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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 11.05.2006 - 4 Bf 408/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4907
OVG Hamburg, 11.05.2006 - 4 Bf 408/05 (https://dejure.org/2006,4907)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2006 - 4 Bf 408/05 (https://dejure.org/2006,4907)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05 (https://dejure.org/2006,4907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BAföG § 7 Abs. 1 Satz 1

  • Justiz Hamburg PDF

    Ist ein mit dem Ziel der Staatsprüfung durchgeführtes Studiums der Rechtswissenschaften - hier an der Bucerius Law School - auf der Grundlage einer einheitlichen Studienordnung zugleich darauf gerichtet, den Grad eines Baccalaureus Legum (LL.B., auch: Bachelor of Law) zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 7 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des berufsqualifizierenden Abschlusses im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Studium der Rechtswissenschaft mit dem Ziel der Staatsprüfung als förderungsfähige erste berufsqualifizierende Ausbildung trotz zwischenzeitlichen Erwerbs des Grades ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 309
  • DÖV 2007, 395
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 63.79

    Förderungsart bei Doppelstudium - Berufsqualifizierender Abschluss - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.05.2006 - 4 Bf 408/05
    Absolviert ein Auszubildender gleichzeitig (sogar) zwei verschiedene, jeweils nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildungen, wird diejenige Ausbildung gefördert, die nach den hochschulrechtlichen Bestimmungen als Hauptstudium (erstes Fach) geführt oder - bei Fehlen einer dahingehenden hochschulrechtlichen Regelung - vom Auszubildenden als solches bezeichnet wird (so zum Doppelstudium: BVerwG, Urteil vom 30.4.1981, BVerwGE 62, 180).

    Allerdings ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass bei einem Doppelstudium das Hauptstudium von dem Zeitpunkt an, zu dem ein förderungsfähiges (aber wegen der Förderung des Hauptstudiums tatsächlich nicht gefördertes) Zweitstudium berufsqualifizierend abgeschlossen wird, das (tatsächlich geförderte) Hauptstudium nur noch unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 BAföG als weitere Ausbildung gefördert werden kann (BVerwG, Urteil vom 30.4.1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85

    Vollzeit-Ausbildung - Studium - Förderungsfähigkeit - Ganztägige Berufstätigkeit …

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.05.2006 - 4 Bf 408/05
    Mit der Immatrikulation legt er sich auf einen bestimmten Studiengang fest und gibt auch - zumindest konkludent - die Erklärung ab, die gewählte Ausbildung tatsächlich betreiben zu wollen (BVerwG, Urteil vom 3.6.1988, NVwZ-RR 1989, 81).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 4 A 2168/05

    Gewährung einer Ausbildungsförderung für das Studium der Rechtswissenschaften ab …

    Die Klägerin beruft sich zur Begründung ihres Antrags ferner u.a. auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05 - sowie auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 -.

    Rn. 33 Die vom OVG Hamburg in dem von der Klägerin in Bezug genommen Urteil vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05 -, FamRZ 2007, 309, unter dem Gesichtspunkt Haupt- /Zweitstudium" zu § 7 Abs. 1 BAföG angestellten Erwägungen vermögen - unabhängig von ihrer Überzeugungskraft im Übrigen - vorliegend schon deshalb nicht durchzugreifen, weil bei dem hier zu beurteilenden Ausbildungsverlauf - anders als bei der Ausbildung an der Bucerius Law School (vgl. S. 12 des Urteilsabdrucks) - in wesentlichem Umfang Leistungen erbracht werden müssen, die nicht Gegenstand des Studiums Rechtswissenschaften mit dem Abschluss 1. Staatsexamen" sind (vgl. § 7 Abs. 2 der Prüfungsordnung vom 10. Januar 1991).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung war in dem vom Bundesverwaltungsgericht beurteilten Fall, in dem nach sechs Semestern ein Bachelor auf Grund von Leistungen erworben wurde, die sämtlich im Rahmen des auf die 1. Staatsprüfung ausgerichteten rechtswissenschaftlichen Studiums ohnehin zu erbringen waren (vgl. dazu erneut OVG Hamburg, Urteil vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05 -, S. 12 UA), und in dem - soweit ersichtlich - auch keine zwischenzeitliche Beurlaubung des Studenten ausgesprochen war, nicht zweifelhaft.

