Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 30.05.2002 - 4 Bf 409/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
GKG § 13 Abs. 1 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Streitwertes in verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Klage einer Hotelbetriebsgesellschaft gegen Rundfunkanstalt; Gebührenermäßigung für in Ferienappartements aufgestellte Fernsehgeräte nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag; Fünffacher Jahresbetrag der ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 02.08.2000 - 22 VG 4261/99
- OVG Hamburg, 28.11.2001 - 4 Bf 409/00
- OVG Hamburg, 28.05.2002 - 4 Bf 409/00
- OVG Hamburg, 30.05.2002 - 4 Bf 409/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 22.10.1998 - 7 ZB 98.2559
Auszug aus OVG Hamburg, 30.05.2002 - 4 Bf 409/00
Den Streitwert für dieses Begehren bemisst das Berufungsgericht gemäß Abschnitt II Tz. 2.1 "Abgabe" des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 1996 S. 563) mit dem fünffachen Jahresbetrag der begehrten Gebührenermäßigung, also mit (5 x 25.086,-- DM =) 125.430,-- DM (ebenso VGH München, Beschl. v. 22.10.1998, 7 ZB 98.2559, Juris, für die Klage um Gebührenbefreiung nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag, vgl. auch Beschl. v. 29.12.1988, NVwZ-RR 1989 S. 279 für den Streit über die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Warenautomaten). - OVG Hamburg, 14.04.1999 - 4 So 28/99
Beschwerdesumme für Gegenstandswertbeschwerde in Verwaltungsstreitverfahren
Auszug aus OVG Hamburg, 30.05.2002 - 4 Bf 409/00
Soweit das Berufungsgericht in Verfahren nach der Verordnung über die Befreiung von Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen (§ 1 BefrVO) bei der Bemessung des Streitwerts auf die Höhe der einfachen Jahresrundfunkgebühr abstellt (vgl. u.a. Beschl. v. 14.4.1999, 4 So 28/99), beruht dies auf sozialen Erwägungen.
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Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 28.11.2001 - 4 Bf 409/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 02.08.2000 - 22 VG 4261/99
- OVG Hamburg, 28.11.2001 - 4 Bf 409/00
- OVG Hamburg, 28.05.2002 - 4 Bf 409/00
- OVG Hamburg, 30.05.2002 - 4 Bf 409/00
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 742
Wird zitiert von ... (4)
- VG Karlsruhe, 28.09.2006 - 1 K 559/06
Rundfunkgebühr für ein Hotel
Nur dieser hat unmittelbar oder mittelbar maßgeblichen Einfluss auf die technische Ausstattung der einzelnen Geräte (Farb-TV, Fernbedienung, Programmwahleinrichtungen) sowie auf die Zahl der empfangbaren Programme (…so die einheitliche oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1992 - 14 S 2724/91 - Urt. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 - OVG Koblenz, Urt. v. 23.03.1994, NVwZ-RR 1995, 291; Bay. VGH, Beschl. v. 04.11.1998 - 7 ZB 98.898 - OVG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2001 - 4 Bf 409/00). - VG Braunschweig, 21.06.2005 - 5 A 34/04
Beherbungsgewerbe; Doppelzimmer; ermäßigte Rundfunkgebühr; Ermäßigung; Erstgerät; …
Soweit der Beklagte der Ansicht ist, Erst- und Zweitgerät i. S. d. § 5 Abs. 2 Satz 3 RGebStV a. F. müssten in einer räumlichen und funktionalen Einheit - vergleichbar einer Wohnung - zum Empfang bereitgehalten werden und diese räumlich-funktionale Einheit bei Betrieben des Beherbergungsgewerbes nur dann für gegeben hält, wenn sich der Gast in den gemieteten Räumen nicht eigenständig versorgen könne, sondern insofern auf Gemeinschaftseinrichtungen des Beherbergungsbetriebes angewiesen sei, lassen sich entsprechende Anforderungen weder dem Wortlaut des § 5 Abs. 2 RGebStV a. F. entnehmen noch aus § 5 Abs. 1 RGebStV a. F. ableiten, der für die Auslegung der für gewerblich genutzte Rundfunkempfangsgeräte geltenden Ausnahmen von der vollen Gebührenpflicht schon deshalb unergiebig ist, weil er sich ausschließlich auf privat genutzte Geräte bezieht (…für Ferienappartements/-wohnungen im Ergebnis ebenso OVG Schleswig, Urt. v. 25.2.2005 - 3 LB 18/04 - beck-online; OVG Hamburg, Urt. v. 20.7.1988 - Bf VI 36/87 - Beschl. v. 28.11.2001 - 4 Bf 409/00 - NVwZ 2002, 742). - VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 237/03
Appartement; Ferienwohnung; Hotel; Rundfunkgebühr
Insoweit ist aus den nachfolgend angeführten Gründen zu Gunsten des klägerischen Betriebes § 5 Abs. 2 Satz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom August 1991 (Nds. GVBl. 311, 332), zuletzt geändert durch den fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Nds. GVBl. 2000, 327, 330, =RGebStV) anzuwenden (vgl. Urteil des OVG Hamburg vom 20. Juli 1988 - Bf VI 36/87 - sowie Beschluss des OVG Hamburg vom 28.11.2001 - 4 Bf 409/00 - NVwZ 2002, 742). - VG Braunschweig, 21.06.2005 - 5 A 183/04
Auslastungsquote; Auslegung; Beherbungsbetrieb; entgeltliche Nutzung; Ermäßigung; …
Weder der Gesetzeswortlaut noch die Gesetzessystematik und die Entstehungsgeschichte der Norm stehen dieser Auslegung entgegen (…ebenso OVG Schleswig, Urt. v. 25.2.2005 - 3 LB 18/04 - beck-online; OVG Hamburg, Urt. v. 20.7.1988 - Bf VI 36/87 - Beschl. v. 28.11.2001 - 4 Bf 409/00 - NVwZ 2002, 742).
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Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 28.05.2002 - 4 Bf 409/00 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zur Selbstbewirtschaftung eingerichtete und an Dauermieter überlassene Ferienwohnungen als gebührenbegünstigte "Gästezimmer des Beherbergungsgewerbes"
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 02.08.2000 - 22 VG 4261/99
- OVG Hamburg, 28.11.2001 - 4 Bf 409/00
- OVG Hamburg, 28.05.2002 - 4 Bf 409/00
- OVG Hamburg, 30.05.2002 - 4 Bf 409/00
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