Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18.Z |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Rechtsschutz gegen die polizeiliche Ingewahrsamnahme einer Person im Randbereich einer Versammlung; Aussage- bzw. Beweiswert eines Behördenzeugnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Nachträglicher Rechtsschutz gegen polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Versammlungsteilnehmers
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18
- VG Hamburg, 10.07.2018 - 17 K 1823/18
- OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18.Z
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14
Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration
Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Bloße Vermutungen und allgemeine Erfahrungssätze reichen nicht (VGH Kassel, Beschl. v. 1.2.2017, 8 A 2105/14.Z, juris Rn. 29).Hierzu bedarf es weiterer Anhaltspunkte, wovon man allerdings ausgehen kann, wenn drohende Straftaten typischerweise aus einer homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die gewaltbereite Szene ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (VGH Kassel, Beschl. v. 1.2.2017, 8 A 2105/14.Z, juris Rn. 32, 38, 39 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16
Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017 …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Auch lagen über den Kläger oder andere Gruppenmitglieder zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme keinerlei Erkenntnisse - u.a. aus Ermittlungs- und Strafverfahren - vor, denen Anhaltspunkte für die Begehung der vorliegend von der Polizei befürchteten Straftaten entnommen werden könnten (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 26.4.2018, 11 LC 288/16, NdsVBl 2019, 28, juris Rn. 34 m.w.N. zu einem Aufenthaltsverbot, wonach Anhaltspunkte für die Begehung einer zukünftigen Straftat etwa die Ankündigung oder Aufforderung zu einer Straftat, das Mitführen von Waffen, Werkzeugen oder sonstigen Gegenständen, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Straftaten verwendet werden, oder Erkenntnisse u.a. aus Ermittlungs- und Strafverfahren, die im Zusammenhang mit solchen Straftaten geführt wurden, deren erneute Begehung befürchtet wird, sein können). - OVG Hamburg, 13.04.2012 - 4 Bs 78/12
FC St. Pauli gegen FC Hansa Rostock: Weiterhin keine Eintrittskarten für …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Mit Gefahrenlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 HmbSOG sind nach der Rechtsprechung des Senats Gefahrenlagen gemeint, in denen eine Störung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.4.2012, 4 Bs 78/12, NordÖR 2012, 290, juris Rn 17).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Hiervon ist immer schon dann auszugehen, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz - sei es ein abstrakter Obersatz, sei es die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter einen solchen Obersatz - oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163, juris Rn. 15;… BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, 7 AV 4.03, DVBl. 2004, 838, juris Rn. 8 f.). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Rn. 44 Abgesehen davon liegt eine unzureichende, den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO verletzende Sachverhaltsaufklärung nur vor, wenn bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme einer Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder wenn sich die weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997, NJW 1997, 3328, juris Rn. 4). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Hiervon ist immer schon dann auszugehen, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz - sei es ein abstrakter Obersatz, sei es die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter einen solchen Obersatz - oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163, juris Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, 7 AV 4.03, DVBl. 2004, 838, juris Rn. 8 f.). - BGH, 12.08.2015 - StB 8/15
Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Anfangsverdacht; …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Jedenfalls einen geringen Beweiswert dürfte man einem Behördenzeugnis grundsätzlich nicht absprechen können (…OVG Koblenz, Beschl. v. 9.8.2018, 7 E 10306/18, juris Rn. 17;… VGH Mannheim, Beschl. v. 19.6.2018, 1 S 2071/17, juris Rn. 20;… OVG Münster, Beschl. v. 1.8.2016, 18 B 627/15, InfAuslR 2016, 396, juris Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.7.2018, AK 32/18, juris Rn. 12 und v. 12.8.2015, StB 8/15, NStZ 2016, 370, juris Rn. 4). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, 9 C 46.84, BVerwGE 70, 24, juris Rn. 13;… Beschl. v. 10.10.2017, 7 B 4.17, juris Rn. 6). - BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
Erforderlichkeit einer Rechtsverletzung für erfolgreiche Anfechtungsklage gegen …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, 9 C 46.84, BVerwGE 70, 24, juris Rn. 13; Beschl. v. 10.10.2017, 7 B 4.17, juris Rn. 6). - VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
Durchsuchung eines Mitglieds einer verbotenen Vereinigung - Bestimmtheit einer …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Jedenfalls einen geringen Beweiswert dürfte man einem Behördenzeugnis grundsätzlich nicht absprechen können (…OVG Koblenz, Beschl. v. 9.8.2018, 7 E 10306/18, juris Rn. 17; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.6.2018, 1 S 2071/17, juris Rn. 20;… OVG Münster, Beschl. v. 1.8.2016, 18 B 627/15, InfAuslR 2016, 396, juris Rn. 12;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.7.2018, AK 32/18, juris Rn. 12 und v. 12.8.2015, StB 8/15, NStZ 2016, 370, juris Rn. 4). - OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07
Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person …
- OLG Rostock, 21.08.2007 - 3 W 102/07
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme beim G8-Gipfel: …
- BGH, 26.07.2018 - AK 32/18
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 7 E 10306/18
Gerichtliche Durchsuchungsanordnung für Räume von Vereinen, die der PKK …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 13 A 2346/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 18 B 627/15
Rechtmäßigkeit einer automatischen Versagung der Verlängerung eines …
- OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18
Anscheinsgefahr; Drittortauseinandersetzung; ex-ante-Betrachtung; …
Unabhängig davon ist ein allein aufgrund einer ähnlichen Bekleidung erweckter Eindruck, es handele sich um eine homogene Gruppe, jedenfalls in den Fällen, in denen aus der Gruppe heraus noch keine Straftaten begangen wurden, und in denen die Bekleidung bzw. das äußere Erscheinungsbild der Gruppe keine eindeutigen Rückschlüsse auf die unmittelbar bevorstehende Begehung von Straftaten zulässt, grundsätzlich - so auch hier - nicht ausreichend, um eine Ingewahrsamnahme zu rechtfertigen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2019 - 4 Bf 326/18.Z -, juris, Rn. 27 ff.). - VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17 Zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme des Klägers war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (…vgl. zu den Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsmaßstab BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017, 2 BvR 1754/14, juris Rn. 46; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2019, 4 Bf 326/18.Z, juris Rn. 21 m.w.N.;… siehe auch BGH, Beschl. v. 10.3.2021, III ZB 5/20, juris Rn. 9 …und Beschl. v. 12.2.2020, StB 36/18, juris Rn. 21, wonach bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit genügen kann) mit der sofortigen oder unmittelbar bevorstehenden Fortsetzung ehrverletzender Äußerungen gegenüber der amtierenden Bundeskanzlerin zu rechnen.
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