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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,486
BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65 (https://dejure.org/1969,486)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1969 - IV C 244.65 (https://dejure.org/1969,486)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1969 - IV C 244.65 (https://dejure.org/1969,486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Befreiung; Beitrag; Beitragsmaßstab; Beiträge; Ermessensausübung; Flurbereinigungsgericht; Flurbereinigungsplan; Härteausgleich; Kostenverteilungsplan; Nachprüfung, gerichtliche; Vorteil; Vorteil, unterschiedlicher

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  • Wolters Kluwer

    Freistellung von Beiträgen zur Flurbereinigung wegen mangelnder Umlegungsvorteile - Verteilung der Ausführungskosten einer Flurbereinigung - Relevanz des individuellen betriebswirtschaftlichen Vorteils für die Berechnung des Kostenanteils - Vorteilsausgleich bei ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Vorteil/Vorteil, unterschiedlicher; Kostenverteilungsplan/Nachprüfung, gerichtliche; Härteausgleich/Beiträge; Flurbereinigungsplan/Kostenverteilungsplan; Flurbereinigungsgericht/Ermessensausübung; Beitrag/Beitragsmaßstab; Befreiung/Beiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.03.1959 - I C 142.56

    Interesse/Interesse, wohlverstandenes; Interesse/Interesse, persönliches; …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65
    Es ist mehrfach entschieden worden, daß Grundeigentümer, die von der Flurbereinigung keinen oder nur einen geringen Vorteil erwarten können, sich gegen die Einbeziehung ihrer Grundstücke in das Verfahren nicht mit Rücksicht darauf wehren können, daß sie mit Ausführungskosten belastet werden, eben weil sie von den Ausführungskosten ganz oder teilweise befreit werden können (vgl. Urteil vom 3. März 1959 - BVerwG I C 142.56 - in BVerwGE 8, 197 [200]), Beschluß vom 28. Dezember 1960 - BVerwG I B 159.60 - (RdL 1961, 80), Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 104.65 - (RdL 1968, 164).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar verschiedentlich angedeutet worden, daß einem Teilnehmer, der an den Umlegungsvorteilen nicht oder nur in geringem Maße beteiligt ist, unter Umständen sogar ein Rechtsanspruch auf Freistellung von den Kosten erwachsen kann (vgl. Urteil vom 3. März 1959 a.a.O., Beschluß vom 28. Dezember 1960 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.12.1960 - I B 159.60

    Unterwerfung eines ländlichen Grundbesitzes am Rand einer Großstadt der …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65
    Es ist mehrfach entschieden worden, daß Grundeigentümer, die von der Flurbereinigung keinen oder nur einen geringen Vorteil erwarten können, sich gegen die Einbeziehung ihrer Grundstücke in das Verfahren nicht mit Rücksicht darauf wehren können, daß sie mit Ausführungskosten belastet werden, eben weil sie von den Ausführungskosten ganz oder teilweise befreit werden können (vgl. Urteil vom 3. März 1959 - BVerwG I C 142.56 - in BVerwGE 8, 197 [200]), Beschluß vom 28. Dezember 1960 - BVerwG I B 159.60 - (RdL 1961, 80), Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 104.65 - (RdL 1968, 164).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar verschiedentlich angedeutet worden, daß einem Teilnehmer, der an den Umlegungsvorteilen nicht oder nur in geringem Maße beteiligt ist, unter Umständen sogar ein Rechtsanspruch auf Freistellung von den Kosten erwachsen kann (vgl. Urteil vom 3. März 1959 a.a.O., Beschluß vom 28. Dezember 1960 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 104.65

    Bereinigungsbedürftigkeit eines in eine Flurbereinigung einbezogenen Gebiets - …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65
    Es ist mehrfach entschieden worden, daß Grundeigentümer, die von der Flurbereinigung keinen oder nur einen geringen Vorteil erwarten können, sich gegen die Einbeziehung ihrer Grundstücke in das Verfahren nicht mit Rücksicht darauf wehren können, daß sie mit Ausführungskosten belastet werden, eben weil sie von den Ausführungskosten ganz oder teilweise befreit werden können (vgl. Urteil vom 3. März 1959 - BVerwG I C 142.56 - in BVerwGE 8, 197 [200]), Beschluß vom 28. Dezember 1960 - BVerwG I B 159.60 - (RdL 1961, 80), Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 104.65 - (RdL 1968, 164).
  • BVerwG, 12.07.1962 - I C 89.61

    Flurbereinigungsgericht/Zurückverweisung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65
    Es ist ermächtigt, abweichend vom allgemeinen Verwaltungsprozeß, gestaltend in den Flurbereinigungsplan einzugreifen und sachliche Ermessensentscheidungen zu treffen wie die Behörde (vgl. Urteil vom 12. Juli 1962 - BVerwG I C 89.61 - [RdL 1962, 328]).
  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 78.58

