Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1993, 286 (Ls.)
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 75.84
Kreuzung - Neue Straßenüberführung - Eisenbahnkreuzung - Wesentliche Änderung
Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90
Geht die Maßnahme hierüber hinaus, und sei es auch nur in der Weise, daß sie die Tauglichkeit der Anlage für den Verkehr erhöht, so greift § 3 EKrG ein (vgl. das Senatsurteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 75.84 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 15). - BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70
Unterhaltungslast für die Straßenflächen und die Beleuchtungseinrichtungen - …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90
§ 3 EKrG normiert eine eigenständige kreuzungsrechtliche Baulast, für die es in den kreuzungsrechtlichen Regelungen des Straßen- und des Wasserstraßenrechts keine Entsprechung gibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG 4 C 56.70 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6). - BVerwG, 18.09.1987 - 4 C 24.84
Fernstraßen - Straßenbaulast - Kreuzung - Kostenverteilung
Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90
Ob der einzelne Beteiligte diese Änderung hätte vornehmen müssen, richtet sich im Unterschied zum Straßen- und Wasserstraßenkreuzungsrecht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 37.72 - Buchholz 445.5 § 41 WaStrG Nr. 1; Urteil vom 18. September 1987 - BVerwG 4 C 24.84 - Buchholz 407.4 § 12 FStrG Nr. 3), über die Baulastvorschriften hinaus, die für seinen eigenen Verkehrsweg maßgeblich sind, nach § 3 EKrG , der dem kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis im Anwendungsbereich des Eisenbahnkreuzungsrechts ein besonderes Gepräge verleiht, das dem Fernstraßengesetz und dem Wasserstraßengesetz schon deshalb fremd ist, weil sich in diesen Normierungen vergleichbare Vorschriften nicht finden.
- BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 97.79
Rechtmäßigkeit der Ersetzung eines Bahnüberganges durch eine Eisenbahnüberführung …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90
Die kreuzungsrechtlichen Kostenregelungen sind unabhängig davon anwendbar, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage die Maßnahme selbst durchgeführt werden soll oder bereits durchgeführt worden ist (vgl. das Senatsurteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8). - BVerwG, 28.02.1975 - IV C 37.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90
Ob der einzelne Beteiligte diese Änderung hätte vornehmen müssen, richtet sich im Unterschied zum Straßen- und Wasserstraßenkreuzungsrecht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 37.72 - Buchholz 445.5 § 41 WaStrG Nr. 1; Urteil vom 18. September 1987 - BVerwG 4 C 24.84 - Buchholz 407.4 § 12 FStrG Nr. 3), über die Baulastvorschriften hinaus, die für seinen eigenen Verkehrsweg maßgeblich sind, nach § 3 EKrG , der dem kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis im Anwendungsbereich des Eisenbahnkreuzungsrechts ein besonderes Gepräge verleiht, das dem Fernstraßengesetz und dem Wasserstraßengesetz schon deshalb fremd ist, weil sich in diesen Normierungen vergleichbare Vorschriften nicht finden. - BVerwG, 06.12.1967 - IV C 93.65
Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Wiederherstellung einer …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90
Die Erhaltung ist identisch mit dem, was gemeinhin mit Instandhaltung und Instandsetzung bezeichnet zu werden pflegt, und umfaßt die Maßnahmen, die der Beseitigung des gewöhnlichen Verschleißes der Anlage dienen, sowie die Reparaturen, derer es bedarf, um abgenutzte oder schadhafte Anlagenteile auszuwechseln (vgl. das Senatsurteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 93.65 - BVerwGE 28, 263 ). - BGH, 19.04.1977 - VI ZR 34/75
Beschädigung eines Trägers einer Eisenbahnbrücke - Bestimmung des nach § 249 S. 2 …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90
Eine besondere Rechtfertigungslast trifft die Beigeladene allenfalls dann, wenn sie aufgrund interner Vorschriften einen Sicherheitsstandard pflegt, dessen Anforderungen über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 1977 - VI ZR 34/75 - VersR 1977, 743).
- OVG Saarland, 07.11.2024 - 1 A 45/22
Erhaltung/Änderung einer Eisenbahnkreuzung, Sanierung des Durchlasses für ein …
Die Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Änderungsmaßnahmen an einer bestehenden Kreuzung zwischen einer Bahnlinie und einer Straße ist - auch heute noch - anhand der insoweit vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.5.1992 - 4 C 28.90 - entwickelten Grundsätze vorzunehmen.Rn. 30 § 3 EKrG betrifft Verbesserungsmaßnahmen an bestehenden Kreuzungen und geht als Spezialrecht den Rechtsvorschriften vor, die für die sich kreuzenden Straßen und Eisenbahnen im Übrigen (außerhalb des Kreuzungsbereichs) gelten (für Straßen: § 3 FStrG, § 9 SStrG, für Eisenbahnen: § 4 AEG).[BVerwG, Urteil vom 4.6.1982 - 4 C 28/79 -, juris Ls. 3 und Rn. 26][BVerwG, Urteil vom 4.6.1982 - 4 C 28/79 -, juris Ls. 3 und Rn. 26] Im Gegensatz zum Geltungsbereich allgemeiner Baulastregelungen, nach denen der Baulastträger eine Ermessensentscheidung über sein Tätigwerden trifft, sind die Kreuzungsbeteiligten zur Änderung verpflichtet, wenn und soweit es die Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs auf ihrem Verkehrsweg erfordert.[Marschall/Maas, a.a.O., § 3 Rn. 1][Marschall/Maas, a.a.O., § 3 Rn. 1] Die Vorschrift verleiht dem kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis im Anwendungsbereich des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ein besonderes Gepräge; sie wendet sich direkt an die kreuzungsbeteiligten Baulastträger und fordert bei Vorliegen ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen eine Verbesserung der Kreuzung.[BVerwG, Urteil vom 14.5.1992 - 4 C 28/90 -, juris Rn. 24][BVerwG, Urteil vom 14.5.1992 - 4 C 28/90 -, juris Rn. 24].
Baumaßnahmen, die im Sinn einer substantiellen Qualitätsverbesserung darüber hinausgehen, etwa indem die Tauglichkeit der Kreuzungsanlage für den Verkehr oder die Sicherheit des Bauwerks erhöht wird, dienen nicht der bloßen Erhaltung, sondern sind als Verbesserung des Bestandes und damit als Änderungsmaßnahmen nach den §§ 3 und 12 EKrG zu beurteilen.[BVerwG, Urteile vom 14.5.1992, a.a.O., juris Rn. 16, vom 24.9.1997 - 11 C 10/96 -, juris Rn. 25, und vom 4.5.2006 - 9 C 3/05 -, juris Gliederungspunkt 3 b aa, jew. m.w.N; Marschall/Maas, a.a.O., S. 296 f. Rn. 105][BVerwG, Urteile vom 14.5.1992, a.a.O., juris Rn. 16, vom 24.9.1997 - 11 C 10/96 -, juris Rn. 25, und vom 4.5.2006 - 9 C 3/05 -, juris Gliederungspunkt 3 b aa, jew. m.w.N; Marschall/Maas, a.a.O., S. 296 f. Rn. 105] Der Umstand, dass ein altes Bauwerk ohnehin im Hinblick auf seinen Erhaltungszustand hätte erneuert werden müssen, hindert insofern die Anwendung der §§ 3 und 12 EKrG nicht.[Marschall/Maas, a.a.O., S. 295 Rn. 104; BVerwG, Urteil vom 24.9.1997, a.a.O., Rn. 25][Marschall/Maas, a.a.O., S. 295 Rn. 104; BVerwG, Urteil vom 24.9.1997, a.a.O., Rn. 25].
