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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1961 - IV C 199.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,7846
BVerwG, 21.06.1961 - IV C 199.60 (https://dejure.org/1961,7846)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1961 - IV C 199.60 (https://dejure.org/1961,7846)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1961 - IV C 199.60 (https://dejure.org/1961,7846)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vererblichkeit der Kriegsschadenrente im Falle einer Antragsstellung durch den Erblasser vor dessen Tod

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.09.1989 - 3 C 22.87

    Kriegsschadenrente - Nachzahlung von Entschädigungsrente - Vererblichkeit

    Von der grundsätzlichen Vererblichkeit des Anspruchs auf Kriegsschadenrente ist demgemäß auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen, wenn jedenfalls der unmittelbar Geschädigte seinen - antragsgebundenen - Anspruch bereits durch Antragstellung geltend gemacht hatte (vgl. u.a. Urteile vom 14. Oktober 1959 - BVerwG 4 C 38.59 - a.a.O., vom 17. März 1960 - BVerwG 3 C 392.58 - in ZLA 60, 222, vom 21. Juni 1961 - BVerwG 4 C 199.60 - in RLA 61, 303 und vom 11. November 1960 - BVerwG 4 C 422.58 - in RLA 61, 157; Beschlüsse vom 18. November 1961 - BVerwG 3 B 64.61 - in ZLA 62, 123 = MDR 62, 241 und vom 18. April 1977 - BVerwG 5 B 53.76 -).
  • BVerwG, 04.12.1968 - V C 177.66

    Rechtsmittel

    Nachdem der Kläger das Verfahren nach dem Tode seiner Mutter, der ursprünglichen Klägerin, als ihr Rechtsnachfolger zulässigerweise aufgenommen hat und da er von dem nach § 287 Abs. 1 LAG zu berechnenden Zeitpunkt bis zum Tode seiner Mutter den Anspruch auf Gewährung der Kriegsschadenrente geltend machen kann (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1959 [BVerwGE 10, 16]; Urteil vom 11. März 1960 - BVerwG. IV C 549.58 - [ZLA 1960, 171 = RLA 1960, 187]; Beschluß vom 29. August 1960 - BVerwG IV B 252.59 - Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG IV C 199.60 - [RLA 1961, 303] und Urteil vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 306.58 - [ZLA 1960, 236 = RLA 1960, 188]), ist allein zu entscheiden, ob die besonderen Voraussetzungen des § 230 Abs. 2 Nr. 4 LAG vorliegen.
  • BVerwG, 16.04.1975 - III B 18.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vererblichkeit eines Anspruchs auf …

    Denn sowohl durch den Gesetzeswortlaut der §§ 266 Abs. 2, 278 a, 283, 283 a LAG als auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend klargestellt und damit nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig, daß der Anspruch auf Kriegsschadenrente, sei es in der Form der Unterhaltshilfe oder in der Form der Entschädigungsrente, jedenfalls dann vererblich ist, wenn der Erblasser und Rentenberechtigte die Rente vor seinem Tode bereits beantragt hatte (Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG IV C 199.60 - [RLA 1961, 303] und Urteil vom 17. März 1960 - BVerwG III C 392.58 - [ZLA 1960, 222] jeweils mit weiteren Nachweisen).
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