Rechtsprechung
| BVerwG, 26.09.2024 - 4 C 3.23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolglose Gemeindenachbarklage gegen Vorbescheid für einen großflächigen Sportfachmarkt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 2 S 1 BauGB, § 34 Abs 3 BauGB, § 11 Abs 3 BauNVO
Erfolglose Gemeindenachbarklage gegen Vorbescheid für einen großflächigen Sportfachmarkt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 Abs. 3
Klage einer Stadt gegen einen erteilten bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für einen Sportfachmarkt in der Nachbarstadt - datenbank.nwb.de
Erfolglose Gemeindenachbarklage gegen Vorbescheid für einen großflächigen Sportfachmarkt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kommunaler Abwehranspruch gegen Sportfachmarkt in der Nachbarstadt?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kommunaler Abwehranspruch gegen Sportfachmarkt in der Nachbarstadt? (IBR 2025, 1015)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 4 C 3.23
Rn. 14 Schädliche Auswirkungen im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB sind dann zu erwarten, wenn das Vorhaben die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche der Standortgemeinde so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrnehmen können (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 14 f.).Vielmehr wird darin - insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 16) - auf die Umsatzumverteilung und den Kaufkraftabfluss als Voraussetzung einer nicht nur unwesentlichen Steigerung bereits gegebener Störungen abgestellt.
- BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 4 C 3.23
Als taugliche Kriterien können insbesondere eine Umsatzumverteilung bzw. ein Kaufkraftabfluss herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18 Rn. 14, 16).Voraussetzung ist vielmehr, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18 Rn. 12).
- BVerwG, 24.04.2024 - 4 C 1.23
Abwehrrechte einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung eines großflächigen …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 4 C 3.23
Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift erstreckt sich auf alle Vorhaben, die im unbeplanten Innenbereich verwirklicht werden sollen; es kommt nicht darauf an, ob sie sich nach § 34 Abs. 1 oder 2 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und insoweit zulässig sind (BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 1.23 - juris Rn. 38 f.).Die Vorschrift versteht sich als abschließende Regelung; für einen Abwehranspruch der Nachbargemeinde nach Maßgabe der "Weichenstellungsrechtsprechung" ist bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich kein Raum mehr (BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 1.23 - juris Rn. 34).
- BVerwG, 12.01.2017 - 4 B 43.16
Einzelhandelsbetrieb; Sonderpostenmarkt; Innenbereich; unbeplanter Innenbereich; …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 4 C 3.23
Auch soll ihm eine "Erholung" nicht durch die Zulassung von Vorhaben erschwert oder unmöglich gemacht werden, welche die Schädigung verstärken (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43.16 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 222 Rn. 4).Rn. 16 In ihrem Vorbringen zu einer behaupteten Fehlgewichtung ihrer städtebaulichen Belange im Rahmen der planerischen Abwägungsentscheidung beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der Sache nach aber auch für die Frage der schädlichen Auswirkungen von Belang, nimmt die Klägerin Bezug auf den Beschluss des Senats vom 12. Januar 2017 - 4 B 43.16 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 222) und hebt die vom Senat "mit dem Oberverwaltungsgericht" bejahte Frage (…Rn. 3) hervor.
- BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 4 C 3.23
Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt dieser nicht irriger Weise ein unzutreffender Rechtsmaßstab zugrunde mit der Folge, dass die Bindungswirkung entfiele (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 16). - BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09
Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 7/14
Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 4 C 3.23
Eine entsprechende Rechtsansicht, die vom Senat bestätigt werden könnte, findet sich nicht in dem in jenem Verfahren angegriffenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 29. Juni 2016 - 1 LB 7/14 - (…juris Rn. 33 ff.).
- VG Karlsruhe, 15.04.2026 - 2 K 11381/25
Klage einer Nachbargemeinde gegen einen Einzelhandelsbetrieb
Sie kann dem mit der Standortgemeinde nicht identischen Rechtsträger der Baurechtsbehörde insbesondere keine Planungspflicht aus § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 oder § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB entgegenhalten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.2024 - 4 C 1.23 -, BVerwGE 182, 186 = Rn. 34 ff.; Urt. v. 26.09.2024 - 4 C 3.23 -, BauR 2025, 214 = juris Rn. 9).Rn. 65 cc) Auf die Frage, ob schädliche Auswirkungen zu erwarten sind (…vgl. zum Maßstab nur BVerwG, Urt. v. 24.04.2024 - 4 C 1.23 -, BVerwGE 182, 186 = juris Rn. 45; Urt. v. 26.09.2024 - 4 C 3.23 -, juris Rn. 14), kommt es in der Folge nicht an, weil schon keine zentralen Versorgungsbereiche im Gemeindegebiet der Klägerinnen vorhanden sind.
Jedenfalls im Verhältnis zu Nachbargemeinden ist für die Annahme eines sich aus dem im Einfügensgebot nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verankerten Rücksichtnahmegebot in Einzelfällen ergebenden Planungsbedürfnis (…vgl. hierzu allgemein BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 35 m.w.N.) kein Raum (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2024 - 4 C 3.23 -, BauR 2025, 214 = juris Rn. 9).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - 7 A 794/22
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Erweiterung eines …
Rn. 177 Vgl. zu den Voraussetzungen näher BVerwG, Urteil vom 26.9.2024 - 4 C 3.23 -, juris, Rn. 14, m. w. N. - OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2025 - 2 S 44.24
Eilverfahren - Baugenehmigung - Möbelhaus - Nachbarrechtsbehelf - interkommunales …
Rn. 5 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass seit Einfügung von § 34 Abs. 3 BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau für einen Abwehranspruch der Nachbargemeinde nach Maßgabe der "Weichenstellungsrechtsprechung" im unbeplanten Innenbereich kein Raum mehr ist (s. BVerwG, Urteile vom 26. September 2024 - 4 C 3/23 - juris Rn. 9 …sowie vom 24. April 2024 - 4 C 1/23 - juris Rn. 34).Diese Weichenstellungsrechtsprechung hat es wenig später allerdings hinsichtlich - wie hier - betroffener Vorhaben im unbeplanten Innenbereich ausdrücklich für überholt erklärt, ohne eine Fallgruppe davon auszunehmen (s. Urteil vom 26. September 2024 - 4 C 3/23 - juris Rn. 9), mit der Folge, dass sich das gemeindenachbarliche Abwehrrecht dort nicht an § 2 Abs. 2 BauGB misst, sondern allein an § 34 Abs. 3 BauGB (s. Lüttgau, in: jurisPR-UmwR 11/2024 Anm. 2; Uechtritz, in: BauR 2024, 1748 ; ähnlich Schröer/Kümmel, in: NVwZ 2024, 1667 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2025 - 2 S 45.24
Eilverfahren - Baugenehmigung - Möbelhaus - Nachbarrechtsbehelf - interkommunales …
Rn. 5 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass seit Einfügung von § 34 Abs. 3 BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau für einen Abwehranspruch der Nachbargemeinde nach Maßgabe der "Weichenstellungsrechtsprechung" im unbeplanten Innenbereich kein Raum mehr ist (s. BVerwG, Urteile vom 26. September 2024 - 4 C 3/23 - juris Rn. 9 …sowie vom 24. April 2024 - 4 C 1/23 - juris Rn. 34).Diese Weichenstellungsrechtsprechung hat es wenig später allerdings hinsichtlich - wie hier - betroffener Vorhaben im unbeplanten Innenbereich ausdrücklich für überholt erklärt, ohne eine Fallgruppe davon auszunehmen (s. Urteil vom 26. September 2024 - 4 C 3/23 - juris Rn. 9), mit der Folge, dass sich das gemeindenachbarliche Abwehrrecht dort nicht an § 2 Abs. 2 BauGB misst, sondern allein an § 34 Abs. 3 BauGB (s. Lüttgau, in: jurisPR-UmwR 11/2024 Anm. 2; Uechtritz, in: BauR 2024, 1748 ; ähnlich Schröer/Kümmel, in: NVwZ 2024, 1667 ).
- VG Bremen, 27.06.2025 - 1 K 2970/23
Bauvorbescheid, großflächiger Lebensmitteldiscounter in städtebaulicher …
Voraussetzung ist vielmehr, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urt. v. 26.9.2024 - 4 C 3/23 -, juris Rn. 14).§ 34 Abs. 3 BauGB enthalte insoweit keine Regelungslücke (BVerwG, Urt. v. 26.9.2024 - 4 C 3/23 -, Rn. 20, juris; vgl. auch Urt. der Kammer v. 23.11.2023, 1 K 1617/21).
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