Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.1970 - IV C 59.69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Ausschlusswirkung; Rechtwirkung; Widerspruch; Widerspruchserhebung; Widerspruchsgegenstand; Widerspruchstermin; Zulassung, nachträgliche; Zulässigkeit
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Bekanntgabe eines Flurbereinigungsplanes - Zeitpunkt der Rechtskraft eines Flurbereinigungsplanes - Anforderungen an die Beschwerdefrist gegen einen Flurbereinigungsplan - Verhinderung der Rechtskraft eines Flurbereinigungsplanes durch Einlegung einer Beschwerde
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Widerspruch/Zulässigkeit; Widerspruch/Widerspruchstermin; Widerspruch/Widerspruchsgegenstand; Widerspruch/Widerspruchserhebung; Ausschlusswirkung/Rechtwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.04.1969 - 56 VII 62
- BVerwG, 20.10.1969 - IV C 59.69
- BVerwG, 26.11.1969 - IV C 59.69
- BVerwG, 06.05.1970 - IV C 59.69
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.04.1968 - IV B 91.67
Versäumung der Beschwerdefrist wegen Abfindung - Nachträglicher Ausgleich für …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - IV C 59.69
Demgegenüber könne sich der Beklagte nicht auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. April 1968 - BVerwG IV B 91.67 - berufen, denn dieser Beschluß sei zu § 59 FlurbG ergangen.Der erkennende Senat hat bereits in demBeschluß vom 17. April 1968 - BVerwG IV B 91.67 - inhaltlich ausgeführt, im Flurbereinigungsgesetz sei ganz bewußt vorgeschrieben, daß die Beschwerden gegen die Abfindung nur in einem von der Behörde anberaumten Anhörungstermin vorgebracht werden können, daß also vorher abgegebene Erklärungen nicht als solche zu werten sind.
- BVerwG, 18.05.1961 - I CB 25.61
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - IV C 59.69
Die Neuverteilung für die Klägerin steht rechtskräftig fest, nachdem das Bundesverwaltungsgericht durch denBeschluß vom 18. Mai 1961 - BVerwG I CB 25.61 - die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. November 1960 verworfen und die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dasselbe Urteil zurückgewiesen hat.
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht bei Widerspruch nach Anhörungstermin; …
Jedenfalls aber müssen die Beteiligten nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 59 Abs. 2 FlurbG Beschwerden gegen den Bodenordnungsplan "zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorbringen" (BVerwG, Urt. v. 06.05.1970 - BVerwG IV C 59.69 -, zitiert nach juris).Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 06.05.1970 (a. a. O.) ausgeführt:.
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2023 - 70 A 1.22
Nachsichtgewährung bei Widersprüchen gegen einen Bodenordnungsplan
Jedenfalls aber müssen die Beteiligten nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Norm Beschwerden gegen den Bodenordnungsplan "zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorbringen" (BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1970 - IV C 59.69 - juris Rn. 13).Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 6. Mai 1970 (a. a. O.) ausgeführt:.
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 - 7 S 1700/15
Anfechtung eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan durch Drittbetroffenen; hier: …
An ihrer Säumnis vermag schließlich auch ihr vorzeitiger "Widerspruch" vom 22.11.2014 nichts zu ändern (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.05.1970 - IV C 59.69 -, Buchholz 424.01 § 59 FlurbG Nr. 2).
- BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 14.22
Widersprüche gegen Flurbereinigungsplan
Darüber hinausgehende Anforderungen an die Belehrung stellt die gesetzliche Bestimmung nicht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1970 - 4 C 59.69 - RdL 1970, 214 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
Eintritt der Ausschlusswirkung gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG
Der Ausschluss (die Präklusion) des § 59 Abs. 2 FlurbG bewirkt, dass die Beteiligten mit Widersprüchen - abgesehen von den nachträglichen Zulassungen nach § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG und der Berufung auf Nichtigkeit - ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.05.1970 - BVerwG 4 C 59.69 -, juris RdNr. 13; Urt. d. Senats v. 07.12.2010 - 8 K 10/09 -, juris RdNr. 18). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2005 - 9 K 28/02
Widerspruchsbescheid im flurbereinigungsrechtlichen Verfahren als alleiniger …
Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass ein Widerspruch nicht erhoben ist, wenn er nicht in der Verhandlungsniederschrift dokumentiert ist (BVerwG, Urt. v. 06.05.1970 - IV C 59.69 -, RdL 1970, 214). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22
Die Zustellung der Ladung zum Anhörungstermin an einzelne Beteiligte ist durch § …
Jedenfalls aber müssen die Beteiligten nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Norm Beschwerden gegen den Bodenordnungsplan "zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorbringen" (BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1970 - IV C 59.69 - juris Rn. 13). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2010 - 9S C 11349/09
Erledigung eines Widerspruchs gegen einen Flurbereinigungsplan
Rn. 28 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Widerspruch wirksam nur zur Niederschrift erhoben werden kann, d.h. erst durch Aufnahme in das Verhandlungsprotokoll existent wird (so: BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1970, RdL 1970, 214 und juris, Rn. 13 - letztlich offengelassen - ; OVG NRW, Urteil vom 1. August 1973 - IX G 24/72 -, RzF -9- zu § 59 Abs. 2 FlurbG;… Schwantag, a.a.O., § 59 Rn. 30). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2004 - 9 K 10/03
Widerspruch gegen Bodenordnungsplan
