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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.05.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,105
BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 241
  • NJW 1984, 1474
  • NVwZ 1984, 435 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 273
  • BauR 1984, 164
 
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Wird zitiert von ... (104)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Die Bebauungsgenehmigung ist ihrem Wesen nach ein Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, der die Frage der bodenrechtlichen Bebauungsfähigkeit eines Grundstücks regelt (wie BVerwGE 48, 242).

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß sie die "bodenrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens" erfaßt (Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [245]).

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Dies erscheint auch nicht "offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich" (vgl. BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Revision/Vertretungszwang

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Sinn des Vertretungszwangs ist eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Rechtsanwalt (BVerwGE 22, 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2026 - 22 D 15/25

    Einmal prüfen reicht!

    Rn. 37 Vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1983 - 4 C 44.80 -, BVerwGE 68, 241 = juris Rn. 15, und vom 17. März 1989 - 4 C 14.85 -, NVwZ 1989, 863 = juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 2014 - 2 A 7/13 -, juris Rn. 56, und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 7 B 1278/12 -, juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18. September 2019 - 3 S 1930/19 -, VBlBW 2020, 148 = juris Rn. 23; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, KommJur 2014, 272 = juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 -, juris Rn. 11; B. Schulte, in: Schulte/Radeisen/ Schul­te/van Schewik/Strzoda, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 77 Rn. 71 (Stand der Kommentierung: Januar 2026); Lüttgau, in: BeckOK Bauordnungsrecht NRW, Stand: 1. April 2024, BauO NRW 2018, § 77 Rn. 71 f.
  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …

    Das Gebot, sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten zu lassen, soll die Sachlichkeit des Verfahrens und die sachkundige Erörterung des Streitfalles, insbesondere der entscheidungserheblichen Rechtsfragen, gewährleisten (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 ).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …

    Anders als der Vorbescheid, der als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung in die nachfolgende Baugenehmigung übernommen wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 und vom 19. März 1989 - BVerwG 4 C 14.85 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 88), geht die Teilungsgenehmigung nicht in die durch einen Vorbescheid oder eine Baugenehmigung getroffene Regelung ein.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1980 - 4 C 44.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5246
BVerwG, 27.05.1980 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1980,5246)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1980 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1980,5246)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1980 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1980,5246)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung - Verletzung nachbarschützender Vorschriften - Berücksichtigung des Unterliegens der einen Partei in den Vorinstanzen - Antragsinteresse und Interesse am Klageerfolg

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1980 - 4 C 44.80
    Grundsätzlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in den Fällen, in denen der Ausgang des Hauptsacheverfahrens in der Revisionsinstanz offen ist, für die Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidung über eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes ins Gewicht fallen muß, daß die Partei, die die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung begehrt, in den Vorinstanzen unterlegen ist (vgl. z.B. Beschluß vom 29. April 1974 - BVerwG IV C 21.74 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 24 S. 24 [26] und Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 30.11.1976 - 7 C 45.76

    Abwahl eines Oberbürgermeisters - Überwiegendes öffentliches Interesse - Neuwahl …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1980 - 4 C 44.80
    Grundsätzlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in den Fällen, in denen der Ausgang des Hauptsacheverfahrens in der Revisionsinstanz offen ist, für die Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidung über eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes ins Gewicht fallen muß, daß die Partei, die die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung begehrt, in den Vorinstanzen unterlegen ist (vgl. z.B. Beschluß vom 29. April 1974 - BVerwG IV C 21.74 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 24 S. 24 [26] und Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29).
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