Rechtsprechung
| AG Steinfurt, 07.08.2003 - 4 C 235/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Pflicht der Darlegung konkreter Tatsachen von Seiten des 0190-Betreibers
- dialerundrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Leitsatz)
0190-Dialer
Wird zitiert von ...
- AG Fürth/Odenwald, 20.10.2003 - 1 C 28/03
Anwendung des Anscheinsbeweises bei Überprüfung der Richtigkeit der in …
b) In der vorliegenden Konstellation der Nutzung von Mehrwertdiensterufnummern verbleibt es daher bei den allgemeinen Grundsätzen, nach denen die Klägerin, die aus einem Vertragsverhältnis einen Vergütungsanspruch ableiten will, das wirksame Zustandekommen des Vertrages, insbesondere die bewusste Abgabe entsprechender Willenserklärungen, darlegen und beweisen muss (so auch AG Reinbeck, Urteil v. 27.08.03, Az.: 5 C 313/03; AG Steinfurt, Urteil v. 07.08.03, Az.: 4 C 235/03; vgl. auch AG Gelsenkirchen, Urteil v. 19.08.03, Az.: 14 C 38/03;… AG Münster, aaO).
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