Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1995 - 4 C 4.95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,18671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung des Revisionsverfahrens aufgrund der Rücknahme
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …
In seinem Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.95 - (BVerwGE 98, 339 ) hat der Senat im einzelnen ausgeführt und begründet, daß die Gerichte bei der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung nicht von jeglicher Pflicht zur Überprüfung der gesetzgeberischen Bedarfsfeststellung enthoben sind und daß der Bedarfsplan nicht bereits eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung trifft, der kraft gesetzgeberischer Entscheidung feststehende Bedarf vielmehr in der fachplanerischen Abwägung durch entgegenstehende öffentliche oder private Belange überwunden werden kann. - VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1545/03
Naturschutzrechtliche Belange im Planfeststellungsverfahren
Dies kommt bei der Fernstraßenplanung etwa bei Zugrundelegung einer völlig unzulänglichen Prognose über die künftige Verkehrsentwicklung in Betracht (BVerwG, Urteil vom 25.01.1996, a.a.O. S. 254).Mit ihr steht auch für die zu treffende Abwägungsentscheidung verbindlich fest (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1996 - 4 C 4.95 -, BVerwGE 100, 238 ), dass für den Neubau einer Landesmesse ein entsprechender Bedarf besteht, ein Verzicht auf das Planvorhaben also dem fachplanerischen Ziel nicht entspräche.
- VG Greifswald, 10.06.2009 - 3 A 866/08
Nachträgliche Beitragserhebung für ein erschlossenes Grundstück
Allerdings sind an den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (Verstoß gegen Treu und Glauben) gesteigerte Anforderungen zustellen (dazu auch BVerwG, Urt. v. 16.05.2000 - 4 C 4/95, zit. nach juris).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.