Das Bundesverwaltungsgericht stellt für das Eingreifen des § 3 EKrG entscheidend darauf ab, ob eine bestehende Kreuzung in Bezug auf die Verkehrssicherheit gegenüber dem bisherigen Zustand verbessert wird, was bejaht wird, wenn gemessen am alten Baubestand eine substantielle Qualitätsverbesserung bewirkt wird.[BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rdnr. 16][BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rdnr. 16] Soweit die Beklagte annimmt, der überwiegende Teil der an der L 125 durchgeführten Maßnahmen habe lediglich "der Anpassung der Straße an aktuelle technische und fachliche Anforderungen (arg. § 2 Abs. 7f AEG)" gedient, und hieraus herleitet, dies mache aus heutiger Sicht eine Einordnung als Erhaltungsmaßnahme im Sinn des § 14 EKrG notwendig, verhält sie sich schon nicht zu dem Umstand, dass die angeführte Vorschrift des § 2 Abs. 7f AEG erst mit Wirkung ab dem 10.12.2020 - also geraume Zeit nach den dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Baumaßnahmen der Jahre 2016 bis 2018 - in Kraft getreten ist, bzw. dazu, dass das Allgemeine Eisenbahngesetz nach § 1 Abs. 1 AEG der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Wahrung der Interessen der Verbraucher im Eisenbahnmarkt (Satz 1) und der Umsetzung europäischen Rechts (Satz 2) dient, was eine seitens des Gesetzgebers angestrebte Ausstrahlungswirkung auf die Auslegung anderer Regelungsmaterien, wie etwa des Eisenbahnkreuzungsrechts, keineswegs nahelegt.
Gehe die Maßnahme darüber hinaus, und sei es auch nur in der Weise, dass sie die Tauglichkeit der Anlage für den Verkehr erhöht, so greife § 3 EKrG ein.[BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 16][BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 16].
Wie bereits ausgeführt eröffnet die Vorschrift den Kreuzungsbeteiligten kein Ermessen, ob sie bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen tätig werden oder nicht, sondern verpflichtet sie zum Tätigwerden.[BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 24; Marschall/Maas, a.a.O., § 3 Rn. 1][BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 24; Marschall/Maas, a.a.O., § 3 Rn. 1] Angesichts dessen kann es für die rechtliche Einordnung einer Maßnahme als Änderung keine Rolle spielen, ob dem Handelnden bewusst ist, dass er durch die Vornahme für notwendig erachteter Maßnahmen einer durch § 3 EKrG vorgegebenen gesetzlichen Pflicht nachkommt.
§ 3 EKrG differenziert nicht danach, welcher Teil der Überführung von einer Änderung betroffen ist.[BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 24][BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 24].
§ 3 EKrG normiert eine eigenständige kreuzungsrechtliche Baulast.[BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 24 m.w.N.][BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 24 m.w.N.] Aus dieser folgt eine gemeinschaftliche Pflicht zur Beseitigung von kreuzungsbedingten Gefährdungen.[BVerwG, Urteil vom 12.6.2002 - 9 C 6/01 -, juris Rn. 34 m.w.N.][BVerwG, Urteil vom 12.6.2002 - 9 C 6/01 -, juris Rn. 34 m.w.N.].
- OVG Saarland, 29.11.2024 - 1 A 45/22
Änderung; Anlage; Aufwendungen; Bahnlinie; drittschützend; Durchlass; Eigentümer; …
Die Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Änderungsmaßnahmen an einer bestehenden Kreuzung zwischen einer Bahnlinie und einer Straße ist - auch heute noch - anhand der insoweit vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.5.1992 - 4 C 28.90 - entwickelten Grundsätze vorzunehmen.BVerwG, Urteil vom 14.5.1992 - 4 C 28/90 -, juris Rn. 24 < schließen.
BVerwG, Urteile vom 14.5.1992, a.a.O., juris Rn. 16, vom 24.9.1997 - 11 C 10/96 -, juris Rn. 25, und vom 4.5.2006 - 9 C 3/05 -, juris Gliederungspunkt 3 b aa, jew. m.w.N; Marschall/Maas, a.a.O., S. 296 f. Rn. 105 < schließen Der Umstand, dass ein altes Bauwerk ohnehin im Hinblick auf seinen Erhaltungszustand hätte erneuert werden müssen, hindert insofern die Anwendung der §§ 3 und 12 EKrG nicht.
BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rdnr. 16 < schließen Soweit die Beklagte annimmt, der überwiegende Teil der an der L 125 durchgeführten Maßnahmen habe lediglich "der Anpassung der Straße an aktuelle technische und fachliche Anforderungen (arg. § 2 Abs. 7f AEG )" gedient, und hieraus herleitet, dies mache aus heutiger Sicht eine Einordnung als Erhaltungsmaßnahme im Sinn des § 14 EKrG notwendig, verhält sie sich schon nicht zu dem Umstand, dass die angeführte Vorschrift des § 2 Abs. 7f AEG erst mit Wirkung ab dem 10.12.2020 - also geraume Zeit nach den dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Baumaßnahmen der Jahre 2016 bis 2018 - in Kraft getreten ist, bzw. dazu, dass das Allgemeine Eisenbahngesetz nach § 1 Abs. 1 AEG der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Wahrung der Interessen der Verbraucher im Eisenbahnmarkt (Satz 1) und der Umsetzung europäischen Rechts (Satz 2) dient, was eine seitens des Gesetzgebers angestrebte Ausstrahlungswirkung auf die Auslegung anderer Regelungsmaterien, wie etwa des Eisenbahnkreuzungsrechts, keineswegs nahelegt.
BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 16 < schließen.
BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 24; Marschall/Maas, a.a.O., § 3 Rn. 1 < schließen Angesichts dessen kann es für die rechtliche Einordnung einer Maßnahme als Änderung keine Rolle spielen, ob dem Handelnden bewusst ist, dass er durch die Vornahme für notwendig erachteter Maßnahmen einer durch § 3 EKrG vorgegebenen gesetzlichen Pflicht nachkommt.
BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 24 < schließen.
BVerwG, Urteil vom 14.5.1992, a.a.O., Rn. 24 m.w.N. < schließen Aus dieser folgt eine gemeinschaftliche Pflicht zur Beseitigung von kreuzungsbedingten Gefährdungen.
- OVG Brandenburg, 13.02.2003 - 4 A 40/00
Eisenbahnkreuzungsrecht, Berufungsverfahren, Grundurteil, Leistungsklage auf …
§ 3 EKrG regelt für die Kreuzungsbeteiligten zwar eine eigenständige kreuzungsrechtliche Baulast (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 10).Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der keine Beurteilungsspielräume oder ein planerisches Ermessen eröffnet, sondern der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 4 C 28/90 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17; OVG Hamburg, Urteil vom 2. November 2001 - 1 Bf 383/99 -, zitiert nach juris;… Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 3 Rdn. 2.1).
Die insoweit, zumal bei Abriss und Neubau einer Brücke, erforderliche Abgrenzung zu einer bloßen Erhaltungsmaßnahme, welche entsprechend der Definition des § 14 Abs. 1 Satz 2 EKrG auf die laufende Unterhaltung und Erneuerung abzielt, richtet sich danach, ob lediglich der vorhandene Bestand gesichert oder ob mit der Neuerrichtung zugleich eine Verbesserung im Sinne einer Erhöhung der Tauglichkeit der Anlage für den Verkehr erreicht werden soll (BVerwG, Urteil vom 24. September 1997 - 11 C 10/96 -, NVwZ 1998, 1075 f.; Urteil vom 14. Mai 1992 - 4 C 28/90 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17).
S in seiner Stellungnahme vom 26. August 2002 (…vgl. im Übrigen zur Maßgeblichkeit der Normierungen der EBO Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 3 Rdn. 2.1; ferner BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 4 C 28/90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17).
Der Einwand mangelnder Leistungsfähigkeit ist ihnen abgeschnitten (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 4 C 28/90 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17;… Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 3 Rdn. 2.1 S. 88).
- BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01
Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …
Aus ihr folgt eine gemeinschaftliche Pflicht zur Beseitigung von kreuzungsbedingten Gefährdungen (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - und 11. März 1993, a.a.O.). - BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02
Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur …
Sie ist identisch mit dem, was gemeinhin mit Instandhaltung und Instandsetzung bezeichnet zu werden pflegt, und umfasst die Maßnahmen, die der Beseitigung des gewöhnlichen Verschleißes der Anlagen dienen, sowie die Reparaturen, derer es bedarf, um abgenutzte oder schadhafte Anlagenteile auszuwechseln (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17). - BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 6.17
Abwasserbeseitigung; Abwassereinrichtungen; Benutzungsgebühr; Entwässerung; …
Eine auf die fehlende Leistungsfähigkeit gestützte Einschränkung dieser Pflicht ist daher stets subsidiär und allenfalls vorübergehend (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 8 f.). - AG Brandenburg, 11.03.2020 - 31 C 264/18
Schadensersatzanspruch wegen Ölverunreinigungen auf Bundesautobahn nach …
Insofern hätte ein anderes Verfahren (Abstreuen) hier wohl nicht zu demselben Erfolg geführt, jedenfalls nicht aus der maßgeblichen Ex-ante-Sicht (OLG Naumburg, Urteil vom 11.05.2016, Az.: 12 U 172/14, u.a. in: BeckRS 2016, Nr. 126001 = "juris"; LG Stuttgart, Urteil vom 29.04.2015, Az.: 24 O 302/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 14280 = "juris"; LG Heidelberg, Urteil vom 18.02.2015, Az.: 4 S 10/14, u.a. in: NJOZ 2015, Seiten 585 ff. = "juris"; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 19.10.2018, Az.: 31 C 307/16; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 08.08.2018, Az.: 31 C 220/17; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 20.03.2014, Az.: 31 C 71/13), zumal ein Geschädigter auch die Sicherheitsstandards festlegen kann, nach denen die Schadensbeseitigung zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 19.04.1977, Az.: VI ZR 34/75, u.a. in: MDR 1977, Seiten 922 f.; BVerwG, Urteil vom 14.05.1992, Az.: 4 C 28/90, u.a. in: VRS Band 83 [1992], Seiten 473 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 11.05.2016, Az.: 12 U 172/14, u.a. in: BeckRS 2016, Nr. 126001 = "juris"; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 19.10.2018, Az.: 31 C 307/16; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 08.08.2018, Az.: 31 C 220/17; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 20.03.2014, Az.: 31 C 71/13). - VGH Bayern, 04.12.2012 - 8 ZB 11.1881
Eine Änderungsmaßnahme an der Kreuzung einer Bahnlinie mit einer Straße ist für …
Die Kostenbeteiligungspflicht für eine Verbesserungsmaßnahme an Kreuzungen setzt somit voraus, dass die Maßnahme im Interesse der Sicherheit oder der Abwicklung des Verkehrs erforderlich ist (vgl. BVerwG vom 14.5.1992 VRS 83, 473/477;… Marschall/Schweinsberg, Eisenbahnkreuzungsgesetz, 5. Aufl. 2000, RdNrn. 1.1 und 2.1 zu § 3).Bei dem Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit nach § 3 EKrG handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. BVerwG vom 14.5.1992 VRS 83, 473/475; OVG Mecklenb.-Vorp. vom 12.9.2012 Az. 1 L 62/08 RdNr. 37).
Rn. 13 Im Interesse der "Sicherheit des Verkehrs" ist eine Verbesserungsmaßnahme erforderlich, wenn an der Kreuzung eine Gefahrensituation gegeben sind, deren Beseitigung geboten ist (vgl. BVerwG vom 14.5.1992 VRS 83, 473/475 f.;… Marschall/ Schweinsberg, Eisenbahnkreuzungsgesetz, 5. Aufl. 2000, RdNr. 2.1 zu § 3).
Solche Notmaßnahmen kommen allerdings nur für einen vorübergehenden Zeitraum in Betracht, weil andernfalls das Regel-Ausnahme-Verhältnis, das für die inhaltliche Ausgestaltung der Baulast kennzeichnend ist, auf den Kopf gestellt würde (vgl. BVerwG vom 14.5.1992 VRS 83, 473/477).
- BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05
Straßenüberführung über Bahnstrecke; Straßenbaulastträger; Gemeindestraße; …
Unter Erneuerung i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 EKrG sind jedoch nur Maßnahmen zu verstehen, die sich auf eine Sicherung des vorhandenen Bestandes (status quo) beschränken, während Baumaßnahmen, die darüber hinausgehen, sei es auch nur in der Weise, dass die Tauglichkeit der Kreuzungsanlage für den Verkehr erhöht wird, sich nach § 3 und § 12 EKrG beurteilen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 7 und vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1 S. 3). - BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot; …
Nach dieser Rechtsprechung stellt das kreuzungsrechtliche Verfahren ein gegenüber dem Planfeststellungsverfahren verselbständigtes Verfahren dar und sind die besonderen kreuzungsrechtlichen Kostenregelungen nicht davon abhängig, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage die Maßnahme selbst durchgeführt werden soll oder bereits durchgeführt worden ist (Urteile vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8 S. 12 und vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 7). - BVerwG, 25.03.2026 - 7 C 9.24
Sanierung der Neunkirchener "Plättchesdole": Oberverwaltungsgericht muss erneut …
- BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
Schadensersatz im kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis - Erstattung von …
- BVerwG, 23.09.2014 - 7 C 14.13
Bahnanlagen; Betriebsanlagen; Betriebsbezogenheit; Verkehrsfunktion; …
- BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99
Kreuzungsrechtsverhältnis; Baulastregelung; Sicherheit und Abwicklung des …
- BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96
Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
- OVG Hamburg, 30.04.2024 - 1 Es 4/24
Erfolgloser Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung gegen einen …
- VG Köln, 12.03.2010 - 18 K 409/08
Anordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur Nachrüstung der Fahrzeuge der …
- VGH Bayern, 05.12.2019 - 8 ZB 19.956
Kostenbeteiligung für Eisenbahnkreuzung
- VG Bayreuth, 19.03.2019 - B 1 K 16.83
Kostentragung bei Bau einer Straßenüberführung
- OVG Hamburg, 03.11.2025 - 1 E 3/24
Erfolglose Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen einen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2025 - 1 L 53/24
Abgrenzung einer gefahrenabwehrrechtlichen Anordnung an einer Eisenbahnkreuzung - …
- BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 12.90
Kreuzungsrechtsverfahren bei Straßenüberführungen - Anspruch auf einen …
- BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 43.93
Kostenbeteiligung nach dem Wasserstaßenrecht für Kosten einer Kreuzungsänderung - …
- OVG Sachsen, 19.09.2017 - 4 A 664/16
Kreuzungsvereinbarung; Ablösebetrag; Umsatzsteuerpflicht
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 5 S 987/15
Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahn, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12
Änderung notwendiger Hangsicherungsmaßnahmen für den Betrieb der Eisenbahn …
- VG München, 29.10.2015 - M 24 K 14.5682
Herstellung einer neuen Kreuzung durch neue Straße mit bestehendem Schienenweg
- OVG Hamburg, 14.07.2025 - 1 E 7/24
Planfeststellungsbeschluss; Erneuerung einer Eisenbahnüberführung; …
- OVG Hamburg, 15.07.2025 - 1 A 192/24
- OVG Hamburg, 15.07.2025 - 1 E 9/24
Planfeststellungsbeschluss; Erneuerung einer Eisenbahnüberführung; …
- VG Berlin, 12.02.2014 - 13 K 339.12
Kostentragungspflicht für die Änderung einer Eisenbahnkreuzung
- VG Köln, 09.05.2025 - 18 K 3191/23
- VG Regensburg, 30.06.2011 - RN 2 K 10.01009
Erforderlichkeit einer Kreuzungsmaßnahme zur Beseitigung einer Langsamfahrstrecke
- VGH Bayern, 23.03.1999 - 20 A 98.40008
- VG Freiburg, 30.07.1993 - 10 K 1151/92
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