Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   AG Limburg, 22.07.2004 - 4 C 1299/03 (16)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30833
AG Limburg, 22.07.2004 - 4 C 1299/03 (16) (https://dejure.org/2004,30833)
AG Limburg, Entscheidung vom 22.07.2004 - 4 C 1299/03 (16) (https://dejure.org/2004,30833)
AG Limburg, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 4 C 1299/03 (16) (https://dejure.org/2004,30833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,30833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von Nutzungsausfall, Wertminderung und Allgemeinkosten; Vorsichtsmaßnahmen von Waschanlagenbetreiber; Haftungsausschluss in AGB bei grob fahrlässigem Verhalten; Zumutbarkeit von ständiger persönlicher Überwachung von Anlage; Nichtbeachtung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Krefeld, 30.07.2010 - 1 S 23/10

    Anspruch auf Schadensersatz für die Beschädigung eines Pkw in einer …

    Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit darin, dass der Kläger mit dem linken Vorderreifen auf die Führungsschiene gefahren war und in jedem Fall sowohl taktil als auch vor allem aufgrund der sich hieraus ergebenden horizontalen Schieflage hätte merken müssen, dass er sein Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß abgestellt hatte (i.E. AG Limburg NZV 2005, 323).
  • AG Dresden, 09.01.2015 - 116 C 4515/14

    Autowaschanlage: Fahrzeugbeschädigung aufgrund der Fehlbenutzung

    Hinsichtlich völlig ungewöhnlicher und grob fahrlässiger Verstöße des Benutzers muss der Waschanlagenbetreiber hingegen keine Sicherungsmaßnahmen treffen (LG Krefeld, Urteil vom 30.07.2010, 1 S 23/10; AG Limburg, Urteil vom 22.07.2004, 4 C 1299/03; LG Bonn, Urteil vom 02.11.1994, 5 S 123/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht AG Limburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht