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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1960 - IV C 25.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1592
BVerwG, 07.09.1960 - IV C 25.60 (https://dejure.org/1960,1592)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1960 - IV C 25.60 (https://dejure.org/1960,1592)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1960 - IV C 25.60 (https://dejure.org/1960,1592)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.07.1956 - III C 23.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1960 - IV C 25.60
    Es bedarf keiner grundsätzlichen Klärung mehr, daß Voraussetzung für die Gewährung von Ausbildungshilfe ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Schädigung und gegenwärtiger Bedürftigkeit ist (vgl. Entscheidungen vom 2. Juli 1956 - BVerwG III C 23.56 - und von 5. Februar 1958 - BVerwG (IV B 195.57)/(IV C 266.57) -).
  • BVerwG, 16.11.1956 - IV C 71.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1960 - IV C 25.60
    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß potentielle Einkünfte einen Schadenstatbestand nicht begründen können (vgl. Entscheidungen vom 3. November 1955 - BVerwG IV C 122.54 - und vom 16. November 1956 - BVerwG IV C 71.55 -).
  • BVerwG, 03.11.1955 - IV C 122.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1960 - IV C 25.60
    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß potentielle Einkünfte einen Schadenstatbestand nicht begründen können (vgl. Entscheidungen vom 3. November 1955 - BVerwG IV C 122.54 - und vom 16. November 1956 - BVerwG IV C 71.55 -).
  • BVerwG, 05.02.1958 - IV C 266.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1960 - IV C 25.60
    Es bedarf keiner grundsätzlichen Klärung mehr, daß Voraussetzung für die Gewährung von Ausbildungshilfe ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Schädigung und gegenwärtiger Bedürftigkeit ist (vgl. Entscheidungen vom 2. Juli 1956 - BVerwG III C 23.56 - und von 5. Februar 1958 - BVerwG (IV B 195.57)/(IV C 266.57) -).
  • OVG Bremen, 24.08.2026 - 2 LA 222/24

    Besoldung und Versorgung - Anspruchsentstehung; Betriebsrente; …

    Dies ist nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen saldenmäßigen Vergleich des Aktiv- und des Passivvermögens des Schuldners beim jeweiligen Empfang der Überzahlung und im Zeitpunkt der Rückforderung zu beurteilen (…BVerwG, Urt. v. 28.01.1993 - 2 C 15.91, juris Rn. 11; Urt. v. 10.10.1961 - 4 C 25.60, NJW 1962, 266 (267)).
  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96

    Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener …

    Dies gelte insbesondere für Beamte der unteren und mittleren Besoldungsgruppen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1961 - IV C 25.60 -, BVerwGE 13, 107, 110 f. sowie im Anschluß daran BVerwG, Urteil vom 30. August 1962 - II C 90.60, BVerwGE 15, 15, 17 f.).
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