe; …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2014 - 4 Bf 200/12
Einem Studierenden, der die Altersgrenze überschritten hat, obliegt es im Grundsatz, sich bei allen Ausbildungsstätten zu bewerben, an denen die gewünschte Ausbildung absolviert werden kann, sofern - wie vorliegend - ein zentrales Vergabeverfahren nicht stattfindet (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.3.2014, 4 Bs 419/13, BA S. 6; OVG Münster, Urt. v. 20.11.1990, 16 A 320/90, FamRZ 1991, 745, juris;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Auflage 2005, § 10 Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
Klageerhebung und Schriftlichkeitserfordernis; Unterschrift; Voraussetzungen der …
Die daraus resultierenden Anforderungen sind umso strenger, je weiter der Auszubildende die Altersgrenze überschritten hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.12.1992 - 11 C 24.92 - juris Rn. 12; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22.09.2014 - 4 Bf 200/12 - juris Rn. 26). - LSG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - L 5 KR 2626/16 Der Kläger trug unter Hinweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg vom 22.09.2014 (- 4 Bf 200/12 -, in juris) vor, es dürfe ihm nicht zum Nachteil gereichen, dass er vor Vollendung des 30. Lebensjahre auf ein "Parkstudium" verzichtet habe.
Der Beschluss des OVG Hamburg vom 22.09.2014 (a.a.O.) habe die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zum Gegenstand und sei hier nicht von Belang.
- VGH Hessen, 23.06.2025 - 10 A 1092/22
Altersgrenze für Ausbildungsförderung
Rn. 52 Hintergrund dieses Einwandes der Klägerin dürfte sein, dass eine Obliegenheitsverletzung im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 3 BAföG a. F. ausnahmsweise dann nicht angenommen werden kann, wenn der dadurch bewirkte Ausschluss von Förderleistungen im Einzelfall unverhältnismäßig erscheint und zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Ausbildungsförderungsempfängern - beispielsweise solchen, die sich zunächst in einen anderen Studiengang einschreiben, um später einen Fachrichtungswechsel durchzuführen - führt (OVG Hamburg, Urteil vom 22. September 2014 - 4 Bf 200/12 -, juris Rn. 28; BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 11 C 24/92 -, juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 10.08.2020 - 12 ZB 19.2041
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderleistung nach Überschreiten der Altersgrenze
"Unverzüglich" bedeutet in diesem Zusammenhang zwar nicht grundsätzlich "unmittelbar danach", sondern, worauf sowohl das Verwaltungsgericht wie auch der Bevollmächtigte der Klägerin zutreffend abstellen, ohne schuldhaftes Zögern (vgl. OVG Hamburg, B.v. 22.9.2014 - 4 Bf 200/12 - NVwZ-RR 2014, 882 Rn. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2023 - 12 A 117/20
Ausbildungsförderung für ein aufgenommenes Studium der Humanmedizin; Anspruch des …
Rn. 48 Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1992 - 11 C 24.92 -, juris Rn. 12 f., und vom 21. November 1991 - 5 C 40.88 -, juris Rn. 10 ff.; OVG NRW, Urteil vom 23. Februar 2010 - 2 A 2452/08 -, juris Rn. 54. Hamb. OVG, Beschluss vom 22. September 2014 - 4 Bf 200/12 -, juris Rn. 26. - VG Hamburg, 13.07.2022 - 6 K 3289/16
Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines …
(vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.9.2014, 4 Bf 200/12, juris Rn. 33).
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