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Rechtsprechung
   AG Berlin-Lichtenberg, 01.04.2004 - 4 C 1002/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,33683
AG Berlin-Lichtenberg, 01.04.2004 - 4 C 1002/04 (https://dejure.org/2004,33683)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 01.04.2004 - 4 C 1002/04 (https://dejure.org/2004,33683)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 01. April 2004 - 4 C 1002/04 (https://dejure.org/2004,33683)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 01.04.2004 - 4 C 1002/04
    Sie erfüllen nicht die Anforderungen der Rechtsprechung (BGH NJW 1982, 573; KG GE 98, 796) an eine ordnungsgemäße Abrechnung, weil der Umlagemaßstab in diesen Abrechnungen weder ausreichend erläutert noch nachvollziehbar ist.

    Die Größe des Mietobjekts rechtfertigt es jedoch andererseits nicht, den Vermieter von Abrechnungspflichten freizustellen (BGH NJW 1982, 573; OLG Schleswig GE 1991, 819).

    Eine nachträgliche Korrektur kommt allenfalls bei einer formell wirksamen Abrechnung, welche den Anforderungen der Rechtsprechung (BGH NJW 1982, 573; KG GE 98, 796) an eine ordnungsgemäße Abrechnung entspricht, in Betracht.

  • OLG Schleswig, 04.10.1990 - 4 REMiet 1/88
    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 01.04.2004 - 4 C 1002/04
    Die Größe des Mietobjekts rechtfertigt es jedoch andererseits nicht, den Vermieter von Abrechnungspflichten freizustellen (BGH NJW 1982, 573; OLG Schleswig GE 1991, 819).
  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 168/88

    Übernahme der Leasingsache durch einen Dritten

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 01.04.2004 - 4 C 1002/04
    Danach genügt es für die Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit, wenn diese gemeinsam verwaltet werden, sich in unmittelbarem Zusammenhang befinden (wenn diese beispielsweise in einem Wohngebiet liegen), wenn diese Gebäude durch einen gleichen Wohnwert (zum Beispiel durch gleiche Ausstattung und Bauweise) gekennzeichnet sind und wenn eine gleichartige Nutzung stattfindet (OLG Koblenz RE WM 1990, 268).
  • BVerfG, 03.12.1993 - 1 BvR 551/93

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde und Begriff des besonders schweren …

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 01.04.2004 - 4 C 1002/04
    Fest steht auch, dass die Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung nicht überspannt werden dürfen, um die Geltendmachung materiellrechtlicher Ansprüche nicht übermäßig zu erschweren (BVerfG GE 1994, 213).
  • LG Darmstadt, 11.09.2007 - 25 S 135/07

    Wohnraummiete: Mietkaution als Sicherheit bei strittigen Ansprüchen

    Rn. 2 Auch nach der Auffassung der Berufungskammer kann ein Wohnungsmieter im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, dass der Vermieter die Einziehung der Forderung aus dem bei einem Bankinstitut verpfändeten Mietkautionskonto unterlässt (vgl. auch Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 15.05.2007 - 4 C 166/07 - Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 13.12.2004 - 11 T 11/04 - Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 01.04.2004 - 4 C 1002/04 - Landgericht Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03 - Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 11.03.2003 - 6 C 290/03 - Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.09.2002 - 65 T 64/02 -).
  • LG Bonn, 30.06.2005 - 6 S 317/04

    Nebenkosten,Wirtschaftseinheit

    Ist damit lediglich die materielle Richtigkeit der Abrechnungen (teilweise) streitig, wären die Kläger gehalten gewesen, diesen Streit um die materielle Richtigkeit in einem Verfahren über mögliche, nach Neuberechnung sich ergebende Rückzahlungsansprüche auszutragen; ein Anspruch auf Neuerstellung der Abrechnungen (insgesamt) besteht nicht mehr (vgl. insofern LG Hamburg, Urteil vom 13.2.1997, 307 S 170/96; AG Wedding, Urteil vom 27.01.2004, 15 C 519/03; AG Lichtenberg, Urteil vom 1.4.2004, 4 C 1002/04;… Schmitt/Futterer, 8. Auflage, § 556 Rn. 545).
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