Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28918
OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99.A (https://dejure.org/2006,28918)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2006 - 4 Bf 318/99.A (https://dejure.org/2006,28918)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 4 Bf 318/99.A (https://dejure.org/2006,28918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,28918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, interne Fluchtalternative, Existenzminimum, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99
    Die Anerkennung als Asylberechtigter setzt grundsätzlich voraus, dass ein Asylsuchender sein Heimatland wegen bestehender oder unmittelbar drohender Verfolgung verlassen hat, mithin ein kausaler Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht besteht (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80 S. 315, 343).

    Denn derartige Gefahren sind grundsätzlich nicht asylrelevant (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 345;… BVerwG, Urt. v. 16.2.1993, Buchholz 402.25, § 1 AsIyVfG Nr. 160 S. 377, 380), sondern können allenfalls Abschiebungsschutz gemäß § 53 AusIG (jetzt § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG) rechtfertigen.

    Ist demgegenüber ein Vorverfolgter in einem Teil seines Heimatlandes nicht hinreichend sicher vor (individueller oder kollektiver) politischer Verfolgung, so kann er auf andere Gebiete seines Heimatstaates grundsätzlich nur verwiesen werden, wenn diese Gebiete den Anforderungen an eine inländische Fluchtalternative entsprechen, wenn er dort also hinreichend sicher vor politischer Verfolgung ist und ihm auch bei Anlegung des normalen Prognosemaßstabes nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit andere Gefahren wie z.B. ein Leben unterhalb des Existenzminimums drohen (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.7.1989 a.a.O. S. 345, 346;… BVerwG, Urt. v. 16.2.1993 a.a.O. S. 380/381).

    Droht jedoch ... in einem Teil des Staatsgebiets unmittelbare oder vom Staat zu vertretende mittelbare politische Verfolgung oder lässt sich dort ihre Wiederholung bei einem vorverfolgt ausgereisten Ausländer nicht hinreichend sicher ausschließen, so erweist sich der Heimatstaat als ein Verfolgerstaat... in einem solchen Fall gewinnen Umstände, die gemeinhin asylrechtlich unerheblich sind, eben deshalb, weil der Heimatstaat politische Verfolgung betreibt oderzulässt, eine andere Bedeutung: Ein in Deutschland lebender Ausländer, dem es Verwehrt ist, sich in dem von politischer Verfolgung betroffenen Landesteil seines Heimatstaats niederzulassen, weil diese auch ihm dort droht bzw. nicht hinreichend sicher auszuschließen ist, kann nicht auf verfolgungsfreie Gebiete verwiesen werden, in denen ihm mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerfGE 80, 315, 344 f.) andere existenzbedrohende Gefahren erwarten".

  • OVG Hamburg, 01.09.1999 - 5 Bf 2/92

    Türkei, Kurden, DHKD, Sympathisanten, Flugblätter, PKK, Verdacht der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99
    Kurden waren seit Anfang der 90er Jahre im Südosten der Türkei (möglicherweise) einer örtlich begrenzten Gruppenverfoigung ausgesetzt (vgl. hierzu Urteil den Berufungsgerichts vom 1.9.1999, 5 Bf 2/92.A).

    AU dies beansprucht indes nur Geltung im Falle einer regionalen Gruppenverfolgung in Teilen des Heimatstaates eines Vorverfolgten, nicht hingegen auch im Falle einer lediglich örtlich begrenzten Gruppenverfolgung (zur Unterscheidung von regionaler und Örtlich begrenzter Gruppenverfolgung vgl. Urt. des Berufungsgerichts v, 1.9.1999, 5 Bf 2/92.A S. 37/38 U.A.):.

    Nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts waren Kurden zwar (möglicherweise) seit Anfang der 90er Jahre im Südosten der Türkei einer - örtlich begrenzten - Gruppenverfolgung ausgesetzt (Urteil des Berufungsgerichts vom 1.9.1999, 5 Bf 2/92.A).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    Asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99
    Problematisch ist aber, ob die Klägerin als alleinstehende Kurdin, die die türkische Sprache nicht beherrscht und keine Berufsausbildung absolviert hat, ohne Unterstützung von Verwandten im Westen der Türkei wirtschaftlich überleben könnte ((vgl. OVG NRW, Urt. v. 19.4.2005, 8 A 273/04.A;… OVG NRW, Urt. v. 27.6.2002, 8 A 4782/99.A;… VG Saarland, Urt. v. 21.4.2005, 6 K 40/04.A;… OVG Berlin, Urt. v. 14.10.2003, OVG 6 B 7.03;… VG Düsseldorf, Urt. v. 17.3.2003, 4 K 8480/01.A).

