Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 11.12 (4 C 5.10) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge wegen fehlender Prüfung der faktischen und einfach zu realisierenden Änderungen der Endanflugverfahren gem. § 27a LuftVO im Planfeststellungsverfahren als wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 11.12 (4 C 5.10)
- VGH Hessen, 09.07.2015 - 9 C 1493/12
- BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvR 2491/12
- BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 2491/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Auszug aus BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 11.12
Allein auf die Kritik, dass dem Senat hierbei ein Rechtsfehler unterlaufen sei, kann die Anhörungsrüge nicht mit Erfolg gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923; BVerwG…, Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 Rn. 2). - BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 11.12
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen Beteiligtenvortrag nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als die Verfahrensbeteiligten es für richtig halten (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 13.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 7 Rn. 3). - BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.
Auszug aus BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 11.12
Allein auf die Kritik, dass dem Senat hierbei ein Rechtsfehler unterlaufen sei, kann die Anhörungsrüge nicht mit Erfolg gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923; BVerwG, Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 Rn. 2).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14
Nachzug zum sorgeberechtigten Vater; Pflicht zur Anhörung der Kinder bei der …
Denn maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012, - 4 C 11.12. -, juris Rn. 12).Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen, die eine Höchstaltersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (…BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 10; vom 29. November 2012 - 4 C 11.12 -, juris Rn. 13).
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