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Rechtsprechung
   AG Berlin-Neukölln, 12.10.1995 - 4 C 503/94   

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https://dejure.org/1995,37399
AG Berlin-Neukölln, 12.10.1995 - 4 C 503/94 (https://dejure.org/1995,37399)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 12.10.1995 - 4 C 503/94 (https://dejure.org/1995,37399)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 4 C 503/94 (https://dejure.org/1995,37399)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Köln, 12.08.2005 - 4 Sa 412/05

    Entfernung einer teilweise unbestimmten und unbegründeten Abmahnung aus der …

    Eine Abmahnung ist deshalb bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Baden Württemberg, 17. Oktober 1990 - 12 Sa 98/89 - LAGE § 611 Abmahnung Nr. 25; zu entsprechenden Bestimmtheitsanforderungen bei Abmahnungen in anderen Rechtsgebieten vgl. z.B. Amtsgericht Neukölln, 12.10.1995 - 4 C 503/94 - MM 1996, 82, wonach das Bestimmtheitserfordernis für eine Abmahnung des Vermieters es u.a. erfordert, dass in dem Abmahnschreiben angegeben ist, wann das behauptete vertragswidrige Verhalten des Mieters stattgefunden haben soll; vgl. ferner OLG Stuttgart, 08.02.1984 - 2 W 87/83 - WRP 1984, 439, wonach eine wettbewerbsrechtlich ausreichende Abmahnung nicht vorliegt, wenn das Abmahnschreiben die konkrete Verletzungshandlung zu weit verallgemeinert).
  • ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09

    Keine Einigung zwischen Patschinski und dem 1. FC Union Berlin

    Eine Abmahnung ist deshalb bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Baden Württemberg, 17. Oktober 1990 - 12 Sa 98/89 - LAGE § 611 Abmahnung Nr. 25; zu entsprechenden Bestimmtheitsanforderungen bei Abmahnungen in anderen Rechtsgebieten vgl. z.B. Amtsgericht Neukölln, 12.10.1995 - 4 C 503/94 - MM 1996, 82, wonach das Bestimmtheitserfordernis für eine Abmahnung des Vermieters es u.a. erfordert, dass in dem Abmahnschreiben angegeben ist, wann das behauptete vertragswidrige Verhalten des Mieters stattgefunden haben soll; vgl. ferner OLG Stuttgart, 08.02.1984 - 2 W 87/83 - WRP 1984, 439, wonach eine wettbewerbsrechtlich ausreichende Abmahnung nicht vorliegt, wenn das Abmahnschreiben die konkrete Verletzungshandlung zu weit verallgemeinert).
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