Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.02.2025 - 4 C 24.2061 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
LStVG Art. 6
Zuweisung einer neuen Obdachlosenunterkunft, Zuweisung als ausschließlich begünstigender Verwaltungsakt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 166
Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem anhängigen obdachlosenrechtlichen Klageverfahren
Verfahrensgang
- VG München, 14.11.2024 - M 22 K 24.1734
- VGH Bayern, 19.02.2025 - 4 C 24.2061
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
"Umsetzung" von Obdachlosen in eine neue Unterkunft, Verbindung von …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 4 C 24.2061
Die neuere Entscheidung des Senats vom 21. Oktober 2024 (4 CS 24.1651) sei nicht so zu verstehen, dass in einem Fall wie dem vorliegenden kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse für eine Klage gegen die Zuweisung einer neuen Unterkunft bestehe.Wie der Senat in seiner den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 21. Oktober 2024 dargelegt hat, stellt die an obdachlose Personen gerichtete Zuweisung neuer Räumlichkeiten eine ausschließlich begünstigende Regelung dar, da sie entgegen einer älteren Rechtsprechung keine rechtliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme in den betreffenden Räumen begründet (4 CS 24.1651 Rn. 20 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 267/07
Bescheinigung nach § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz (UStG) als belastenden …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 4 C 24.2061
Auch im Übrigen gehen von der Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft, anders als von der im Beschwerdeverfahren erwähnten Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (dazu NdsOVG, U.v. 3.12.2008 - 2 LC 267/07 - juris Rn. 83), keine nachteiligen Rechtswirkungen im Sinne eines "janusköpfigen Verwaltungsakts" aus. - BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95
Trennungsgeld, Bedeutung der Zusage der Umzugskostenvergütung für die Gewährung …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2025 - 4 C 24.2061
Diese persönliche Wahrnehmung ändert aber nichts daran, dass es sich rechtlich ausschließlich um eine - nicht willkommene - Begünstigung handelt, mit der für sich genommen keine irgendwie geartete rechtliche Verpflichtung verbunden ist (vgl. BVerwG, U.v. 21.12.1998 - 10 A 2/95 - juris Rn. 30).
- VGH Bayern, 10.11.2025 - 4 CE 25.1857
Obdachlosenunterbringung, privater Beherbergungsbetrieb, Rücknahme einer …
Rn. 28 Nach neuerer Rechtsprechung des Senats (B.v. 19.2.2025 - 4 C 24.2061 - juris Rn. 14;… B.v. 21.10.2024 - 4 CS 24.1651 - BayVBl 2025, 229 Rn. 20), die auch von anderen Obergerichten geteilt wird (…vgl. OVG NW, B.v. 30.1.2023 - 9 B 1056/22 - juris Rn. 28 m.w.N.), stellt die Zuweisung von Räumlichkeiten im Rahmen einer sicherheitsrechtlichen Obdachlosenunterbringung eine ausschließlich begünstigende Regelung dar (…vgl. auch Seidel in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand 4/2024, Art. 7 Rn. 189 m.w.N.). - VG München, 24.09.2025 - M 22 SE 25.6110
Obdachlosenunterbringung, Rücknahme einer obdachlosenrechtlichen Einweisung, …
Die an obdachlose Personen gerichtete Einweisung stellt eine rein begünstigende Regelung dar, mit der keine rechtliche Verpflichtung verbunden und die deswegen auch nicht gesondert angreifbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2025 - 4 C 24.2061 - juris Rn. 14 m.w.N.).
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