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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,82
BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69 (https://dejure.org/1971,82)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1971 - IV C 2.69 (https://dejure.org/1971,82)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1971 - IV C 2.69 (https://dejure.org/1971,82)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schriftformerfordernis für Bodenverkehrsgenehmigungen - Ausschluss einer nachträglichen Zweckänderung durch offen gelegte bezweckte Nutzung - Bindungswirkung bei Änderung des Nutzungszwecks - Genügen des Erfordernisses der Unbedenklichkeit

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 19, 21, 23 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine Bodenverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1627 (Ls.)
  • DVBl 1971, 756
  • DÖV 1971, 637
  • BauR 1971, 246
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 39.68
    Auszug aus BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69
    Die in § 21 Abs. 1 BBauG angeordnete und auch bei Genehmigungen nach § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG eintretende (vgl. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 39.68 - in BVerwGE 31, 274 [275 ff.]) Bindungswirkung beschränkt sich auf "die mit dem Rechtsvorgang bezweckte Nutzung".

    Damit hängt ein zweiter Grund zusammen, der ebenfalls dazu führt, daß sich der Kläger zugunsten der Werkhalle nicht auf § 21 Abs. 1 BBauG berufen kann: § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG hat die Verschweigungsfrist so knapp bemessen, daß unter anderem aus diesem Grunde das Institut der fingierten Bodenverkehrsgenehmigung rechtspolitisch gewichtige Bedenken aufwirft (vgl. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 39.68 - in BVerwGE 31, 274 [278 f.]).

  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69
    Sie ist im Sinne des § 34 BBauG ein Teil der "vorhandenen Bebauung", weil sie zu dem Bereich gehört, in dem "sich die Ausführung des Vorhabens auf die Umgebung auswirken kann" (Urteil vom 23. April 1969 [a.a.O. S. 31] im Anschluß an das Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [344 f.]).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - (BVerwGE 32, 31 [32 f.]) ausgesprochen, daß dem Erfordernis der Unbedenklichkeit genügt wird, "wenn das Vorhaben mit der vorhandenen Bebauung in dem Sinne vereinbar ist, daß seine Ausführung keinen bodenrechtlich relevanten Widerspruch hervorruft.
  • BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung einer …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69
    Zu dessen Befugnissen gehört auch, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - (BRS 18, 113) ausgesprochen hat, die Änderung des mit der Teilung (etwa) verfolgten Nutzungszwecks.
  • BVerwG, 30.04.1968 - IV B 86.67

    Recht der Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 - (BRS 20, 125 [126 f.]) zu einer vergleichbaren Fragestellung bemerkt, daß mündliche Erklärungen im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren grundsätzlich nicht ausreichen.
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV B 56.68

    Antrag auf Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung für eine Teilung von einem …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69
    Das schloß zwar eine nachträgliche Zweckänderung nicht aus (vgl. Beschluß vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV B 56.68 - [S. 7 f.]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Er kommt ferner darin zum Ausdruck, daß in Industriegebieten und selbst in Gewerbegebieten grundsätzlich überhaupt nicht gewohnt werden soll (vgl. die §§ 8 Abs. 3 und 9 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1968 [BGBl. I S. 1237] - BauNVO -) und das Nebeneinander verschiedener Gebietsarten allgemein dem sie miteinander verflechtenden Gebot der Rücksichtnahme unterliegt (vgl. dazu die Urteile vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 3.67 - BVerwGE 29, 286 [288 f.], vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [23] und vom 3. März 1972 - BVerwG IV C 4.69 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 97 S. 47 [49 f.]).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …

    Dagegen ist der in diesem Urteil ebenfalls hervorgehobene allgemeine Grundsatz sinngemäß heranzuziehen, daß das Nebeneinander verschiedener Gebietsarten und, wie für den vorliegenden Zusammenhang ergänzend hinzuzufügen ist, verschiedener Nutzungsarten innerhalb eines Plangebiets allgemein dem sie verflechtenden Gebot der Rücksichtnahme unterliegt (vgl. dazu auch die Urteile vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 3.67 - in BVerwGE 29, 286 [288 f.], vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [23], vom 3. März 1972 - BVerwG IV C 4.69 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 97 S. 47 [49 f.] und vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 -).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Das hält der erkennende Senat aus den Gründen seines Urteils vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [23]) nicht für billigenswert.

    Das führt nicht nur zur Pflichtigkeit dessen, der Belästigungen verbreitet, sondern auch - im Sinne der "Bildung einer Art von Mittelwert" (Urteil vom 16. April 1971 a.a.O.) - zu einer die Tatsachen respektierenden Duldungspflicht derer, die sich in der Nähe von - als solche legalen - Belästigungsquellen ansiedeln.

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Denn abgesehen davon, daß in unbeplanten Bereichen im Sinne des § 34 des Bundesbaugesetzes die dort den bebauungsrechtlichen Maßstab bildende "vorhandene Bebauung" häufig aus verschiedenartigen Gebietselementen zusammengesetzt ist und daher ihrerseits die Bildung einer Art von "Mittelwert" verlangt (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [23]; Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 111 [118]), sind nicht alle Gebiete, die einer bestimmten Gebietsart der Baunutzungsverordnung zuzuordnen sind, schon deswegen gegenüber Verkehrsgeräuschen in gleicher Weise störanfällig.
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des …

    Denn die Genehmigungsfähigkeit erfordert unter anderem, daß der Gegenstand der Genehmigung und damit zugleich der Inhalt einer etwa nach Verschweigung (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG) als erteilt geltenden Bodenverkehrsgenehmigung unzweifelhaft sind (siehe dazu den Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 - in BRS 20, 125 [126 f.] sowie die Urteile vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - in BVerwGE 35, 187 [190 f.], vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in BauR 1971, 246 und vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - in Buchholz 406.11 § 19 Nr. 28 S. 25 [26 f.]).

    Daran fehlte es mindestens deshalb, weil bei der Eingabe vom 26. April 1968 weder der (ganz unklar auf die "Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung" lautende) Antrag noch die Vertragsurkunde eine "präzise Bezeichnung bzw. Umschreibung des" damit zur Genehmigung gestellten "Rechtsvorganges" enthielten (vgl. Urteil vom 6. Mai 1970 a.a.O. S. 190 und näher das Urteil vom 16. April 1971 a.a.O. S. 248).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93

    Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit

    Hierzu verweist sie auf die Urteile des beschließenden Senats vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 2.69 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26) und vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - (BVerwGE 50, 49 ).
  • BVerwG, 06.04.1979 - 4 C 76.76
    Das Vorhandensein einer Bebauung unterliegt, soweit daraus im Einzelfall die Genehmigungsbedürftigkeit des Rechtsvorganges folgt, dem "Gebot eindeutiger Offenlegung", wird ihm nicht genügt, so fehlt dem Antrag die Genehmigungsfähigkeit (vgl. zum generellen Offenlegungsgebot im Bodenverkehrsrecht Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [22]; Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [190 ff.];… Urteil vom 19. Januar 1973 a.a.O. S. 26).

    Die Klägerinnen hätten zwar, nachdem sie ursprünglich eine Bauabsicht nicht eingebracht hatten, noch nachträglich eine Bauabsicht in das Verfahren einbringen können (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [20]).

    Das hätte jedoch nicht nur eindeutig geschehen müssen, sondern es hätte zudem einzig in der Weise geschehen können, daß die Klägerinnen ihren bisherigen Genehmigungsantrag zurücknahmen und an den Beklagten einen geänderten Genehmigungsantrag richteten (vgl. Urteil vom 16. April 1971 a.a.O. S. 21).

  • BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75

    Geltung der Neufassung des BBauG

    Das begegnet als Möglichkeit keinen Bedenken, setzt jedoch voraus, daß die Erklärung schriftlich, hinreichend eindeutig und außerdem in einer Weise abgegeben wird, die dahin verstanden werden kann, der Antragsteller wolle seinen vorangegangenen Antrag zurücknehmen und nunmehr einen neuen Antrag stellen (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [20 f.]).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Angesichts der hohen Anforderungen, die im Bodenverkehrsrecht an die Eindeutigkeit der Anträge gestellt werden müssen (vgl. dazu insbesondere das Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in BauR 1971, 246 [248]), ist im Bodenverkehrsrecht eine solche Auslegung oder Umdeutung jedenfalls insoweit nicht möglich, als sich die vorgegebene Unklarheit auf die Genehmigungsfähigkeit und damit auf das Anlaufen der Frist des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG auswirkt.
  • BVerwG, 28.10.1974 - IV B 131.74

    Antragswiederholung im Bodenverkehrsverfahren

    Der Senat hat bereits entschieden, daß im Bodenverkehrsverfahren die Rücknahme eines Genehmigungsantrages grundsätzlich zulässig ist und ein erneuter Antrag erneut die Frist des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG auslöst (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [21]).

    Das entzieht zugleich der von der Beschwerde aufgestellten Behauptung den Boden, daß das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - abweiche, soweit diese Entscheidung Erwägungen zur Stellung unklarer oder mißverständlicher Anträge enthält.

  • BVerwG, 09.05.1979 - 4 B 93.79

    Rüge einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - …

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im …

  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

  • BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 48.75

    Rücknahme einer Bodenverkehrsgenehmigung nach dem Bodenverkehrsrecht unter …

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2025 - 1 KN 71/23

    Abwägung; Bebauungsplan; Gemengelage; Lärm; Lärmminderungsmaßnahmen; Nachtzeit …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2010 - 2 K 108/09

    Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung; Bedürfnis; Planziel; Umgestaltung des …

  • BVerwG, 17.09.1976 - 4 CB 27.76

    Bestätigung einer Abweisung des Hauptantrags durch das Berufungsgericht bei …

  • BVerwG, 03.01.1973 - IV B 171.72

    Typisierende baurechtlichen Beurteilung bei Innenbereichsvorhaben

  • BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75

    Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit …

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82

    Grundstücksteilung als Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung nach dem II. …

  • BVerwG, 28.05.1984 - 4 B 68.84

    Bodenverkehrsgenehmigung: Bestimmtheit des Teilungsantrags; Schriftform des …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96

    Neue Abwägung bei erneutem Beschluss über Sanierungssatzung nur ausnahmsweise …

  • BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 69.75

    Antragsrecht des Teilungskäufers; Gebot der Offenlegung

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74

    Antrag auf Ergänzung eines nach § 17 FStrG ergangenen …

  • BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71

    Offenlegung der Bebauungsabsicht in einer Vertragsurkunde - Erforderlichkeit …

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94

    Normenkontrollantrag; Landwirt; Bebauungsplan; Wohnbebauung; Planurkunde; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2009 - 7 B 1795/08

    Anspruch auf Abbruch eines Geflügelstalls und Beseitigung einer Aufschüttung; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2012 - 1 LA 70/11

    Außenbereichslage einer im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesene …

  • BVerwG, 20.11.1973 - IV B 156.73

    Feststellungswirkung eines bodenverkehrsrechtlichen Negativattests

  • BVerwG, 25.02.1985 - 4 B 14.85

    Ausgleich bodenrechtlich beachtlicher Spannungen durch § 34 Abs. 1 …

  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 3.91

    Nichtzulassung der Revision mangels Divergenz - Genehmigung einer …

  • BVerwG, 04.12.1984 - 7 B 219.84

    Schutz eines Wohngebiets vor Immissionen aus einem angrenzenden Gewerbegebiet - …

  • BVerwG, 31.05.1979 - 4 B 81.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …

  • BVerwG, 11.06.1975 - 4 B 61.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

  • BVerwG, 26.03.1974 - IV B 177.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.06.1993 - VGH 8/92

    Kirchengemeinden, Selbstverwaltungsrecht

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