Rechtsprechung
| BVerwG, 04.02.1966 - IV C 77.65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nachbarklage gegen eine Genehmigung zur Errichtung eines Vierfamilienhauses - Zulässigkeit einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage im Baurecht - Begriff des nachbarlichen Interesses im Baurecht - Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen des Berufungsgerichts
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 74 Nr. 18 GG; § 31 Abs. 2 BBauG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 29.08.1963 - Bf 98.63
- BVerwG, 04.02.1966 - IV C 77.65
Papierfundstellen
- DVBl 1966, 175
- DVBl 1966, 272
- DÖV 1966, 571
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65
Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage; …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1966 - IV C 77.65
Das Bundesverwaltungsgericht hat die öffentlich-rechtliche Nachbarklage im Baurecht unter bestimmten Voraussetzungen in ständiger Rechtsprechung für zulässig gehalten (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 in MDR 1966, 174).
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 12. Januar 1968 - BVerwG 4 c 10.66 - im Anschluß an das Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG 4 C 77.65 - ) hält der Senat - wie er bereits in seinem Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 4 B 181.84 - (ZfBR 1984, 300) angedeutet hat - § 31 Abs. 2 BBauG insoweit für drittschützend, als diese Vorschrift das Ermessen der Baugenehmigungsbehörde dahin bindet, daß die Abweichung "auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen" mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein muß. - BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …
Dies läßt bereits der Wortlaut des § 35 Abs. 2 BBauG erkennen, der die erwähnten Gesichtspunkte, die von der Behörde nach dem objektiven Recht zu beachten, gegenüber anderen Gesichtspunkten abzuwägen und entsprechend dieser Abwägung gegebenenfalls zu berücksichtigen sind, nur als öffentliche Belange eingesetzt hat, ähnlich wie auch in § 31 Abs. 2 BBauG die dort sogar besonders erwähnten nachbarlichen Interessen nur gleichsam als unselbständiges, "dienendes" Element in den Begriff der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen Eingang gefunden haben (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - [DVBl. 1966, 272 = DÖV 1966, 571]). - BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66
Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Befreiung von nicht nachbarschützenden …
§ 31 Abs. 2 BBauG räumt Vorschriften, die nicht ihrerseits nachbarschützend sind, keine nachbarschützenden Wirkungen ein (im Anschluß an Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 -).Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - (DVBl. 1966, 272 = DÖV 1966, 571) entschieden, daß der Inhalt des Nachbarschutzes nicht durch § 31 Abs. 2 BBauG festgelegt wird und daher der Begriff des nachbarlichen Interesses in § 31 Abs. 2 BBauG nur dann vom Revisionsgericht überprüft werden kann, wenn ihm bundesrechtliche Vorschriften zugrunde liegen.
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.1980 - 8 S 660/80
Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung; Festlegung der Geländeoberfläche; …
Rechtlich geschützte Interessen des Nachbarn liegen vor, soweit Bauvorschriften ausschließlich oder wenigstens zum Teil auch dem Schutze der Interessen Dritter, des Nachbarn, zu dienen bestimmt sind (BVerwG, Beschl v 25.2.1954, BVerwGE 1, 83 sowie Urt v 4.2.1966, DVBl 66, 272; VGH Bad-Württ, Beschl v 14.5.1979 - VIII 419/79 -). - BVerwG, 12.09.1969 - IV B 113.69
Fehlender Rechtsanspruch auf Plangewährleistung; Erhebliche nachhaltige …
Daß § 31 Abs. 2 BBauG einem Nachbarn keine rechtlich geschützten Interessen einräumt, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - [DVBl. 1966, 272 = DÖV 1966, 571] und vom 12. Januar 1968 - BVerwG IV C 10.66 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 31 BBauG Nr. 4]). - VG Berlin, 14.12.1976 - XIII A 419.76
Untersagung der Erteilung einer Rodungsgenehmigung; Standortfestlegung für ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 14.06.1968 - IV C 44.66 Was § 31 Abs. 2 BBauG anlangt, der als Rechtsgrundlage immerhin wegen der dem Beigeladenen erteilten Befreiung in Betracht kommen könnte, so hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - (DVBl. 1966, 272) ausgesprochen, daß der Begriff des nachbarlichen Interesses seinem Inhalt nach nur dann vom Revisionsgericht überprüft werden kann, wenn ihm bundesrechtliche Vorschriften zugrunde liegen; der Senat hat diese Auffassung im Urteil vom 12. Januar 1968 - BVerwG IV C 10.66 - bestätigt und betont, daß 31 Abs. 2 BBauG Vorschriften, die ihrerseits nicht nachbarschützend sind, keine nachbarschützende Wirkung einräumt.
- BVerwG, 24.03.1980 - 4 B 57.80
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die …
Auch von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 13.66 - DVBl. 1969, 213 (zur Frage, wann Änderungen von Vorschriften über den Bauwich enteignende Wirkung haben) und vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - (zum Begriff des nachbarlichen Interesses im Sinne des § 31 Abs. 2 BBauG) weicht das Berufungsurteil, das sich mit auch nur vergleichbaren Fragen nicht befaßt, nicht ab (vgl. zu dieser Rüge S. 38 der Beschwerdebegründung). - BVerwG, 10.02.1972 - IV B 179.71
Nachbarschutz des Eigentümers eines emissionsträchtigen Betriebes gegenüber einem …
§ 31 Abs. 2 BBauG legt den Inhalt des Nachbarschutzes nicht fest (Urteile vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - [DVBl. 1966, 272] und vom 12. Januar 1968 - BVerwG IV C 10.66 - [Buchholz 406.11, § 31 BBauG Nr. 4]). - OVG Berlin, 24.09.1971 - II B 12.71
Zulässigkeit eines Abenteuerspielplatzes im allgemeinen Wohngebiet
Wenn auch diese Bestimmung für sich allein dem Kläger als Nachbar des Planungsgebietes keinen Abwehranspruch gegen Planänderungen gewährt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1966 in DVBl. 1966, 272), so werden seine nachbarlichen Belange jedoch dadurch zu einem Abwehrrecht, daß die Befreiung von Bestimmungen über die Art der Nutzung des Planungsgebietes und seiner Umgebung und damit der Wohngebietsschutz in Rede steht. - BVerwG, 12.08.1985 - 4 B 115.85
Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für eine Befreiung von …
- BVerwG, 03.09.1973 - IV B 21.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 16.07.1971 - IV B 49.71
Grundsätzliche Bedeutung der Klärung der nachbarschützenden Wirkung von § 31 Abs. …
- BVerwG, 13.11.1968 - IV B 97.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.01.1968 - IV B 43.67
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestimmung über …
- BVerwG, 26.04.1967 - IV B 139.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.02.1967 - IV B 27.65
Nachbarschützender Charakter von § 49 Bauordnung des Landes Bayern (BayBauO), § …
- BVerwG, 25.10.1966 - IV B 294.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nachbarschützende Wirkung …
- VG Berlin, 28.06.1972 - XIII A 11.72
Ermittlung der zulässigen Grundflächenzahl; Voraussetzung für die Erteilung einer …
- BVerwG, 15.06.1967 - IV B 109.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung zur Errichtung …
- BVerwG, 21.04.1967 - IV B 30.67
Widerruflichkeit einer erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis - Revisionsfähigkeit …
- BVerwG, 19.10.1966 - IV B 8.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung zur Errichtung …
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 18.12.1990 - VK 11/90
- BVerwG, 03.03.1981 - 4 CB 7.81
Festsetzungen eines Bebauungsplanes über die Art der baulichen Nutzung - Anspruch …
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