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| BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.10.1961 - XVI A 44.61
- BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61
Papierfundstellen
- WM 1964, 188
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 13.12.1956 - I C 36.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61
Nur in diesem Umfang konnten die Verwaltungsentscheidungen allenfalls aufgehoben werden weil der Beschwerdeausschuß auf die Beschwerde der Klägerin im übrigen bezüglich der Rückforderung angeblich überzahlter Beträge die voraufgegangenen Entscheidungen aufgehoben und an das Ausgleichsamt zur Neuberechnung des Rückforderungsanspruchs und damit zur neuen Entscheidung zurückverwiesen hatte und weil dagegen weder eine Klage vorlag noch überhaupt zulässig gewesen wäre (BVerwGE 2, 240; 4, 205 [BVerwG 13.12.1956 - I C 36/56]; 9, 128) [BVerwG 03.09.1959 - III C 28/58]. - BVerwG, 31.10.1962 - V C 24.62
Umwandlung von Aufbaudarlehen in eine Hauptentschädigung - Vorschriften des …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61
Denn diese Auffassung steht im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des V. Senats über das Wesen einer solchen Anrechnung (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 - = BVerwGE 15, 99 und BVerwG V C 179.62 = BVerwGE 15, 104 [BVerwG 31.10.1962 - V C 179/62]), die im wesentlichen dahin geht: "Gilt der Anspruch auf Hauptentschädigung in Höhe des Darlehensbetrages als erfüllt - und zwar im Zeitpunkt der Darlehensgewährung -, so folgt daraus, daß sich ein auf diesen Zeitpunkt als fällig zurückprojizierter Anspruch des Darlehensnehmers auf Hauptentschädigung und der Darlehensbetrag gegenübergestanden haben, so daß an Stelle eines Darlehens fiktiv fällige Hauptentschädigung geleistet worden ist. - BVerwG, 11.10.1955 - III C 133.54
Auszug aus BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61
Nur in diesem Umfang konnten die Verwaltungsentscheidungen allenfalls aufgehoben werden weil der Beschwerdeausschuß auf die Beschwerde der Klägerin im übrigen bezüglich der Rückforderung angeblich überzahlter Beträge die voraufgegangenen Entscheidungen aufgehoben und an das Ausgleichsamt zur Neuberechnung des Rückforderungsanspruchs und damit zur neuen Entscheidung zurückverwiesen hatte und weil dagegen weder eine Klage vorlag noch überhaupt zulässig gewesen wäre (BVerwGE 2, 240; 4, 205 [BVerwG 13.12.1956 - I C 36/56]; 9, 128) [BVerwG 03.09.1959 - III C 28/58].
- BVerwG, 31.01.1962 - IV C 169.60
Zusammenrechnung der Grundbeträge von Ehegatten für Zwecke der …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61
Die Vorschrift des § 266 Abs. 2 Satz 2 LAG, wonach die Grundbeträge der nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten zusammengerechnet werden, und zwar von Amts wegen (BVerwG IV C 169.60 vom 31. Januar 1962) und sogar dann, wenn der Ehegatte verstorben ist, soll nach der Systematik des Lastenausgleichsgesetzes zum Ausgleich des Verlustes der gemeinsamen Existenzgrundlage der Ehegatten durch Gewährung der Kriegsschadenrente dienen und dies selbst dann, wenn der überlebende Ehegatte nicht Erbe oder nur Miterbe zu einem Bruchteil ist. - BVerwG, 21.11.1961 - III C 333.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61
Das ist nicht verfassungswidrig, wie der III. Senat in seinem Urteil III C 333.58 vom 21. November 1961 (Mtbl. BAA 1963, 233) bereits ausgesprochen hat. - BVerwG, 31.10.1962 - V C 179.62
Auszug aus BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61
