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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1995 - 4 C 25.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,901
BVerwG, 09.11.1995 - 4 C 25.94 (https://dejure.org/1995,901)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1995 - 4 C 25.94 (https://dejure.org/1995,901)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1995 - 4 C 25.94 (https://dejure.org/1995,901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betriebseinstellung - Teilbetriebseinstellung - Betriebsbegriff - Betriebsphase - Einstellungsphase - Betriebsplanzulassung - Nebenbestimmungen - Abwehr gemeinschädlicher Einwirkungen - Gewässerverunreinigungen - Betriebsfolgen - Unternehmerverantwortung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 31
  • NVwZ 1996, 712
  • DVBl 1996, 259
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1995 - 4 C 25.94
    Zu dieser Bestimmung hat der Senat bereits Stellung genommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - BVerwG 4 C 30.88 - BVerwGE 81, 347).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1995 - 4 C 25.94
    Die bergbauliche Einwirkung auf das Grundeigentum Dritter soll Abwehrmaßnahmen indes jedenfalls dann rechtfertigen, wenn sie über die Schädigung einzelner hinaus als gemeinschädlich zu qualifizieren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 (321) [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84]).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 25.90

    Rahmenbetriebsplan - Gesichtspunkte - Steuerungsfunktion

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1995 - 4 C 25.94
    Die Rahmenbetriebsplanzulassung entfaltet noch keine Gestattungswirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 7 C 25.90 - BVerwGE 89, 246 (253 f.) [BVerwG 13.12.1991 - 7 C 25/90]).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.1994 - 7 L 5295/92

    Gemeinschädl. Einwirkungen nach Einstellung des Bergwerkbetriebes; …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1995 - 4 C 25.94
    Ihre entsprechende Geltung im Rahmen des Absatz 2 besage, daß Vorsorge nur für solche gemeinschädlichen Einwirkungen getroffen werden müsse, die unmittelbar auf Betriebshandlungen während der Stillegungsphase zurückzuführen seien (ähnlich: Heuvels, NVwZ 1995, 972 [OVG Niedersachsen 06.06.1994 - 7 L 5295/92]).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 7 C 22.12

    Rechtsschutzbedürfnis; Bergwerk; Einstellung; Abschlussbetriebsplan; …

    Er soll hiernach im Grundsatz eine - vorbehaltlich weiterer öffentlich-rechtlicher Gestattungen - umfassende und abschließende Regelung der mit der Betriebseinstellung verbundenen Probleme enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1995 - 4 C 25.94 - BVerwGE 100, 31 ).

    Es ist auch nicht geboten, die besonderen rechtlichen Anforderungen über die wirtschaftliche Vertretbarkeit auf § 71 Abs. 1 Satz 1 BBergG zu erstrecken (…so wohl Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 1. Aufl. 1983, § 71 Rn. 18; offengelassen im Urteil vom 9. November 1995 - 4 C 25.94 - Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 8 S. 33).

    Der Austritt von Grubenwasser nach Einstellung der Wasserhaltung mag als solcher ein natürlicher Vorgang sein, die gefährliche Schwermetallbelastung wird indessen maßgeblich durch den Bergbau infolge der Auslaugung der in den Schächten verbliebenen Metallrestgehalte ausgelöst (BVerwG, Urteil vom 9. November 1995 - 4 C 25.94 - BVerwGE 100, 31 ).

    So geht auch das Bundesverwaltungsgericht in der Rammelsberg-Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 9. November 1995 - 4 C 25.94 - BVerwGE 100, 31) auf eine vermeintlich einhellige Rechtsauffassung, von der es sich nunmehr absetze, nicht ein.

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers …

    Sonderbetriebspläne stellten nämlich keinen bloßen Annex zu einem Hauptbetriebsplan dar.(Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29.04.1998 - 7 L 6235/96 -, ZfB 2002, 312 ff.) Ob ein - nach Ansicht der Klägerin erforderlicher - Rahmenabschlussbetriebsplan überhaupt zulässig wäre, habe das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Rammelsberg ausdrücklich offen gelassen.(BVerwG, Urteil vom 09.11.1995 - 4 C 25.94 -, BVerwGE 100, 31 ff.) Im Meggen-Urteil(BVerwG, Urteil vom 18.12.2014 - 7 C 22.12 -) habe das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass ein so komplexes Vorhaben wie die Einstellung eines Bergbaubetriebes durch Einzelzulassungen, die in sich abgeschlossene Teileinstellungen und Teilsachlösungen beinhalteten, möglich und gerade nicht von der Zulassung eines übergeordneten Gesamtrahmen abhängig sein sollte.

    Denn es handele sich um einen gravierenden Schaden, der sich auf das Allgemeinwohl auswirke.(BVerwG, Urteil vom 09.11.1995 - 4 C 25.94 -, BVerwGE 100, 31 ff.) Dieser Aspekt müsse bei der Interessenabwägung mit berücksichtigt werden.

  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 4 A 171/11

    Eigentumsbeschränkung; Bergwerkseigentum; Entschädigung; Kausalität; …

    Der Begriff der Gemeinschädlichkeit soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Bergbautätigkeit zum Erliegen käme, wenn jede durch sie verursachte Beeinträchtigung fremder Sachgüter von den Bergbehörden unterbunden werden dürfte (BVerwG, Urt. v. 9. November 1995 - 4 C 25/94 -, juris Rn. 37).

    Das Gut Wasser ist als Schutzgut i. S. d. § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BBergG anerkannt (BVerwG, Urt. v. 9. November 1995 - 4 C 25.94 -, juris 37;… v. Mäßenhausen, in: Boldt/Weller/Kühne/v. Mä- ßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 55 Rn. 103), auch das Grundwasser gehört dazu (…Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitztum, BBergG, 3. Aufl. 2020, § 55 Rn. 293).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert sich die Beurteilung einer möglichen Beeinträchtigung als gemeinschädlich an den wasserhaushaltsrechtlichen Wertungen: Eine Maßnahme, die mit dem Wasserhaushaltsgesetz in Einklang steht, kann nicht unter Rückgriff auf § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BBergG untersagt werden (BVerwG, Urt. v. 9. November 1995 - 4 C 25.94 -, juris 37).

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