Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.01.2017 - 4 C 16.2565 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Beendigung der Zuweisung einer bewohnten Obdachlosenunterkunft; Gleichzeitige Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und einen Sachantrag; Subjektive Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Beendigung der Zuweisung einer bewohnten Obdachlosenunterkunft; Gleichzeitige Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und einen Sachantrag; Subjektive Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 01.12.2016 - RO 4 S 16.1812
- VGH Bayern, 09.01.2017 - 4 C 16.2565
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 06.08.2015 - 4 C 15.1578
Prozesskostenhilfe; Obdachlosenunterbringung; psychische Erkrankung; fehlende …
Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 4 C 16.2565
Hier liegen andere Umstände vor als in der Fallgestaltung des vom Verwaltungsgericht zitierten Beschlusses des Senats vom 6. August 2015 (Az. 4 C 15.1578 - juris).Rn. 13 Die Entscheidung des Senats vom 6. August 2015 (a. a. O.), in der der dortige Betreuer trotz eigener Bejahung einer Selbst- und Fremdgefährdung nicht einmal eine einstweilige Unterbringung (vgl. Art. 10 Abs. 1 und 2 UnterbrG, § 1906 Abs. 2 Satz 2 BGB) versucht hat, darf nicht dahingehend verstanden werden, dass selbst Personen, bei denen eine solche Gefährdung ausgeschlossen ist, als nicht unterbringungsfähig angesehen und unter Gefährdung von Leib und Leben auf die Straße gesetzt werden dürften.
- OVG Hamburg, 28.07.2016 - 1 So 42/16
Gemeinsame Entscheidung über Sach- und Prozesskostenhilfeantrag
Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 4 C 16.2565
Denn die Prozesskostenhilfe soll nicht den Erfolg im Sachantrag prämieren, sondern nur den Rechtsschutz ermöglichen (OVG Hamburg, B. v. 28.7.2016 - 1 So 42/16 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 S 2192/19
Unterbringung von Obdachlosen
Denn der Bayerische VGH hat in nachfolgenden Entscheidungen klargestellt, dass die aus einem sozialschädlichen Verhalten des Obdachlosen folgende "Unterbringungsunfähigkeit" in einer Gemeinschaftseinrichtung die grundsätzliche Verpflichtung der Sicherheitsbehörden zur Gefahrenabwehr unberührt lässt und lediglich bei festgestellter Selbst- oder Fremdgefährdung vorrangig eine Unterbringung nach dem Unterbringungsgesetz in Betracht kommt (BayVGH, Beschl. v. 09.01.2017 - 4 C 16.2565 - und v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 -, jeweils in juris). - VGH Baden-Württemberg, 23.07.2024 - 1 S 816/24
Unterbringungsunfähigkeit eines Obdachlosen
Dem entsprechend hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine frühere, von der Antragsgegnerin und dem Verwaltungsgericht zugrunde gelegte Rechtsprechung, dass die Unterbringung eines Obdachlosen nach dem Obdachlosenrecht sowohl dessen Unterbringungsfähigkeit als auch dessen Unterbringungswilligkeit voraussetze (BayVGH, Beschl. v. 06.08.2015 - 4 C 15.1578 - NVwZ-RR 2015, 895), dahingehend klargestellt, dass die aus einem sozialschädlichen Verhalten des Obdachlosen folgende "Unterbringungsunfähigkeit" in einer Gemeinschaftseinrichtung die grundsätzliche Verpflichtung der Sicherheitsbehörden zur Gefahrenabwehr unberührt lässt (BayVGH, Beschl. v. 09.01.2017 - 4 C 16.2565 - und v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 -, jeweils in juris). - VGH Bayern, 27.12.2017 - 4 CS 17.1450
Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
Dabei kommen auch Unterkünfte einfachster Art in Frage, soweit eine menschenwürdige Unterbringung gewährleistet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5 f.; B.v. 9.1.2017 - 4 C 16.2565 - juris Rn. 13;… Ehmann, Obdachlosigkeit, 2. Aufl. 2006, S. 32 Nr. 3.1.5 a. E.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2024 - 1 S 1038/24
Eilantrag gegen eine obdachlosenrechtliche Verfügung; Rechtsweg
Auch den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.01.2017 - 4 C 16.2565 - und 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 - lägen konkreten Gefahren für das Leben des Untergebrachten und der anderen Bewohner nicht zugrunde.Dem entsprechend hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine frühere Rechtsprechung, dass die Unterbringung eines Obdachlosen nach dem Obdachlosenrecht sowohl dessen Unterbringungsfähigkeit als auch dessen Unterbringungswilligkeit voraussetze (BayVGH, Beschl. v. 06.08.2015 - 4 C 15.1578 - NVwZ-RR 2015, 895), dahingehend klargestellt, dass die aus einem sozialschädlichen Verhalten des Obdachlosen folgende "Unterbringungsunfähigkeit" in einer Gemeinschaftseinrichtung die grundsätzliche Verpflichtung der Sicherheitsbehörden zur Gefahrenabwehr unberührt lässt (BayVGH, Beschl. v. 09.01.2017 - 4 C 16.2565 - und v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 -, jeweils in juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2019 - 9 B 882/19
