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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.02.2010 - 4 C 09.3073   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71864
VGH Bayern, 19.02.2010 - 4 C 09.3073 (https://dejure.org/2010,71864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2010 - 4 C 09.3073 (https://dejure.org/2010,71864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 4 C 09.3073 (https://dejure.org/2010,71864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Obdachlosenrecht; Unterkunft; kein Anspruch auf Vermittlung einer Wohnung; Eigeninitiative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 10.10.2008 - 4 CE 08.2647

    Obdachlosenrecht; Unterkunft; Wiedereinweisung in bisherige Wohnung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2010 - 4 C 09.3073
    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (vgl. BayVGH vom 10.10.2008 Az. 4 CE 08.2647 m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • VG Augsburg, 12.01.2015 - Au 7 E 14.1792

    Obdachlosenrecht; Verbot der Hundehaltung; Belegung eines Raums mit zwei Personen

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 - juris; B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - juris).
  • VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 19.1435

    Erfolglose Klage gegen Räumungsanordnung bzgl. Obdachlosenunterkunft

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 und B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - beide juris) ist es auch unter Berücksichtigung der humanitären Zielsetzung des Grundgesetzes ausreichend, wenn obdachlosen Personen eine Unterkunft zugewiesen wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt.
  • VG Würzburg, 16.02.2016 - W 5 E 16.161

    Zumutbarkeit einer Obdachlosenunterkunft

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B. v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 und vom 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - beide juris) ist es auch unter Berücksichtigung der humanitären Zielsetzung des Grundgesetzes ausreichend, wenn obdachlosen Personen eine Unterkunft zugewiesen wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt.
  • VG Augsburg, 12.09.2014 - Au 7 S 14.1263

    Obdachloseneinweisung; Umsetzung in eine andere Unterkunft; Konflikte zwischen …

    Rn. 25 Nach der ständigen Rechtsprechung (z.B. BayVGH B.v. 19.10.2010 - 4 C 09.3073 - juris) dient die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art zur Abwendung der Gefahren für Leben und Gesundheit, die infolge der Obdachlosigkeit drohen.
  • VG München, 24.09.2025 - M 22 SE 25.6110

    Obdachlosenunterbringung, Rücknahme einer obdachlosenrechtlichen Einweisung, …

    Im Rahmen der obdachlosenrechtlichen Unterbringung besteht ein solcher lediglich auf ein vorläufiges und befristetes Unterkommen einfacher Art, das dem Obdachlosen "Schutz vor den Unbilden des Wetters" bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügt (BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 - juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 15.12.2020 - Au 8 E 20.2249

    Modalitäten der Obdachlosenunterbringung während der Corona-Pandemie - Anspruch …

    Da ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, müssen obdachlose Personen eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (…stRspr., vgl. etwa BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 - juris Rn. 3 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 19.1650

    Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft: Wohncontainer in Einzel- anstelle von …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 und B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - beide juris) ist es auch unter Berücksichtigung der humanitären Zielsetzung des Grundgesetzes ausreichend, wenn obdachlosen Personen eine Unterkunft zugewiesen wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt.
  • VG München, 28.01.2019 - M 22 E 18.3506

    Obdachlosenunterbringung

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 m.w.N.; VG Würzburg; B.v. 5.3.2009 - W5 K 09.2289; VG München, B.v. 24.4.2008 - M 22 K 07.5316).
  • VG Würzburg, 11.11.2016 - W 5 E 16.1105

    Obdachlosenrechtliche Räumungsverfügung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 und vom 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - beide juris) ist es auch unter Berücksichtigung der humanitären Zielsetzung des Grundgesetzes ausreichend, wenn obdachlosen Personen eine Unterkunft zugewiesen wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt.
  • VG München, 21.05.2014 - M 22 E 14.1370

    Antrag auf Einzelzimmerunterbringung; Vorrang der Selbsthilfe bei Bezug von …

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (Vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 24.04.2020 - W 5 K 19.1650

    Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

  • VG Bayreuth, 16.09.2014 - B 1 E 14.572

    Sperrung des bisher bewohnten Raumes in der Obdachlosenunterkunft

  • VG Bayreuth, 29.11.2021 - B 1 E 21.1167

    Vorläufige Einweisung in eine Unterkunft, die den Mindestanforderungen an eine …

  • VG München, 19.10.2017 - M 22 K 16.122

    Zurverfügungstellung einer Wohnung

  • VG Augsburg, 04.09.2015 - Au 7 E 15.1216

    Einstweilige Anordnung

  • VG München, 29.04.2014 - M 22 S 13.4757

    Obdachlosenunterbringung; kein Anspruch auf bestimmte Unterkunft; kein Anspruch …

  • VGH Bayern, 12.04.2012 - 12 CE 12.555

    Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht

  • VG Augsburg, 14.11.2011 - Au 5 E 11.1632

    Kein Anspruch auf Unterbringung wegen Obdachlosigkeit

  • VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763

    Verpflichtung zur Öffnung des Wasserschiebers, Verpflichtung zur Wasserversorgung …

  • VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 8 K 20.2190

    Erfolglose Klage eines Obdachlosen auf Unterbringung in einem Einzelzimmer wegen …

  • VG München, 01.08.2016 - M 22 E 16.291

    Kein Anspruch einer Obdach suchenden Person auf eine bestimmte Unterkunft

  • VG München, 10.07.2015 - M 22 E 15.1818

    Obdachlosenrecht; Unterbringung in anderer Unterkunft; Einzelzimmer; …

  • VG Augsburg, 04.09.2024 - Au 8 S 24.2125

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, Obdachlosenrecht, Räumung der …

  • VG Bayreuth, 29.11.2021 - B 1 E 21.1166

    Anforderungen an Mindestausstattung einer Obdachlosenunterkunft, Wohnungen, …

  • VG München, 24.11.2015 - M 22 E 15.4403

    Anspruch auf Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

  • VG Augsburg, 16.11.2011 - Au 7 E 11.1656

    Obdachlosenunterbringung

  • VG Augsburg, 21.10.2011 - Au 5 E 11.1523

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, wenn Behörde dem Begehren währenddessen …

  • VG Bayreuth, 07.02.2023 - B 1 K 21.990

    Obdachlosenunterbringung, Kostentragung für Inventar-Einlagerung und …

  • VG Augsburg, 30.11.2012 - Au 7 E 12.1519

    Kein Anspruch auf Unterbringung wegen Obdachlosigkeit

  • VG Augsburg, 19.07.2010 - Au 7 K 10.750

    Obdachlosenrecht; Befristung der Zuweisungsbescheide; Mitwirkungspflichten des …

  • VG München, 21.10.2015 - M 22 E 15.4537

    Obdachlosenunterbringung: Zuweisung einer in der Innenstadt gelegenen Wohnung

  • VG München, 22.09.2015 - M 22 S 15.3556

    Umsetzung von 2-Zimmerwohnung in Gemeinschaftsunterkunft

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