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| BVerwG, 10.05.1961 - IV C 392.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 20.10.1959 - Xa VGL 119/59
- BVerwG, 10.05.1961 - IV C 392.59
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.09.1959 - IV C 341.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - IV C 392.59
Es genügt, wie der Senat bereits in BVerwG IV C 341.58 mit Urteil von 18. September 1958 ausgesprochen hat, daß die Unterlagen des Geschädigten die Höhe des am Anfangsvergleichsstichtag vorhanden gewesenen Betriebsvermögens zuverlässig erkennen lassen.
- BVerwG, 01.07.1971 - III C 121.68
Verlust von Wirtschaftsgütern - Bewertung der Wirtschaftsgüter des …
Insoweit hat der Senat die vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidung des damals zuständig gewesenen IV. Senats vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 392.59 - (RLA 1961, 316) fortentwickelt. - BVerwG, 14.08.1987 - 3 B 43.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der "beweiskräftigen …
Soweit sich die Beschwerde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1961 - BVerwG 4 C 392.59 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 37) beruft, ist das Beschwerdevorbringen schon deshalb rechtlich unbeachtlich, weil diese Entscheidung durch die neuere Rechtsprechung des nunmehr in Lastenausgleichssachen allein zuständigen beschließenden Senats (Urteile vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - und vom 24. November 1983 - BVerwG 3 C 57.82 -) überholt ist. - BVerwG, 16.09.1969 - III CB 73.69
Nichtzulassung einer Revision
Die Frage, ob eine auf den maßgeblichen Bewertungszeitpunkt bezogene Bilanz, die dem zuständigen Finanzamt für die Berechnung der Einkommensteuer vorgelegt worden ist, stets als eine beweiskräftige Unterlage im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 der 8. FeststellungsDV anzusehen ist, ist grundsätzlicher Natur und kann über BVerwG IV C 392.59 - Urteil vom 10. Mai 1961 - (Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 37) hinaus und unter Berücksichtigung von BVerwG III C 124.66 - Urteil vom 14. Dezember 1967 - (Buchholz BVerwG 427.206, § 9 der 6. FeststellungsDV Nr. 3) einer weiteren Klärung zugeführt werden.
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