Zurückweisung einer Beschwerde in einem Verfahren bzgl. der Unterbringung einer …
Vor diesem Hintergrund teilt der Senat nicht die Auffassung in dem von der Antragsgegnerin angeführten Beschluss des Bay.VGH vom 9. Januar 2017 - 4 C 16.2565 -, juris, wonach in extremen Einzelfällen denkbar ist, objektiv obdachlosen Personen im Falle massiver Störungen die obdachmäßige Unterbringung wegen "Unterbringungsunfähigkeit" zu verweigern. - OVG Niedersachsen, 15.04.2024 - 11 ME 110/24
Unterbringungspflicht der Kommune trotz schädlichem Verhaltens eines Obdachlosen
In der Regel wird ein unangepasstes, sozialschädliches Verhalten eines Obdachlosen, wie es von der Antragsgegnerin hier geltend gemacht wird, an der Unterbringungspflicht der Gemeinden nichts ändern (vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 10.7.2019 - 9 B 882/19 - juris, m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 - juris Rn. 13 u. v. 9.1.2017 - 4 C 16.2565 - juris Rn. 13 mit Bezugnahme auf BayVGH, Beschl. v. 6.8.2015 - 4 C 15.1578 - juris Rn. 14;… OVG Bremen, Beschl. v. 15.12.2020 - 1 B 432/20 - juris Rn. 7;… VGH BW, Beschl. v. 27.11.2019 - 1 S 2192/19 - juris Rn. 15).Anerkannt ist, dass die Gemeinde einem Obdach Suchenden einfachste Unterkünfte zuweisen oder regelmäßige, im Einzelfall auch tägliche Kontrollen der zugewiesenen Räume vornehmen kann, wenn es zu gravierenden Beschädigungen der Obdachlosenunterkunft durch einen Untergebrachten gekommen ist (…vgl. OVG BW, Beschluss v. 27.11.2019 - 1 S 2192/19 - juris Rn. 16;… OVG Bremen, Beschl. v. 15.12.2020 - 1 B 432/20 - juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 9.1.2017 - 4 C 16.2565 juris Rn. 13 u. Beschl. v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 - juris Rn. 13).
- VG Würzburg, 19.01.2022 - W 5 E 22.54
Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Obdachlosigkeit, Annahme fehlender …
So kommen dabei auch Unterkünfte einfachster Art in Frage, soweit eine menschenwürdige Unterbringung gewährleistet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5; B.v. 9.1.2017, 4 C 16.2565 - BeckRS 2017, 100336 Rn. 13).So kann die Gemeinde als Sicherheitsbehörde bei erheblichen Unzuträglichkeiten für die umliegende Bevölkerung andere Orte der Unterbringung in Betracht ziehen (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 4 C 16.2565 - BeckRS 2017, 100336 Rn. 13).
- VG Düsseldorf, 15.04.2021 - 23 L 750/21
Obdachlosenrecht; Unterbringungsunfähigkeit
Rn. 20 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 9 B 882/19 -, juris; in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, juris Rn. 15; OVG Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 1 B 432/20 -, juris Rn. 7 f.; a.A. noch BayVGH, Beschluss vom 6. August 2015 - 4 C 15.1578 -, juris Rn. 13 f., siehe aber auch BayVGH, Beschluss vom 9. Januar 2017 - 4 C 16.2565 -, juris Rn. 13 sowie Beschluss vom 27. Dezember 2017 - 4 CS 17.1450 -, juris Rn. 13. - VGH Baden-Württemberg, 01.09.2023 - 1 S 1210/23 Rn. 27 (1) Nach der Rechtsprechung des Senats und der anderen Obergerichte lässt eine aus einem sozialschädlichen Verhalten des Obdachlosen folgende sogenannte "Unterbringungsunfähigkeit" in einer Gemeinschaftseinrichtung die grundsätzliche Verpflichtung der Sicherheitsbehörden zur Gefahrenabwehr unberührt und kommt nur in Ausnahmefällen bei festgestellter Selbst- oder Fremdgefährdung vorrangig eine geschlossene Unterbringung nach den Vorschriften des § 1831 BGB oder des Psychisch-Kranke-Hilfe-Gesetz in Betracht (…vgl. Senat, Beschl. v. 27.11.2019 - 1 S 2192/19 - juris Rn. 15 ; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2017 - 4 C 16.2565 - juris Rn. 23, und v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 - juris Rn. 13;… OVG Bremen, Beschl. v. 15.12.2020 - 1 B 432/20 - juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 10.7.2019 - 9 B 882/19 - juris).
- OVG Bremen, 15.12.2020 - 1 B 432/20 Gerade wenn es bereits zu gravierenden Beschädigungen der Obdachlosenunterkunft durch einen Untergebrachten gekommen ist, kann die Gemeinde ihm einfachste Unterkünfte zuweisen oder regelmäßige, im Einzelfall auch tägliche Kontrollen der zugewiesenen Räume vornehmen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019 - 1 S 2192/19, juris Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2017 - 4 C 16.2565, juris Rn. 13;… BayVGH, Beschl. v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450, juris Rn. 13).
- VG München, 19.02.2024 - M 22 E 24.541
Obdachlosenrecht, Anspruch auf Zuweisung einer Notunterkunft (bejaht), …
- VG München, 10.05.2017 - M 22 E 17.1791
Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
- VG Arnsberg, 19.06.2019 - 6 L 898/19
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