    Wertermittlung/Oberflächengestaltung; Wertermittlung/Bodenneigung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der allgemeine Vorteil, der durch die Flurbereinigung für alle Beteiligten eintritt, bei der Berechnung der Abfindung nicht berücksichtigt werden, eben weil er als Ausgleich für die Beitragsleistungen der Beteiligten anzusehen ist (vgl. u.a. Urteil vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 -, Buchholz BVerwG 424.01 § 44 Nr. 2 FlurbG mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.08.1955 - I B 204.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65
    Nach dieser Vorschrift hat das Flurbereinigungsgericht auch zu prüfen, ob die Behörde ihr Ermessen zweckmäßig ausgeübt hat (vgl. Beschluß vom 25. August 1955 - BVerwG I B 204.54 - [BVerwGE 2, 195]).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Beitragspflicht nach § 19 Abs. 1 FlurbG als Ausgleich dafür anzusehen, daß die Teilnehmer im allgemeinen durch die Bodenneuordnung einen betriebswirtschaftlichen Vorteil erlangen, der zu einer Wertsteigerung ihres Grundbesitzes führt (vgl. z.B. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG 4 C 244.65 - RdL 1969, 299>; Beschluß vom 23. November 1970 - BVerwG 4 B 16.69 - RdL 1971, 40/41>; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - RdL 1971, 97/99, 101>).

    Erforderlich ist eine entsprechende Regelung im Flurbereinigungsplan oder in einem Plannachtrag (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG 4 C 244.65 - ).

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines …

    Bestätigung der in dem Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 244.65 - aufgestellten Grundsätze über die Heranziehung zu Beiträgen.

    Insoweit ergibt sich: Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 244.65 - (RdL 1969, 299), auf dessen Gründe im einzelnen Bezug genommen wird, die auch jenem Urteil zugrundeliegende Ansicht des Flurbereinigungsgerichts abgelehnt.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 7 S 1750/10

    Gemeindeverbindungsstraße als gemeinschaftliche Anlage im Flurbereinigungsrecht

    Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 FlurbG darf der Beitragsmaßstab nur einheitlich für alle Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens festgesetzt werden; die Erhebung der Beiträge nach einem differenzierten, auf die Vorteile des einzelnen Teilnehmers abstellenden Maßstab ist ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.1969 - 4 C 244.65 -, RdL 1969, 299).

    Die Entscheidung, ob bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ("offensichtliche und unbillige Härten") eine ganze oder teilweise Befreiung einzelner Teilnehmer von der Aufbringung der Beiträge zu Lasten der übrigen Teilnehmer zu gewähren ist, liegt grundsätzlich im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 17.72

    Heranziehung zu Beiträgen für ein Flurbereinigungsverfahren

    Was die Befreiung von den Kosten der Flurbereinigung anbelangt, so ist die Entscheidung nach § 19 Abs. 3 FlurbG stets Bestandteil des Flurbereinigungsplans oder eines Plannachtrags (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 244.65 - [RdL 1969, 299]).

    Dementsprechend ist es gerechtfertigt, einen Teilnehmer ganz oder teilweise von den Kosten zu befreien, wenn er diese Gegenleistung nicht erhält (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 8.72

    Wege- und Gewässerplan; Beitrag/Verhältnis zur Abfindung; Beitrag/Sonderbeitrag; …

    Der Beitragsmaßstab muß vielmehr für alle Teilnehmer einheitlich festgesetzt werden, unabhängig davon, welche Umlegungsvorteile sie erlangt haben (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 244.65 - [RdL 1969, 299]; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - [RdL 1971, 97]).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 B 44.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Anders als im Fall des § 19 Abs. 3 FlurbG, der für die Beitragsbefreiung auf die Verhältnisse des einzelnen Teilnehmers abstellt und dessen Freistellung ermöglicht, wenn er nicht oder nur in unverhältnismäßig geringem Umfang an den allgemeinen Umlegungsvorteilen beteiligt ist, geht es im Rahmen von § 19 Abs. 1 FlurbG um die Vorteile, die der Gesamtheit der Teilnehmer aus der Flurbereinigung erwachsen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1969 BVerwG IV C 244.65 Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 4 S. 1 ff. = RdL 1969, S. 299, vom 25. November 1970 BVerwG IV C 80.66 Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 6 S. 6 f. = RdL 1971, S. 97 …und vom 15. Mai 1986 BVerwG 5 C 33.84 BVerwGE 74, S. 196 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 15 KF 8/11

    Zulassung eines Widerspruchs trotz schuldhafter Fristversäumnis unter dem …

    Eine abschließende Regelung darüber, ob der Kläger zur Zahlung eines Flurbereinigungsbeitrags nach § 19 Abs. 1 Satz 1 FlurbG verpflichtet ist oder er nach § 19 Abs. 3 FlurbG zur Vermeidung offensichtlicher und unbilliger Härten ausnahmsweise von der Aufbringung eines Beitrags ganz oder teilweise zu Lasten der übrigen Teilnehmer zu befreien ist, wird erst mit dem noch vorzulegenden Flurbereinigungsplan getroffen (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 244.65 -, Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 4).

    Der Beitragsmaßstab ist dabei nur einheitlich für alle Teilnehmer der Flurbereinigung festzusetzen (§ 19 Abs. 1 Satz 2 FlurbG); die Erhebung der Beiträge nach einem differenzierten, auf die Vorteile des einzelnen Teilnehmers abstellenden Maßstab ist ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 244.65 -, RdL 1969, 299).

