Rechtsprechung
| AG Limburg, 22.07.2004 - 4 C 1299/03 (16) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersatz von Nutzungsausfall, Wertminderung und Allgemeinkosten; Vorsichtsmaßnahmen von Waschanlagenbetreiber; Haftungsausschluss in AGB bei grob fahrlässigem Verhalten; Zumutbarkeit von ständiger persönlicher Überwachung von Anlage; Nichtbeachtung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2005, 323
Wird zitiert von ... (2)
- LG Krefeld, 30.07.2010 - 1 S 23/10
Anspruch auf Schadensersatz für die Beschädigung eines Pkw in einer …
Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit darin, dass der Kläger mit dem linken Vorderreifen auf die Führungsschiene gefahren war und in jedem Fall sowohl taktil als auch vor allem aufgrund der sich hieraus ergebenden horizontalen Schieflage hätte merken müssen, dass er sein Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß abgestellt hatte (i.E. AG Limburg NZV 2005, 323). - AG Dresden, 09.01.2015 - 116 C 4515/14
Autowaschanlage: Fahrzeugbeschädigung aufgrund der Fehlbenutzung
Hinsichtlich völlig ungewöhnlicher und grob fahrlässiger Verstöße des Benutzers muss der Waschanlagenbetreiber hingegen keine Sicherungsmaßnahmen treffen (LG Krefeld, Urteil vom 30.07.2010, 1 S 23/10; AG Limburg, Urteil vom 22.07.2004, 4 C 1299/03; LG Bonn, Urteil vom 02.11.1994, 5 S 123/94).
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