Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.09.2010 - 4 C 10.1742   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69636
VGH Bayern, 20.09.2010 - 4 C 10.1742 (https://dejure.org/2010,69636)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.09.2010 - 4 C 10.1742 (https://dejure.org/2010,69636)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. September 2010 - 4 C 10.1742 (https://dejure.org/2010,69636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,69636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von Äußerungen; Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2010 - 4 C 10.1742
    Sind beide Elemente in einer Äußerung vermischt, ist nach dem Schwerpunkt der Äußerung abzugrenzen (BayVGH vom 24.5.2006 4 CE 06.1217 m.w.N.).

    Rn. 9 Auf die Frage überzogener Anforderungen an die Darlegungslast wegen des angebotenen Zeugenbeweises und die Frage, ob die vom Antragsteller behaupteten Äußerungen das die Antragsgegnerin zur Zurückhaltung und Mäßigung verpflichtende Sachlichkeitsgebot (hierzu BayVGH vom 24.5.2006 a.a.O.) verletzen würden, kommt es wegen der fehlenden Wiederholungsgefahr nicht mehr entscheidend an.

  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2144

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen im vom Bürgermeister herausgegebenen …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2010 - 4 C 10.1742
    Rn. 7 Hiervon ausgehend hat das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Klage auf Widerruf analog § 1004 BGB (vgl. BayVGH vom 13.10.2009 4 C 09.2144 ) bereits deshalb unbegründet wäre, weil Meinungsäußerungen und Werturteile einem Widerruf nicht zugänglich seien.
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2010 - 4 C 10.1742
    Grundsätzlich setzt ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer getätigten Äußerung voraus, dass ein weiterer Eingriff zu besorgen ist (vgl. BayVGH vom 25.5.2010 7 ZB 09.2655 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455

    Schlagzeile in einem Zeitungsbericht; (Mit-) Urheberschaft der …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2010 - 4 C 10.1742
    Maßgeblich für die abgrenzende Beurteilung ist der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BayVGH vom 13.11.2009 7 CE 09.2455 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

    Es ist anerkannt, dass im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs nichts anderes gilt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 09. November 2009 - 7 B 10/09 -, juris Rn. 14/15; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Mai 1979 - X 639/78 -, juris Rn. 57; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2010 - 4 C 10.1742 - juris Rn. 7; Hessischer VGH…, Urteil vom 25. Juni 1991 - 11 UE 3164/88 -, juris Rn. 18, VG Köln…, Urteil vom 20. September 2012 - 26 K 7929/10 -, juris Rn. 136).
  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944

    Einstweiliger Rechtsschutz; Verbreiten von Behauptungen; Anordnungsgrund

    Bei Vorliegen besonderer objektiver Umstände (…vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 - juris Rn. 40;… B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 20.9.2010 - 4 C 10.1742 - juris Rn. 8) begründet daher die Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, für sich genommen nicht eine Dringlichkeit der Sache.
  • VG Ansbach, 08.04.2013 - AN 4 E 13.00386

    Unterlassensanspruch hinsichtlich eines "Warnhinweises" des dritten …

    Die von der Antragstellerin im gerichtlichen Verfahren aufgestellte Behauptung, der dritte Bürgermeister habe sich die beanstandeten Äußerungen zu eigen gemacht, greift daher nicht durch, so dass ein Eingehen auf die Frage, ob es sich hierbei um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 20.9.2010, Az. 4 C 10.1742; juris) und welche Folgen sich hieraus im Hinblick auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ergeben, hier nicht veranlasst ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2021 - 4 M 162/20

    Untersagung der Wiederholung einer Äußerung eines Oberbürgermeisters

    Ebenfalls ist dem Verwaltungsgericht darin zuzustimmen, dass sich eine konkrete Wiederholungsgefahr nach den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls bemisst (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 20. September 2010 - 4 C 10.1742 -, juris, Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 12 B 2197/03 -, juris, Rn. 11).
  • VG Halle, 11.12.2020 - 3 B 393/20

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Bezeichnung als Rechtsterrorist …

    Rn. 23 Ob die Wiederholung einer Äußerung zu besorgen ist, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls (BayVGH, Beschluss vom 20. September 2010 - 4 C 10.1742 -, juris Rn. 8 …und Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 ZB 09.2655 -, juris Rn. 22 f.;… OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 26. Januar 2004 - 12 B 2197/03 -, juris Rn. 11 f.; VG Hannover…, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 1 B 4254/18 -, juris Rn. 8; VG Köln…, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 L 641/18 -, juris Rn. 46 ff.).
  • VG Ansbach, 02.11.2018 - AN 14 E 18.01722

    Weigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keinen …

    Eine solche Weigerung beinhaltet nicht notwendig die Erklärung, eine Behauptung wiederholen oder erneut weitergeben zu wollen, sondern kann vielmehr auch darauf beruhen, dass der sich Weigernde von der Rechtmäßigkeit seiner Äußerungen ausgeht (so auch BayVGH, B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 -, juris; B.v. 20.9.2010 - 4 C 10.1742 -, juris; B.v. 25.5.2010 - 7 B 09.2655 -, juris; B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht