Rechtsprechung
| AG Berlin-Schöneberg, 23.05.2006 - 4 C 218/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- nennen.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Marktforschung durch Telefonumfragen, Fax und Mail
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bonn, 18.11.2009 - 1 O 379/08
Anspruch auf Unterlassung von unerlaubten Werbeanrufen
Mit dieser Einschätzung befindet sich die Kammer im Einklang mit der wohl überwiegenden Rechtsprechung (beispielsweise KG Berlin, Beschluss vom 12.09.2006, Az. 9 U 167/06 [2.000,00 EUR], LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 2 O 173/07 [3.000,00 EUR], AG Schöneberg vom 23.05.2006, Az. 4 C 218/05 [4.000,00 EUR]). - AG Hamburg-Bergedorf, 07.12.2006 - 408 C 191/06 Das Amtsgericht ist sachlich zuständig, da der Kläger, der als Privatperson angerufen wurde, keine Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend macht und der Streitwert EUR 5 000, 00 nicht übersteigt (ebenso Amtsgericht Schöneberg, Urt.v. 23.05.2006, 4 C 218/05 ).
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