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 …

    Rn. 16 Auch die von der Revision im Anschluss an das - zum Erwerb eines "Baccalaureus Legum" im Rahmen eines auch auf den Abschluss Staatsexamen gerichteten Studiengangs an der Bucerius Law School ergangene - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2006 (- 4 Bf 408/05 - FamRZ 2007, 309; vgl. nachgehend Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 5 B 78.06 - juris) vorgeschlagene entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 3 BAföG kommt jedenfalls hier nicht in Betracht.
  • VG Gelsenkirchen, 03.09.2025 - 15 K 4149/25

    Verwaltungsakt, Feststellungsinteresse, vorbeugender Rechtsschutz, …

    Rn. 19 OVG NRW, Urteile vom 6. Juni 1988 - 16 A 21/87 -, juris Rn. 6, und vom 21. November 1986 - 16 A 665/85 -, juris Leitsatz; VGH BaWü, Urteil vom 6. März 1980 - V 2297/79 -, juris Rn. 18; Hamburgisches OVG, Urteil vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05 -, juris Rn. 28.

    Rn. 26 Hamburgisches OVG, Urteil vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05 -, juris Rn. 28; VG Hamburg, Urteil vom 30. August 2005 - 2 K 5689/04 -, juris Rn. 18.

  • VG Hamburg, 08.10.2009 - 2 K 340/08

    Ausbildungsförderung; Staatsexamen; Baccalaureus Juris

    Im Vergleich zu dem durch die Bucerius Law School verliehenen Baccalaureusgrad, welcher nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05 - den Weiterförderungsanspruch nicht entfallen lasse, unterscheide sich sein Abschluss lediglich darin, dass er ihn habe beantragen müssen.

    Der Gesetzgeber hat bei der Einführung des § 7 Abs. 1 a BAföG offenkundig nicht die Möglichkeit bedacht, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Baccalaureusabschluss bezogenen Magisterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt, sondern in einen auf den Abschluss des Staatsexamens gerichteten Studiengang integriert (BVerwG, Beschluss v. 17.10.2006 - 5 B 78/06 - (zu OVG Hamburg, Urteil v. 11.05.2006 - 4 Bf 408/05 - und VG Hamburg, Urteil v. 30.08.2005 - 2 K 5689/04 -), zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Absolvierung eines Masterstudiums im …

    Als Ausbildungsabschnitt im Sinne dieser Regelung ist - der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 5 Satz 2 BAföG entsprechend - der Masterstudiengang und nicht der zuvor absolvierte Bachelorstudiengang anzusehen, denn dieser hat mit dem Erwerb des Bachelorgrades bereits zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt (vgl. § 3 Abs. 1 der Studienordnung der Antragsgegnerin für den Bachelorstudiengang Forstwissenschaften und Waldökologie sowie § 2 Abs. 1 der entsprechenden Bachelor-Prüfungsordnung;… vgl. auch allgemein Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 7 Rdnr. 18 f.;… Humborg in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Januar 2006, § 7 Rdnr. 17; einschränkend unter Hinweis auf die Besonderheiten des Studiums der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School: OVG Hamburg, Urteil vom 11.5.2006 - 4 Bf 408/05 -, V.n.b.).
  • SG Mainz, 19.09.2006 - S 6 KR 400/04

    Krankenversicherungspflicht - Student - Auswirkung des Abschlusses eines …

    Jedenfalls dann, wenn dem Studium bis zur Erlangung des Abschlusses eines Bachelors ein Masterstudium folgt, ist das Bachelorstudium noch nicht als vollständig abgeschlossenes Erststudium und das anschließende Masterstudium nicht als Zweitstudium, sondern als Fortsetzung des Erststudiums anzusehen (so OVG Hamburg, Urteil vom 11.05.2006 - 4 Bf 408/05 - Juris Rn. 42 zum BAföG-Recht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 12 A 2056/14

    Überprüfung der Feststellung der Förderungshöchstdauer der Studienförderung; …

    Rn. 9 Urteil vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05 -, FamRZ 2007, 309, juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2018 - 12 A 2061/17

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer der Ausbildungsförderung wegen eines …

    Rn. 17 Vgl. dazu die vorgehende Berufungsentscheidung: Hamb. OVG, Urteil vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05 -, juris Rn. 38.
  • VG Gießen, 13.02.2008 - 3 E 526/07

    Ausbildungsförderung für Masterstudium nach Abschluss eines traditionellen …

    Während die Vorinstanz (OVG Hamburg, Urt. v. 11.5.2006, 4 Bf 408/05. juris, Rn. 32) eine teleologische Reduktion des § 7 Abs. 1 BAföG vornahm, wonach der Baccalaureus als "Zwischengrad" den Grundanspruch nicht erschöpft, wendete das BVerwG § 7 Abs. 1a BAföG auf diesen Fall analog an.
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