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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1969 - IV CB 120.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2474
BVerwG, 03.11.1969 - IV CB 120.68 (https://dejure.org/1969,2474)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1969 - IV CB 120.68 (https://dejure.org/1969,2474)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1969 - IV CB 120.68 (https://dejure.org/1969,2474)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.1964 - IV C 105.63

    Wirksamer Verzicht des Rechtsbehelfs erst nach Zustellung der Entscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1969 - IV CB 120.68
    Es entspricht übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, daß in diesem Falle Prozeßhandlungen, die endgültige prozessuale Wirkungen hervorgerufen haben, weder frei widerruflich sind, noch für sie die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Anfechtung und Nichtigkeit von Willenserklärungen gelten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1964 in DVBl. 1964, 874; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 26. November 1963 in NJW 1964, 822 ff. mit weiteren Literaturhinweisen;… Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 1965, Rdnr. 6 zu § 161).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1963 - 8 W 211/63
    Auszug aus BVerwG, 03.11.1969 - IV CB 120.68
    Es entspricht übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, daß in diesem Falle Prozeßhandlungen, die endgültige prozessuale Wirkungen hervorgerufen haben, weder frei widerruflich sind, noch für sie die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Anfechtung und Nichtigkeit von Willenserklärungen gelten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1964 in DVBl. 1964, 874; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 26. November 1963 in NJW 1964, 822 ff. mit weiteren Literaturhinweisen;… Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 1965, Rdnr. 6 zu § 161).
  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 199/17

    Erwerb eines im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücks: Belastung mit einer …

    Der Grundstückseigentümer kann - von dem Ausnahmefall des § 52 Abs. 3 Satz 1 FlurbG abgesehen - ein im Flurbereinigungsgebiet liegendes Grundstück veräußern und belasten (vgl. BVerwG, RdL 1970, 298; 1970, 305;… Wingerter/Mayr, Flurbereinigungsgesetz, 9. Aufl., § 15 Rn. 1 f.; Tönnies, MittRhNotK 1987, 93, 94; Seehusen, RdL 1955, 317).
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

    Die vielfach für eine Unwiderruflichkeit der Erledigungserklärung in Anspruch genommenen Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts (vom 13. März 1964 - BVerwG VII ER 412.63 - [DVBl. 1964, 874] , vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 72.64 - [DÖV 1966, 429] und vom 3. November 1969 - BVerwG IV OB 120.68 - [RdL 1970, 298]) betreffen in Wahrheit nur Fälle übereinstimmender Erledigungserklärungen der Beteiligten.
  • VGH Bayern, 16.07.2013 - 13 A 11.1856

    Wenn anstelle eines in einem früheren Flurbereinigungsverfahren gesetzten …

    Ein der Schlussfeststellung entgegenstehender Anspruch eines Beteiligten kann nur ein Anspruch sein, der in einem bestimmten Abschnitt des Flurbereinigungsverfahrens hätte berücksichtigt werden müssen, dessen Regelung aber unterblieben ist und noch nachgeholt werden muss (BVerwG, B.v. 17.2.1975 - V B 67.73 - RdL 1975, 269 = RzF 4 zu § 59 Abs. 3; B.v. 3.11.1969 - IV CB 120.68 - RdL 1970, 298;… Mayr in Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 149 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.11.2007 - 13 A 05.2906

    Flurbereinigung; Schlussfeststellung

    Ein der Schlussfeststellung entgegenstehender Anspruch eines Beteiligten kann nur ein Anspruch sein, der in einem bestimmten Abschnitt des Flurbereinigungsverfahrens hätte berücksichtigt werden müssen, dessen Regelung aber unterblieben ist und noch nachgeholt werden muss (BVerwG vom 17.2.1975 RdL 1975, 269 = RzF 4 zu § 59 Abs. 3; vom 3.11.1969 RdL 1970, 298;… Schoof in Seehusen/Schwede, FlurbG, 7. Aufl. 1997, RdNr. 2 zu § 149).
  • BVerwG, 16.02.1987 - 5 B 106.85

    Zurückweisung der Nichtzulässigkeitsbeschwerde - Neuvermessung der Grenzen an …

    Nur insoweit hätte aber eine unterlassene Beweisaufnahme entscheidungserhebliche Bedeutung gewinnen können, weil nach der vom Flurbereinigungsgericht angeführten und berücksichtigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 3. November 1969 - BVerwG 4 CB 120.68 - <RdL 1970, 298> und Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 44.75 - <BVerwGE 49, 176/180> sowie ferner Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 40.75 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - BVerwG 5 B 86.82 -) eine Klage gegen die Schlußfeststellung nur dann begründet ist, wenn die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan noch nicht oder noch nicht vollständig bewirkt ist oder hinsichtlich der Ausführungsart, der Qualität und der Funktionsfähigkeit planfestgestellter Maßnahmen Beanstandungen vorgebracht werden können.
  • BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Durch das Bundesverwaltungsgericht ist geklärt, daß eine gegen die Schlußfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG gerichtete Klage nur dann begründet ist, wenn die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan noch nicht bewirkt ist und einem Beteiligten noch Ansprüche zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren durch Erfüllung hätten verwirklicht werden müssen (Beschluß vom 3. November 1969 - BVerwG IV CB 120.68 - [RdL 1970, 298]).
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