Denn diese Auffassung steht im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des V. Senats über das Wesen einer solchen Anrechnung (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 - = BVerwGE 15, 99 und BVerwG V C 179.62 = BVerwGE 15, 104 [BVerwG 31.10.1962 - V C 179/62]), die im wesentlichen dahin geht: "Gilt der Anspruch auf Hauptentschädigung in Höhe des Darlehensbetrages als erfüllt - und zwar im Zeitpunkt der Darlehensgewährung -, so folgt daraus, daß sich ein auf diesen Zeitpunkt als fällig zurückprojizierter Anspruch des Darlehensnehmers auf Hauptentschädigung und der Darlehensbetrag gegenübergestanden haben, so daß an Stelle eines Darlehens fiktiv fällige Hauptentschädigung geleistet worden ist. - BVerwG, 18.12.1956 - IV C 47.56
Auszug aus BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61
Nur in diesem Umfang konnten die Verwaltungsentscheidungen allenfalls aufgehoben werden weil der Beschwerdeausschuß auf die Beschwerde der Klägerin im übrigen bezüglich der Rückforderung angeblich überzahlter Beträge die voraufgegangenen Entscheidungen aufgehoben und an das Ausgleichsamt zur Neuberechnung des Rückforderungsanspruchs und damit zur neuen Entscheidung zurückverwiesen hatte und weil dagegen weder eine Klage vorlag noch überhaupt zulässig gewesen wäre (BVerwGE 2, 240; 4, 205 [BVerwG 13.12.1956 - I C 36/56]; 9, 128) [BVerwG 03.09.1959 - III C 28/58]. - BVerwG, 04.09.1959 - IV C 337.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61
Nur in diesem Umfang konnten die Verwaltungsentscheidungen allenfalls aufgehoben werden weil der Beschwerdeausschuß auf die Beschwerde der Klägerin im übrigen bezüglich der Rückforderung angeblich überzahlter Beträge die voraufgegangenen Entscheidungen aufgehoben und an das Ausgleichsamt zur Neuberechnung des Rückforderungsanspruchs und damit zur neuen Entscheidung zurückverwiesen hatte und weil dagegen weder eine Klage vorlag noch überhaupt zulässig gewesen wäre (BVerwGE 2, 240; 4, 205 [BVerwG 13.12.1956 - I C 36/56]; 9, 128) [BVerwG 03.09.1959 - III C 28/58].
- BVerwG, 22.08.1985 - 3 B 60.85
Berechnung der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
BAA 63, 12], vom 18. September 1963 - BVerwG 3 C 164.60 - [BVerwGE 16, 356], vom 25. Oktober 1963 - BVerwG 4 C 281.61 - [Mtbl. - BVerwG, 01.06.1966 - V C 77.65
Selbstständigenzuschlag bei der Kriegsschadenrentenberechnung - Maßstab zur …
Dies alles zeigt schließlich entgegen der Auffassung der Revision, daß gerade ein erheblicher Unterschied zwischen derjenigen Kriegsschadenrente besteht, die auf dem Grundbetrag der Hauptentschädigung beruht, und derjenigen, die auf dem Grundbetrag der Kriegsschadenrente nach § 266 Abs. 2 LAG beruht, wie der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. Oktober 1963 - BVerwG IV C 281.61 - (ZLA 1964, 154) bereits zutreffend ausgesprochen hat. - BVerwG, 22.02.1966 - III C 216.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Wie sich nach den Entscheidungen des Senats vom 21. November 1961 - BVerwG III C 333.58 - (Mtbl. BAA 1963, 233 = ZLA 1962, 107 = Fachberater 1963, 186) und vom 17. September 1960 - BVerwG III B 188.60 - (RLA 1960, 381 = Mtbl. BAA 1961, 80 = IFLA 1961, 56) verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift des § 266 Abs. 2 LAG nicht ergeben, ist auch die Anrechnungsvorschrift des § 283 LAG als notwendige Folge der gesetzlichen Regelung über die Zusammenrechnung von Grundbeträgen beider Eheleute für die Zwecke der Kriegsschadenrente nicht zu beanstanden, da die Entschädigungsrente "Vorwegleistung" auf die Hauptentschädigung ist (zur Verfassungsmäßigkeit des § 283 Nr. 4 LAG: vgl. Urteil vom 25. Oktober 1963 - BVerwG IV C 281.61 - [Mtbl. BAA 1965, 368]; zur Verfassungsmäßigkeit des § 278 a Abs. 2 LAG: vgl. Urteil vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 169.60 - [ZLA 1962, 234 = Mtbl. BAA 1963, 12]). - BVerwG, 22.08.1985 - 3 B 58.85
Berechnung der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
BAA 63, 12], vom 18. September 1963 - BVerwG 3 C 164.60 - [BVerwGE 16, 356], vom 25. Oktober 1963 - BVerwG 4 C 281.61 - [Mtbl.
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