Eine bewußt nicht genutzte Möglichkeit, seine gegenteilige Ansicht in dem dafür vorgesehenen Anhörungstermin geltend zu machen, muss in der Regel zum Verlust des Rügerechts führen, wenn anders nicht das gesamte System des Flurbereinigungsrechts in Frage gestellt werden soll (so BVerwG, Urteil vom 06.05.1970 - IV C 59.69 - RzF 59 II S. 15). - VGH Bayern, 20.07.2010 - 13 A 09.1422
Ermittlung von Einlage- und Abfindungswerten im Flurbereinigungsverfahren; …
Selbst wenn es als Widerspruch angesehen würde, wäre dieser Widerspruch als "vorfristig" erhobener Rechtsbehelf unzulässig (vgl. z.B. BVerwG vom 6.2.1985 BayVBl 1985, 605; vom 6.5.1970 RdL 1970, 214;… Wingerter in Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl. 2008, RdNr. 7 zu § 141;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 2 zu § 68). - OVG Niedersachsen, 27.01.2000 - 15 K 3665/96
Abfindung; Bauerwartungsland; Flurbereinigung; Gleichheitssatz; Ortsnähe; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.1969 - IV C 59.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung des Armenrechts - Einreichung der zwingend vorgeschriebenen Armutszeugnisse innerhalb der Rechtsmittelfrist - Aufforderung zur Nachreichung der Armutszeugnisse - Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.04.1969 - 56 VII 62
- BVerwG, 20.10.1969 - IV C 59.69
- BVerwG, 26.11.1969 - IV C 59.69
- BVerwG, 06.05.1970 - IV C 59.69
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.01.1965 - III B 135.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1969 - IV C 59.69
Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage der Armutszeugnisse, da eine arme Partei anderenfalls durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunden in der Lage wäre, die für alle Rechtssuchenden gesetzten Rechtsmittelfristen zu verlängern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 - [MDR 1965, 328 Lts.], vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 - und vom 30. Juni 1965 - BVerwG III ER 205.65 -). - BVerwG, 19.02.1964 - III ER 200.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.10.1969 - IV C 59.69
Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage der Armutszeugnisse, da eine arme Partei anderenfalls durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunden in der Lage wäre, die für alle Rechtssuchenden gesetzten Rechtsmittelfristen zu verlängern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 - [MDR 1965, 328 Lts.], vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 - und vom 30. Juni 1965 - BVerwG III ER 205.65 -). - BVerwG, 30.06.1965 - III ER 205.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.10.1969 - IV C 59.69
Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage der Armutszeugnisse, da eine arme Partei anderenfalls durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunden in der Lage wäre, die für alle Rechtssuchenden gesetzten Rechtsmittelfristen zu verlängern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 - [MDR 1965, 328 Lts.], vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 - und vom 30. Juni 1965 - BVerwG III ER 205.65 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1964 - II A 57/64
Auszug aus BVerwG, 20.10.1969 - IV C 59.69
Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage der Armutszeugnisse, da eine arme Partei anderenfalls durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunden in der Lage wäre, die für alle Rechtssuchenden gesetzten Rechtsmittelfristen zu verlängern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 - [MDR 1965, 328 Lts.], vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 - und vom 30. Juni 1965 - BVerwG III ER 205.65 -).
- BVerwG, 14.10.1970 - IV B 113.70
Einreichen eines Armutszeugnisses als Voraussetzung der Bewilligung von …
Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage des Armutszeugnisses (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 - [MDR 1965, 328 Lts.], vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 -, vom 30. Juni 1965 - BVerwG III ER 205.65 -, vom 29. Juli 1969 - BVerwG IV ER 205.69 -, vom 20. Oktober 1969 - BVerwG IV C 59.69 - und vom 2. März 1970 - BVerwG IV CB 101.69 -). - BVerwG, 02.03.1970 - IV CB 101.69
Zurückweisung des Antrags auf Gewährung von Armenrecht aufgrund einer Versäumung …
Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage des Armutszeugnisses, da andernfalls die arme Partei durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunden in der Lage wäre, die für alle Rechtsuchenden vom Gesetz festgelegten und vom Gericht nicht verlängerbaren Rechtsmittelfristen hinausschieben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 - [MDR 1965, 328 Lts.], vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 -, vom 30. Juni 1965 - BVerwG III ER 205.65 -, vom 29. Juli 1969 - BVerwG IV ER 205.69 - und vom 20. Oktober 1969 - BVerwG IV C 59.69 -). - BVerwG, 18.02.1970 - IV CB 100.69
Zurückweisung des Antrags auf Gewährung von Armenrecht aufgrund einer Versäumung …
Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage des Armutszeugnisses, da andernfalls die arme Partei durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunden in der Lage wäre, die für alle Rechtsuchenden vom Gesetz festgelegten und vom Gericht nicht verlängerbaren Rechtsmittelfristen hinausschieben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 - [MDR 1965, 328 Lts.], vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 -, vom 30. Juni 1965 - BVerwG III ER 205.65 -, vom 29. Juli 1969 - BVerwG IV ER 205.69 - und vom 20. Oktober 1969 - BVerwG IV C 59.69 -).
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| BVerwG, 26.11.1969 - IV C 59.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.04.1969 - 56 VII 62
- BVerwG, 20.10.1969 - IV C 59.69
- BVerwG, 26.11.1969 - IV C 59.69
- BVerwG, 06.05.1970 - IV C 59.69
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