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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1973 - IV C 66.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,797
BVerwG, 13.06.1973 - IV C 66.71 (https://dejure.org/1973,797)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1973 - IV C 66.71 (https://dejure.org/1973,797)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1973 - IV C 66.71 (https://dejure.org/1973,797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Stützung einer Beitragsforderung auf eine nachträglich erlassene Ortssatzung - Merkmale des endgültig hergestellten "Einrichtungsprogramms" einer Erschließungsstraße

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 132 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 128 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 132 Nr. 4
    Folgen des Fehlens eines Einrichtungsprogramms in der Erschließungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1974, 29
  • BauR 1973, 311
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1973 - IV C 66.71
    Fehlt in der Satzung ein "Einrichtungsprogramm", so ist nicht von einer stillschweigend bestimmten "Normalausstattung" auszugehen (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 15.71).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - (BVerwGE 40, 177 [179 f.]) entschieden, daß, was das "Einrichtungsprogramm" angeht, entgegen der vom Berufungsgericht vertretenen Rechtsansicht nicht von einer "Normalausstattung (Standardeinrichtung)" der Erschließungsstraßen ausgegangen werden kann, wenn die als Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage erforderlichen Teilanlagen der Straße nicht im Sinne von § 132 Nr. 4 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - in der Ortssatzung bestimmt worden sind.

  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die …

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, alle vor der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage entstandenen Beleuchtungskosten seien unabhängig davon umlagefähig, ob die Beleuchtung ein in der Satzung rechtsgültig aufgeführtes Herstellungsmerkmal im Sinne des § 132 Nr. 4 BBauG sei oder nicht, steht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juli 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [181] und vom 13. Juni 1973 - BVerwG IV C 66.71 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 13 S. 19 [21]).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17

    Ablöseverträge; beitragsfähiger Aufwand; Bauprogramm; Bestimmtheit, hinreichende; …

    Dabei genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn die nach § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG (heute wortgleich § 128 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) beitragsfähigen Teileinrichtungen der Entwässerung und Beleuchtung in der Ortssatzung für notwendig zur endgültigen Herstellung der Anlage erklärt werden, um der Beitragsberechnung auch die Kosten dieser Teileinrichtungen zugrunde legen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.6.1973 - IV C 66/71 - juris Rn. 14 zu § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG).

    Dass als Merkmale des endgültig hergestellten "Einrichtungsprogramms" (nur) Beleuchtung und Entwässerung als Teileinrichtungen in der Ortssatzung genannt werden müssen, beruht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf, dass der Bürger über diese Merkmale endgültiger Herstellung - anders als über die Aufteilung der Straßenfläche - ausdrücklich unterrichtet werden muss, weil seinerzeit noch Straßen ohne Einrichtung einer besonderen Entwässerung ausgeführt wurden und es nicht ausgeschlossen erschien, in besonderen Fällen von einer Beleuchtung abzusehen, und weil für diese beiden Teileinrichtungen zusätzliche erhebliche Kosten entstehen, während es bei der Einteilung der Straßenfläche in Fahrbahn, Gehwege usw. nur um graduelle Kostenunterschiede geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.6.1973, a. a. O., Rn. 14).

  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer …

    Der Senat hat diese Rechtsprechung in den Urteilen vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - (BVerwGE 40, 177 [180]) und vom 13. Juni 1973 - BVerwG IV C 66.71 - aufrechterhalten.
  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer …

    Der Senat hat jedoch bereits mehrfach betont, daß die Unbestimmtheit der Bezeichnung der "etwa vorgesehenen Beleuchtung" als Herstellungsmerkmal nur zur Folge hat, daß die Gemeinde Kosten für die Beleuchtung nicht erheben darf (Urteile des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG 4 C 15.71 - BVerwGE 40, 177 und vom 13. Juni 1973 - BVerwG 4 C 66.71 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1998 - 3 A 3520/98

    Erschließungsbeitragsrecht: Voraussetzungen für die Annahme der endgültigen …

    Urteile vom 13.6.1973 - IV C 66.71 -, BRS 37, 277 (278) und 23.6.1972 - IV C 15.71 -, BRS 37, 274 (276).
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