    Den in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen sind indes keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass Kurden gegenwärtig im Südosten der Türkei im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Kongra Gel durch das türkische Militär in einem Maße Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 30.04.1996, BvVwGE 101, 123, 125) für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche ,,Verfolgungsdichte" erreicht sein könnte (in diesem Sinne auch OVG NRW, Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A).

  • OVG Hamburg, 26.01.2005 - 4 Bf 36/96
    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99
    Jahre 1999 ausgerufenen einseitigen Waffenstillstandes durch die Kongra Gel am I. Juni 2004 ist es im Südosten der Türkei wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den Kämpfern der Kongra Gel und dem türkischen Militär und als Folge davon zu erneuten Menschenrechtsverletzungen gekommen (vgl. Urt des Berufunggerichts vom 26.1.2005, 4 Bf 36/96.AS. 18 U.A.).

    Der Klägerin drohen auch nicht wegen ihrer kurdischen Volkszugehörigkeit asylrelevante Übergriffe während der Einreise in ihr Heimatland (vgl. Urteil des Berufungsgerichts vom 26.01.2005, 4 Bf 36/96.A).

  • OVG Hamburg, 25.08.2004 - 4 Bf 6/95
    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99
    Angesichts der Entspannung der Lage in den (früheren) Notstandsgebieten kann davon zwar gegenwärtig nicht mehr ausgegangen werden (vgl. Urteil des Berufungsgerichts vom 25.8.2004, 4 Bf 6/95.A).

    Davon kann indes angesichts der Entspannung der Menschenrechtslage in den früheren Notstandsgebieten gegenwärtig nicht mehr ausgegangen werden (Urteil des Berufungsgerichts vom 25.8.2004, 4 Bf 6/95.A).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99
    Der Klägerin droht in ihrer Heimatregion im Südosten der Türkei auch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (zur Anwendbarkeit dieses Prognosemaßstabes im Rahmen von Abschiebungsschutz gem. § 53 AusIG bzw. jetzt § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG auch bei Vorverfolgten vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995, NVwZ 1996 S. 199) Gruppenverfoigung wegen ihrer kurdischen Volkszugehörigkeit.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99
    Denn Art. 3 EMRK, wonach niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf, setzt eine vom Staat ausgehende oder von ihm zu verantwortende unmenschliche oder erniedrigende Behandlung voraus (Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99 S. 331;… vgl. ferner Hailbronner, Ausiänderrecht Stand: April 2000 Rdnr. 56 f. zu § 53 AusiG m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99
    Bei einer solchen ,,Regionalisierung" des äußerlichen Verfolgungsgeschehens, das unter gewissen Bedingungen stets in eine landesweite Verfolgung umschlagen kann, bleiben die außerhalb der Region, in der die Verfolgung praktiziert wird, lebenden Gruppenmitglieder gewissermaßen mitbetroffen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 9.9.1997, BVerwGE 105, 204 f.).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99
    Liegen diese Voraussetzungen vor und stand dem Asylsuchenden auch keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung, weil er an keinem Ort seines Heimatlandes hinreichend sicher war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80 S. 343;… BVerwG, Urt. v. 10.5.1994, InfAusIR 1994 S. 375) bzw., weil er zwar an einem Ort seines Heimatlandes hinreichend sicher war, ihm dort aber nach dem normalen Prognosemaßstab ein Leben unterhalb des Existenzminimums drohte, so ist er gemäß Art. 16 a Abs. 1 GG asylberechtigt, es sei denn, die Wiederholung einer gleichartigen Verfolgung (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.7.1990, BVerwGE 85 S. 266) kann nach dem sogenannten herabgesetzten Prognosemaßstab mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden (BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980, BVerfGE 54 S. 341; BVerfG, Kammerbeschi, v. 9.1.1991, InfAusIR 1992 S. 59).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2006 - 4 Bf 318/99
    Hat demgegenüber der vor politischer Verfolgung Schutz suchende sein Heimatland unverfolgt verlassen, so kann sein Asylbegehren grundsätzlich nur Erfolg haben, wenn ihm wegen eines beachtlichen - objektiven oder subjektiven - Nachfluchtgrundes nach dem allgemeinen Prognosemaßstab mit überwiegender Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (BVerfG, Urt. v. 26.11.1986, BVerfGE 74 S. 51 f.;… BVerwG, Urt. v. 5.7.1994, InfAusIR 1975 S. 24, 27).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99

    Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2002 - 8 A 4782/99

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89

    Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen - …

  • OVG Berlin, 14.10.2003 - 6 B 7.03

    Türkei, Kurden, Dorfschützer, Weigerung, das Amt des Dorfschützers zu übernehmen, …

