Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.02.2010 - 4 C 09.3073 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Obdachlosenrecht; Unterkunft; kein Anspruch auf Vermittlung einer Wohnung; Eigeninitiative
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 10.10.2008 - 4 CE 08.2647
Obdachlosenrecht; Unterkunft; Wiedereinweisung in bisherige Wohnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2010 - 4 C 09.3073
Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (vgl. BayVGH vom 10.10.2008 Az. 4 CE 08.2647 m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
- VG Augsburg, 12.01.2015 - Au 7 E 14.1792
Obdachlosenrecht; Verbot der Hundehaltung; Belegung eines Raums mit zwei Personen
Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 - juris; B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - juris). - VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 19.1435
Erfolglose Klage gegen Räumungsanordnung bzgl. Obdachlosenunterkunft
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 und B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - beide juris) ist es auch unter Berücksichtigung der humanitären Zielsetzung des Grundgesetzes ausreichend, wenn obdachlosen Personen eine Unterkunft zugewiesen wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt. - VG Würzburg, 16.02.2016 - W 5 E 16.161
Zumutbarkeit einer Obdachlosenunterkunft
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B. v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 und vom 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - beide juris) ist es auch unter Berücksichtigung der humanitären Zielsetzung des Grundgesetzes ausreichend, wenn obdachlosen Personen eine Unterkunft zugewiesen wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt.
- VG Augsburg, 12.09.2014 - Au 7 S 14.1263
Obdachloseneinweisung; Umsetzung in eine andere Unterkunft; Konflikte zwischen …
Rn. 25 Nach der ständigen Rechtsprechung (z.B. BayVGH B.v. 19.10.2010 - 4 C 09.3073 - juris) dient die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art zur Abwendung der Gefahren für Leben und Gesundheit, die infolge der Obdachlosigkeit drohen. - VG München, 24.09.2025 - M 22 SE 25.6110
Obdachlosenunterbringung, Rücknahme einer obdachlosenrechtlichen Einweisung, …
Im Rahmen der obdachlosenrechtlichen Unterbringung besteht ein solcher lediglich auf ein vorläufiges und befristetes Unterkommen einfacher Art, das dem Obdachlosen "Schutz vor den Unbilden des Wetters" bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügt (BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 - juris Rn. 3). - VG Augsburg, 15.12.2020 - Au 8 E 20.2249
Modalitäten der Obdachlosenunterbringung während der Corona-Pandemie - Anspruch …
Da ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, müssen obdachlose Personen eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (…stRspr., vgl. etwa BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 - juris Rn. 3 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 m.w.N.). - VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 19.1650
Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft: Wohncontainer in Einzel- anstelle von …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 und B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - beide juris) ist es auch unter Berücksichtigung der humanitären Zielsetzung des Grundgesetzes ausreichend, wenn obdachlosen Personen eine Unterkunft zugewiesen wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt. - VG München, 28.01.2019 - M 22 E 18.3506
Obdachlosenunterbringung
Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 m.w.N.; VG Würzburg; B.v. 5.3.2009 - W5 K 09.2289; VG München, B.v. 24.4.2008 - M 22 K 07.5316). - VG Würzburg, 11.11.2016 - W 5 E 16.1105
Obdachlosenrechtliche Räumungsverfügung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 und vom 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - beide juris) ist es auch unter Berücksichtigung der humanitären Zielsetzung des Grundgesetzes ausreichend, wenn obdachlosen Personen eine Unterkunft zugewiesen wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt. - VG München, 21.05.2014 - M 22 E 14.1370
Antrag auf Einzelzimmerunterbringung; Vorrang der Selbsthilfe bei Bezug von …
Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (Vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 m.w.N.). - VG Würzburg, 24.04.2020 - W 5 K 19.1650
Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
- VG Bayreuth, 16.09.2014 - B 1 E 14.572
Sperrung des bisher bewohnten Raumes in der Obdachlosenunterkunft
- VG Bayreuth, 29.11.2021 - B 1 E 21.1167
Vorläufige Einweisung in eine Unterkunft, die den Mindestanforderungen an eine …
- VG München, 19.10.2017 - M 22 K 16.122
Zurverfügungstellung einer Wohnung
- VG Augsburg, 04.09.2015 - Au 7 E 15.1216
Einstweilige Anordnung
- VG München, 29.04.2014 - M 22 S 13.4757
Obdachlosenunterbringung; kein Anspruch auf bestimmte Unterkunft; kein Anspruch …
- VGH Bayern, 12.04.2012 - 12 CE 12.555
Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht
- VG Augsburg, 14.11.2011 - Au 5 E 11.1632
Kein Anspruch auf Unterbringung wegen Obdachlosigkeit
- VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Verpflichtung zur Öffnung des Wasserschiebers, Verpflichtung zur Wasserversorgung …
- VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 8 K 20.2190
Erfolglose Klage eines Obdachlosen auf Unterbringung in einem Einzelzimmer wegen …
- VG München, 01.08.2016 - M 22 E 16.291
Kein Anspruch einer Obdach suchenden Person auf eine bestimmte Unterkunft
- VG München, 10.07.2015 - M 22 E 15.1818
Obdachlosenrecht; Unterbringung in anderer Unterkunft; Einzelzimmer; …
- VG Augsburg, 04.09.2024 - Au 8 S 24.2125
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, Obdachlosenrecht, Räumung der …
- VG Bayreuth, 29.11.2021 - B 1 E 21.1166
Anforderungen an Mindestausstattung einer Obdachlosenunterkunft, Wohnungen, …
- VG München, 24.11.2015 - M 22 E 15.4403
Anspruch auf Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
- VG Augsburg, 16.11.2011 - Au 7 E 11.1656
Obdachlosenunterbringung
- VG Augsburg, 21.10.2011 - Au 5 E 11.1523
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, wenn Behörde dem Begehren währenddessen …
- VG Bayreuth, 07.02.2023 - B 1 K 21.990
Obdachlosenunterbringung, Kostentragung für Inventar-Einlagerung und …
- VG Augsburg, 30.11.2012 - Au 7 E 12.1519
Kein Anspruch auf Unterbringung wegen Obdachlosigkeit
- VG Augsburg, 19.07.2010 - Au 7 K 10.750
Obdachlosenrecht; Befristung der Zuweisungsbescheide; Mitwirkungspflichten des …
- VG München, 21.10.2015 - M 22 E 15.4537
Obdachlosenunterbringung: Zuweisung einer in der Innenstadt gelegenen Wohnung
- VG München, 22.09.2015 - M 22 S 15.3556
Umsetzung von 2-Zimmerwohnung in Gemeinschaftsunterkunft
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