Rechtsprechung
| BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 46.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Enteignung - Planfeststellung - Wasserrecht - Schutzvorkehrung - Abwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 15.11.1973 - 2 OS VG A 47/70
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1979 - 3 A 27/74
- BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 46.80
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 108
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 46.80
Ein Planfeststellungsverfahren, in dem die Sachentscheidung über Teilfragen noch offengelassen und für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten ist (zur Zulässigkeit eines solchen Vorbehalts für bundesrechtliche Planfeststellungsverfahren vgl. Urteile des Senats vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 68/78]), ist noch anhängig; der Ergänzungsbeschluß ergeht noch in demselben Verfahren, in dem der ("Kern"-)Beschluß ergangen ist. - BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71
Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 46.80
Wird dagegen die Grenze zur Enteignung überschritten, ist der planerische Eingriff nur rechtmäßig, wenn das Gesetz, das Grundlage der Planung ist, diesen Eingriff zuläßt und wenn es dafür Art und Ausmaß der Entschädigung regelt (vgl. Urteil des Senats vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71]). - BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 46.80
Die darin liegende - bewertende - Gewichtung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ist ein wesentliches, für die Ausübung der Planungsaufgabe unerläßliches Element der planerischen Gestaltungsfreiheit (Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 [BVerwG 14.12.1979 - 4 C 10/77]). - BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 46.80
Ein Planfeststellungsverfahren, in dem die Sachentscheidung über Teilfragen noch offengelassen und für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten ist (zur Zulässigkeit eines solchen Vorbehalts für bundesrechtliche Planfeststellungsverfahren vgl. Urteile des Senats vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 68/78]), ist noch anhängig; der Ergänzungsbeschluß ergeht noch in demselben Verfahren, in dem der ("Kern"-)Beschluß ergangen ist.
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Vielmehr verbieten es in einem derartigen Falle verfahrensökonomische Zielsetzungen, die der Gesetzgeber in Art. 76 BayVwVfG verfolgt, ein neues, alle Bereiche erfassendes Planfeststellungsverfahren für erforderlich zu halten (vgl. ähnlich BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 46.80 - Buchholz 445.5 § 16 WaStrG Nr. 1). - VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1
Luftverkehrsrecht: Planfeststellungsverfahren Flughafen München II …
Die vorliegenden Klagen können deshalb allein den Planfeststellungsbeschluß in der Fassung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses zum Gegenstand haben (vgl. BVerwGE 61, 307, 309; BVerwG vom 16.3.1984, 4 C 46.80, Seite 9 der Ausfertigung; Beschluß des Senats vom 9.8.1984). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 C 10943/12
Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Errichtung eines Bahnfunkmasten; …
Rn. 53 Selbst wenn die Beklagte Entschädigungsleistungen an die Beigeladenen nicht für gesetzlich zwingend erforderlich, sondern nur im Rahmen planerischer Problembewältigung für geboten gehalten hätte (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 4 C 46.80 -, NVwZ 1985, 108 und juris, LS 3 und Rn. 22;… Ziekow, a.a.O., § 74, Rn. 40;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 74 Nr. 96;… Kämper, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, § 74 Rn. 100), läge eine Fehlgewichtung vor, weil die von der Beklagten unterstellte Höhe der Zahlungen auf der unzutreffenden Annahme einer massiven optischen Beeinträchtigung der Beigeladenen beruht. - OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
(Kein) Anspruch auf Wiederinbetriebnahme eines Schiffshebewerkes einer …
Unabhängig vom Vorstehenden ist die klägerische Argumentation aber auch nicht geeignet, den geltend gemachten prozessualen Anspruch auf Wiederaufnahme des Betriebes des Schiffshebewerkes zu stützen, da die Kläger im Falle eines Planfeststellungszwanges allenfalls geltend machen könnten, dass ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, in dem erst die von ihnen angeführten Belange vorgebracht werden könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1996 - 11 A 20.96 -, BVerwGE 102, 74; Urteil vom 16. März 1984 - 4 C 46.80 -, Buchholz 445.5 § 16 WaStrG Nr. 1). - VG Braunschweig, 27.11.2019 - 1 A 1/19
Brücke; Interessentenschaft; nichtöffentlicher Weg; Observanz; …
Rn. 58 Da bereits keine Verpflichtung aus Oberservanz zur Wiederherstellung der Barnbruchsbrücke besteht, muss der Einwand der Beklagten, dass vom Begriff der Unterhaltung nur die laufende Reinigung und Instandsetzung und nicht auch ein grundlegender Ersatzbau umfasst ist, nicht abschließend geklärt werden (…vgl. für eine weite Auslegung des Unterhaltungsbegriffs die Rechtsprechung für den Bereich des Wasserrechts: BVerwG, Urt. v. 5.12.2001 - 9 A 13/01 -, juris Rn. 31, 35;… Nds. OVG, Urt. v. 22.8.1969 - III A 143/65 -, VerwRspr 1970, 925 (925, 927); für den Bereich des Straßenrechts: BVerwG, Beschl. v. 6.4.1961 - BVerwG I C 146/58, NJW 1961, 1495 (1495);… OVG Berlin, Beschl. v. 1.3.1994 - 1 S 136.93 -, juris Rn. 3 f.; zur Auflage einer "dauernden Unterhaltung" bei einem Planfeststellungsbeschluss: BVerwG, Urt. v. 16.3.1984 - 4 C 46/80 -, juris Rn. 13;… für den Bereich des (früheren) Eisenbahnkreuzungsrechts: BVerwG, Urt. v. 6.12.1967 - IV C 93.65 -, juris Rn. 9 f.).
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