  • VG Düsseldorf, 17.03.2003 - 4 K 8480/01

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides auf Anerkennung als ausländischer Flüchtlinge; …

  • VG Saarlouis, 21.04.2005 - 6 K 40/04
  • OVG Hamburg, 16.04.2007 - 4 Bf 241/00

    Türkei, Kurden, Strafurteil, Strafverfahren, Anklage, Staatssicherheitsgericht, …

    Denn Kurden sind nach der ständigen Rechsprechung des Senats gegenwärtig im Westen der Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, hinreichend sicher vor kollektiver Verfolgung (Urt. v. 13, 7.2006, 4 Bf 318/99.A, UA Seite 14;… Urt. v. 25.9.2006, 4 Bf 85/97.A, UA Seite 21).

    Ihnen droht dort gegenwärtig - ohne dass es hierauf allerdings asylrechtlich entscheidend ankommt, vgl. Urt. v. 13.7.2006, 4 Bf 318/99.A, UA Seite 15 f. - auch kein Leben unterhalb des Existenzminimums (…Urt. v. 3.5.2006, 4 Bf 3/92.A, UA Seite 20).

    Dem Kläger drohen auch nicht nach dem für Vorverfolgte maßgeblichen Prognosemaßstab im Hinblick auf seine individuelle Vorverfolgung (dazu oben) noch wegen seiner kurdischen Volkszugehörigkeit asylrelevante Übergriffe während seiner Einreise in sein Heimatland (Urt, des Berufungsgerichts v. 3.5.2006, 4 Bf 3/92.A, UA Seiter 26 und Urt. v. 13, 7.2006, 4 Bf 318/99.A, UA Seite. 20).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 11 LB 4/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf …

    Hieran ist auch unter Berücksichtigung der neueren Entwicklung in der Türkei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte festzuhalten (vgl. Hamb. OVG, Urt. v. 13.7.2006 - 4 Bf 318/99.A - OVG Schl.-H., Urt. v. 20.6.2006 - 4 LB 56/02 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.5.2006 - 10 B 5.05 - OVG Bremen, Urt. v. 22.3.2006 - 2 A 303/04.A - OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 10.3.2006 - 10 A 10665/05.OVG - Hess.VGH, Urt.v. 18.1.2006 - 6 UE 489/04 - OVG des Saarlandes, Urt. v. 28.9.2005 - 2 R 2/05 - OVG NRW, Urt. v. 19.4.2005 - 8 A 273/04.A -).
  • OVG Hamburg, 02.11.2006 - 4 Bf 4/95
    Kurden sind nach der ständigen Rechsprechung des Senats gegenwärtig im Westen der Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, hinreichend sicher vor kollektiver Verfolgung (Urt. v. 13.7.2006, 4 Bf 318/99.A S. 14 U.A.).

    Dem Kläger drohen auch nicht nach dem für Vorverfolgte maßgeblichen Prognosemaßstab wegen seiner kurdischen Volkszugehörigkeit asylrelevante Übergriffe während seiner Einreise in sein Heimatland (Urt. des Berufungsgerichts v. 3.5.2006, 4Bf3/92.A, S.26U.A. und Urt. v. 13.7.2006, 4 Bf 318/99.A, S. 20 U.A.).

  • VG Karlsruhe, 03.09.2008 - A 7 K 4115/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, Gruppenverfolgung, Jesiden, …

    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.12.1993 - A 12 S 1492/91 -, vom 28.11.1996- A 12 S 922/94 -, vom 01.12.1997- A 12 S 676/95 -, vom 07.10.1999 - A 12 S 1021/97 -, vom 22.03.2001 - A 12 S 280/00 vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 - ;OVG Hamburg, Urt. v. 13.07.2006 - 4 Bf 318/99.A - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.06.2006 - 4 LB 56/02 - ;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.05.2006 - 10 B 5.05 - OVG Bremen, Urt. v. 22.03.2006 - 2 A 303/04.A ;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.03.2006 - 10 A 10665/05.OVG;… Hess. VGH, Urt. v. 18.01.2006 - 6 UE 489/04 - OVG des Saarlandes, Urt. v. 28.09.2005 - 2 R 2/05 - OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 19.04.2005 - 8 A 273/04.A -) war und ist unter Zugrundelegung der auch in das vorliegende Verfahren eingeführten Erkenntnismittel geklärt, dass wegen exilpolitischer Betätigung bei einer Rückkehr in die Türkei dort - wenn überhaupt - nur exponierten Personen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Hamburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht