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Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Schöneberg, 21.02.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 22.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4859
BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 22.86 (https://dejure.org/1989,4859)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1989 - 4 C 22.86 (https://dejure.org/1989,4859)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1989 - 4 C 22.86 (https://dejure.org/1989,4859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Altenheim - Pflegeheim - Mehrgeschossige Gebäude - Aufzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 6 HeimG
    Altenheimrecht; Befreiung vom Erfordernis eines Aufzuges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 461 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 22.86
    Ob dies der Fall ist, ist nach der gegenwärtigen materiellen Rechtslage zu entscheiden (vgl. BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 22.86
    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß jede Befreiung im Grundsatz voraussetzt, daß es sich um einen - aus welchem Grunde auch immer - an sich dem Schutz der Norm entzogenen (Sonder-)Fall handelt (vgl. BVerwGE 40, 268 [BVerwG 14.07.1972 - IV C 69/70]).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 41.85

    Heimgesetz - Heimmindestbauverordnung - Bestimmtheitsgebot - Wohnfläche

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 22.86
    Anzuwenden ist deshalb die Heimmindestbauverordnung in der geltenden Fassung vom 3. Mai 1983 (BGBl. I S. 550) - HeimMindBauV 1983 -, von deren Gültigkeit der Senat ausgeht (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 4 C 41.85 -).
  • BVerwG, 22.07.1985 - 4 B 73.85

    Heimmindestbauverordnung vom 27. Januar 1978 als den Anforderungen des Art. 80 GG …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 22.86
    Zweck der Befreiung ist es vielmehr, eine Abweichung von den Mindestanforderungen in einem solchen Einzelfall zuzulassen, in dem aufgrund der Besonderheiten eben dieses Einzelfalls die Regel nicht greift, daß ein Unterschreiten der Mindestanforderung der Verordnung mit den Interessen und Bedürfnissen der Heimbewohner nicht vereinbar ist (BVerwG, Beschluß vom 22. Juli 1985 - BVerwG 4 B 73.85 -, Der Städtetag 1985, 769).
  • VG Stuttgart, 22.03.2022 - 18 K 5757/19

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Befreiung von den Vorschriften der …

    Rn. 53 Die Bewertung, wann eine Befreiung mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner vereinbar ist, liegt - wie sich bereits aus der zu der Vorgängervorschrift des § 31 HeimMindBauV ergangenen Rechtsprechung ergibt - nicht im Ermessen des Beklagten, sondern ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.03.1989 - 4 C 41/85 - juris Rn. 28 und 4 C 22/86 - juris Rn. 24).

    Zu dieser Vorschrift hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit ausgeführt, die Frage der Vereinbarkeit mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohner lasse sich nicht schon mit dem Argument verneinen, dass die Heimmindestbauverordnung Mindestanforderungen für Heime festlege (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 22/86 - juris Rn. 21).

  • VG München, 02.12.2021 - M 17 K 18.6101

    Stationäre Einrichtung für ältere Menschen, Befreiung von den baulichen …

    Wenn beide Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, hat die zuständige Behörde einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessensspielraum (vgl. BVerwG, U.v. 17.3.1998 [4 C 22/86 - juris Rn. 17 bis Rn. 24] zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorgänger-Vorschrift des § 31 Abs. 1 HeimMindBauV).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Schöneberg, 21.02.1986 - 4 C 22/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,24787
AG Berlin-Schöneberg, 21.02.1986 - 4 C 22/86 (https://dejure.org/1986,24787)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 21.02.1986 - 4 C 22/86 (https://dejure.org/1986,24787)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 21. Februar 1986 - 4 C 22/86 (https://dejure.org/1986,24787)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Würzburg, 17.12.2020 - W 3 K 19.99

    Keine Befreiung von gesetzlich vorgeschriebenen baulichen Mindestanforderungen …

    Erst, wenn das Vorliegen beider Tatbestandsvoraussetzungen bejaht werden kann, eröffnet sich der zuständigen Behörde ein Ermessensspielraum, in dessen Rahmen die Ermessensausübung nur beschränkt gerichtlich überprüfbar ist (vgl. zur Struktur der Vorschrift die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17.3.1998 [4 C 22/86 - juris Rn. 17 bis Rn. 24] zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorgänger-Vorschrift § 31 Abs. 1 HeimMindBauV).

    Demgegenüber kann eine Unterschreitung der Mindestanforderungen auf der Grundlage von § 50 Abs. 1 AVPfleWoqG gerechtfertigt sein, wenn es sich um einen Einzelfall handelt, in dem aufgrund von dessen Besonderheiten die Regel nicht gilt, dass ein Unterschreiten der Mindestanforderungen der Verordnung mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner nicht vereinbar ist (BVerwG, U.v. 17.3.1989 - 4 C 22/86 - Rn. 21 zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift § 31 HeimMindBauV).

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