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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.02.2007 - 4 C 06.2676   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,42761
VGH Bayern, 13.02.2007 - 4 C 06.2676 (https://dejure.org/2007,42761)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2007 - 4 C 06.2676 (https://dejure.org/2007,42761)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 4 C 06.2676 (https://dejure.org/2007,42761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 161 Abs 2 VwGO
    Gerichtliche Zuständigkeit für den Ausschluss aus der Fraktion einer Stadt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für den Ausschluss aus der Fraktion einer Stadt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus einer Kreistagsfraktion; Voraussetzungen …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 4 C 06.2676
    Es schließe sich daher der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs an, der den Ausschluss aus einer Fraktion als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit qualifiziert und dementsprechend die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs verneint habe (BayVGH vom 9.3.1988 BayVBl 1988, 432 ; vom 24.11.1988 BayVBl 1989, 433 ).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450

    Mitwirkungsverbote bei Entscheidung über Fraktionsausschluss; keine …

    Unabhängig von der in der Rechtsprechung des Senats nicht endgültig entschiedenen Frage, ob die innerfraktionellen Rechtsbeziehungen dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (…dazu einerseits BayVGH, U.v. 9.3.1988, a.a.O., 2755 f.; andererseits B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - juris Rn. 4;… U.v. 3.12.2014 - 4 N 14.2046 - BayVBl 2015, 343 Rn. 29; vgl. auch Lange, Kommunalrecht, 2013, 289 f.; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Stand Juni 2017, GO, Art. 33 Anm. 3.2 m.w.N.), kann für die Beschlussfassung in Gemeinderatsfraktionen mangels spezieller Normen jedenfalls auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die ein auf persönliches Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegtes Dauerrechtsverhältnis kennzeichnen, insbesondere also auf die für rechtsfähige ebenso wie für nicht rechtsfähige Vereine geltenden Vorschriften der §§ 24 bis 54 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - BayVBl 1989, 433/435; OVG NW, B.v. 21.11.1988 - 15 B 2380/88 - NJW 1989, 1105/1106; SaarlOVG, B.v. 20.04.2012 - 2 B 105/12 - NVwZ-RR 2012, 613/615; Erdmann, DÖV 1988, 907/911).
  • VGH Bayern, 28.10.2024 - 4 C 24.1657

    Presseerklärung einer Gemeinderatsfraktion, Rechtsschutzbegehren eines …

    Sie stellen vielmehr öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Mandatsträgern zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer organschaftlichen Mitwirkungsbefugnisse dar (BayVGH, B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - juris Rn. 4;… U.v. 3.12.2014 - 4 N 14.2046 - BayVBl 2015, 343 Rn. 29;… vgl. Burgi, Kommunalrecht, 7. Aufl. 2024, § 12 Rn. 14;… Lange, Kommunalrecht, 2. Aufl. 2019, Kap. 6 Rn. 23 ff. m.w.N.) und gelten als teilrechtsfähige Untergliederungen der jeweiligen Gemeindevertretung (…BVerwG, U.v. 27.6.2018 -10 CN 1.17 - BVerwGE 162, 284 Rn. 30).
  • VG Regensburg, 03.06.2026 - RN 3 E 26.1256

    Einstweilige Anordnung, Vorbefassung des Antragsgegners, Vorantrag, …

    Denn die Bildung von Fraktionen zielt gerade darauf ab, dass die in ihnen zusammengeschlossenen Mandatsträger durch ihre Tätigkeit in der Fraktion die Willensbildung in der Gemeindevertretung vorbereiten und das ihnen erteilte öffentliche Mandat durch Abstimmung mit Gleichgesinnten möglichst effektiv durchsetzen können (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - beckonline).

    Da das einzelne Gemeinderatsmitglied, wie ebenfalls bereits erläutert, durch seinen Beitritt zu einer Fraktion darauf abzielt, durch seine Tätigkeit in der Fraktion die Willensbildung in der Gemeindevertretung vorzubereiten und das ihm erteilte öffentliche Mandat durch Abstimmung mit Gleichgesinnten möglichst effektiv durchzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - beckonline), steht jedenfalls das "Ob" der Mitgliedschaft in einer Fraktion in einem so engen Zusammenhang mit der Wahrnehmung der durch die Gemeindeordnung eingeräumten Rechte und Pflichten eines Gemeinderatsmitglieds, dass die hier in Rede stehende Aufnahme in eine Fraktion sowie auch, spiegelbildlich, der Ausschluss aus einer Fraktion ein öffentlichrechtliches Rechtsverhältnis betreffen und Streitigkeiten hieraus daher dem Verwaltungsrechtsweg unterworfen sind (…so auch VG Bayreuth, B.v. 13.12.2024 - 4 E 24.1157 - beckonline Rn. 28; Böhle/Ecker/Kuhne, Bayerische Kommunalgesetze, 115. EL Juli 2025, Art. 29 GO Erl. 8; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, 163. EL Dezember 2025, Art. 33 GO Erl. 3.2).

  • VG Bayreuth, 18.12.2017 - B 5 V 17.974

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gegenüber einer Stadtratsfraktion

    Bei der Antragsgegnerin, die als Stadtratsfraktion weder als juristische Person des öffentlichen Rechts noch als Gemeindeorgan anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - Juris Rn. 4), handelt es sich aber - wie bereits oben dargelegt - gerade nicht um eine an Recht und Gesetz gebundene Verwaltungsbehörde.
  • VG München, 16.07.2026 - M 7 E 26.5068

    Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion, Vorliegen eines wichtigen Grundes, …

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bedarf es hierfür einer ordnungsgemäßen Ladung, der Gewährleistung rechtlichen Gehörs, eines Mehrheitsbeschlusses der Fraktionsversammlung sowie der Mitteilung der Ausschlussgründe an den Betroffenen (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - NVwZ 1989, 494/495).
  • VG Bayreuth, 13.12.2024 - B 4 E 24.1157

    Rechtswidriger Fraktionsausschluss

    Sie stellen vielmehr öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Mandatsträgern zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer organschaftlichen Mitwirkungsbefugnisse dar (…vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2024 - 4 C 24.1657 - juris Rn. 12;… U.v. 3.12.2014 - 4 N 14.2046 - juris Rn. 29; B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - juris Rn. 4) und gelten als teilrechtsfähige Untergliederungen der jeweiligen kommunalrechtlichen Vertretungen (…vgl. zu Gemeinderatsfraktionen: BayVGH, B.v. 28.10.2024 a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).
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