  • BVerwG, 09.04.1986 - 5 B 161.83

    Befreiung/Beiträge

    Die Frage, die der Kritik der Klägerin an der Ermessensbetätigung entnommen werden kann, wonach die in § 19 Abs. 3 FlurbG eingeräumte Ermächtigung der Flurbereinigungsbehörde für eine gänzliche oder teilweise Befreiung der Beiträge (Vorschüsse) zu einer pauschalen und wenig differenzierten Interpretation und Anwendung verleite, was zu einer automatischen Ablehnung führe, wenn mit den Veränderungen des Wegenetzes und der Gewässer (irgendwelche) Verbesserungen nachgewiesen werden könnten, ist vom Bundesverwaltungsgericht bereits dahin entschieden worden, daß der Flurbereinigungsbehörde darüber, ob eine offensichtliche und unbillige Härte vorliegt, kein Ermessen zusteht (Urteil vom 15.01.1969 - BVerwG 4 C 244.65 <RdL 1969, 299, 300 = Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 4>).

    Die Beurteilung der Beitragsbefreiung ist allein danach auszurichten, ob ein Teilnehmer entweder keinen oder nur einen verhältnismäßig geringen Vorteil von der Flurbereinigung hat und auch nicht an der allgemeinen Wertsteigerung teilnimmt (vgl. die vorangeführten Entscheidungen des BVerwG, Urteil vom 15.01.1969, a.a.O., …und Beschluß vom 15.11.1974, a.a.O.), wobei es auf den objektiv feststellbaren sachbezogenen betriebswirtschaftlichen Vorteil an den Abfindungsgrundstücken ankommt, und nicht darauf, ob die damit verbundene wirtschaftliche Verbesserung vom einzelnen Teilnehmer auch befürwortet worden wäre.

  • BVerwG, 26.03.1973 - V CB 13.72

    Neuverteilung von Flächen - Rechtmäßigkeit eines Flurbereinigungsverfahrens - …

    Der Beitragsmaßstab muß vielmehr für alle Teilnehmer einheitlich festgesetzt werden, unabhängig davon, welche Umlegungsvorteile sie erlangt haben (Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 244.65 - [RdL 1969, 299]; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - [RdL 1971, 97]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Beitragsbefreiung nach § 19 Abs. 3 FlurbG nur in Betracht kommt, wenn ein Teilnehmer überhaupt nicht oder nur in einem unverhältnismäßig geringem Umfang an den Maßnahmen der Flurbereinigung und damit an der allgemeinen Wertsteigerung der Besitzstände teilnimmt (Urteil vom 15. Januar 1969 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2003 - 8 K 2/03

    Bodenneuordnung, Wertermittlung

    Denn der Beitrag kann nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 FlurbG nur nach einem für alle Teilnehmer gleichen Maßstab erhoben werden (BVerwG, Urt. v. 15.01.1969 - 4 C 244/65 -, RdL 1969, 299).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rüge der …

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 15 KF 14/11

    Befreiung von der Aufbringung von Vorschüssen zu Flurbereinigungsbeiträgen

  • BVerwG, 15.11.1974 - V B 54.72

    Vorschuss/Befreiung; Beitrag/Beitragsmaßstab

  • BVerwG, 07.09.1992 - 11 B 6.92

    Teilnehmerbeiträge in der Flurbereinigung - Voraussetzungen für die Befreiung von …

  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72

    Bestandskraft eines Neuverteilungsplanes - Bekanntgabe eines …

  • BVerwG, 28.06.1972 - V C 2.72

    Erhebung von Beiträgen im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 25/99

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Beiträge zu den Aufwendungen einer …

  • BVerwG, 03.04.2002 - 9 B 84.01

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht wegen unterlassener …

  • BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 115.92

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge der unzureichenden …

  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 70.84

    Zur Ausführung einer Flurbereinigung erforderliche Aufwendungen und …

  • BVerwG, 23.11.1970 - IV B 16.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Pflicht der Teilnehmer eines …

  • BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 116.92

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 117.92

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 24.11.1972 - V CB 16.72

    Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren mit der Konsequenz einer Zuteilung in den …

  • BVerwG, 30.05.1973 - V B 13.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • VGH Bayern, 11.03.1999 - 13 A 97.3115

    Befreiung/Beiträge

  • VGH Hessen, 18.05.1993 - F 1617/89

    Wald/Vorteil, wesentlicher; Befreiung/Beiträge

  • BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 31.81

    Anordnung der Flurbereinigung Karmensölden - Erhebung eines Widerspruchs gegen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1972 - IX G 52/71

    Kosteninteresse bei Einleitung der Flurbereinigung; Beitrag/Beitragslast

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1976 - VII 380/75

    Befreiung/Beitragsvorschüsse; Befreiung/Beiträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1974 - IX G 49/73

    Vorschuss/Stundung; Vorschuss/Definition; Beitrag/Beitragsvorschüsse; …

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