Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.1968 - IV C 48.66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Entstehung einer Splittersiedlung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Anspruch auf Bodenverkehrsgenehmigung bei entgegenstehendem Flächennutzungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65
Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 48.66
Zur Bedeutung eines Flächennutzungsplanes, dessen Darstellungen dem im Zusammenhange mit einer genehmigungspflichtigen Grundstücksteilung bezweckten Bauvorhaben entgegenstehen (im Anschluß an das Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - [BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65]]).Der Inhalt eines Flächennutzungsplanes ist gerade keine "mehr oder weniger unverbindliche(n) Äußerung der mit Planungshoheit ausgestatteten Gemeinde" (Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 -, BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [291] im Anschluß an das Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 -, BVerwGE 18, 247 [253]).
Flächennutzungspläne sind daher grundsätzlich beachtlich, und zwar beachtlich eben nicht als ein ohne weiteres widerlegbares Indiz, sondern als eine bestimmende Aussage, die als solche und um ihrer selbst willen geeignet sein kann, die Zulässigkeit eines Vorhabens auszuschließen (Urteil vom 15. März 1967, a.a.O. S. 289 ff.).
- BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 48.66
Der Inhalt eines Flächennutzungsplanes ist gerade keine "mehr oder weniger unverbindliche(n) Äußerung der mit Planungshoheit ausgestatteten Gemeinde" (Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 -, BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [291] im Anschluß an das Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 -, BVerwGE 18, 247 [253]).Vielmehr gehören die "im Flächennutzungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Vorstellungen der Gemeinde ... als Konkretisierung dessen, was im Einzelfall 'die' geordnete städtebauliche Entwicklung ist, zu den öffentlichen Belangen, welche die Baugenehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Zulässigkeit eines sonstigen Vorhabens im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG zu berücksichtigen hat" (Urteil vom 29. April 1964, a.a.O. S. 252 ff.).
- BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 48.66
Da vielmehr auch die Erweiterung und Verfestigung einer im Außenbereich unerwünschten Splittersiedlung öffentliche Belange beeinträchtigt (Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 -, BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [113]), fehlt es bei Vorhaben in der Nähe einer vorhandenen Bebauung an einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange insoweit nur dann, wenn das "Vorhaben an dem geplanten Standort in eine durchaus organische Beziehung zu" der "bereits vorhandenen Bebauung tritt, vorausgesetzt ..., daß es sich bei dieser Bebauung selbst nicht um eine zu mißbilligende Splittersiedlung handelt" (Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 -, BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [140]). - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 48.66
Da vielmehr auch die Erweiterung und Verfestigung einer im Außenbereich unerwünschten Splittersiedlung öffentliche Belange beeinträchtigt (Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 -, BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [113]), fehlt es bei Vorhaben in der Nähe einer vorhandenen Bebauung an einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange insoweit nur dann, wenn das "Vorhaben an dem geplanten Standort in eine durchaus organische Beziehung zu" der "bereits vorhandenen Bebauung tritt, vorausgesetzt ..., daß es sich bei dieser Bebauung selbst nicht um eine zu mißbilligende Splittersiedlung handelt" (Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 -, BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [140]). - BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 48.66
Das ergibt sich aus § 35 Abs. 2 und 3 BBauG (vgl. Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 -, BVerwGE 18, 242 [244]).
- OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16
Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden
Eine Veränderungssperre ist schließlich als Sicherungsmittel ungeeignet und damit unwirksam, wenn die beabsichtigte Bauleitplanung zwar im oben aufgezeigten Sinne schon hinreichend konkretisiert ist, sich jedoch das erkennbare Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, oder wenn dieses der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind, oder wenn der beabsichtigte Bauleitplan schon jetzt erkennbar schlechterdings nicht behebbare rechtliche Mängel aufweist (vgl. BVerwG, Urt v. 12.12.1969, Az.: 4 C 105.66, BVerwGE 34, 301; BVerwG, Urt v. 16.12.1988, Az.: 4 C 48.66, BVerwGE 81, 111; Beschl. v. - BVerwG, 17.03.1969 - IV B 43.68
Regelungsgehalt des § 35 Abs. 3 BBauG
Nach dieser Rechtsprechung setzt der Begriff der Splittersiedlung aber keineswegs - wie das Berufungsgericht meint - "eine deutliche räumliche Trennung des Grundstücks, auf dem ein Vorhaben errichtet werden soll, von ausgewiesenen Baugebieten oder den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen voraus" (vgl. insbesondere das Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 48.66 - [S. 9]). - BVerwG, 19.11.1970 - IV B 163.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Diese Frage bedarf jedoch keiner Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht mehr, da bereits entschieden wurde, daß ein Flächennutzungsplan den Planungswillen der Gemeinde zum Ausdruck bringen kann und in diesem Falle einen öffentlichen Belang darstellt, durch den die Baufreiheit begrenzt wird (vgl. Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - [BVerwGE 18, 247, 252 ff. [BVerwG 29.04.1964 - I C 30/62]]; Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - [BVerwGE 26, 287, 291 ff. [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65]]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 48.66 - [BBauBl. - VG Düsseldorf, 12.09.2002 - 8 K 6327/00
Maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Abwasserabgabe; …
Rn. 32 vgl. etwa Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Kommentar, 26. Erg.Lfg., Stand: März 2002, Bd. 2, § 8 Rn. 30 unter Bezug auf den im Beitragsrecht ebenfalls anzuwendenden § 130 AO; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1968 - IV C 48.66 -, in: BVerwGE 30, 132 (133), betreffend Benutzungsgebühren für die Fleischbeschau.
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