Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 02.06.1998 - 4 Bf 297/98 .A |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufungszulassung; Abschiebungshindernis; Asylantrag; Durchgriffsabschiebung
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 27.03.1998 - 17 A 1810/96
- OVG Hamburg, 02.06.1998 - 4 Bf 297/98 .A
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01
Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen, …
Dagegen begründet das Gesetz keine Pflicht des Bundesamts - und folglich auch keinen Anspruch des Asylbewerbers - auf weltweite Prüfung von Abschiebungshindernissen (so auch die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1998 - 4 Bf 297/98.A - ; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 - AuAS 1998, 154 = EzAR 044 Nr. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 1996 - 13 L 4828/96 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382).
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