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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79   

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https://dejure.org/1979,109
BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79 (https://dejure.org/1979,109)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1979 - 4 CB 73.79 (https://dejure.org/1979,109)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 (https://dejure.org/1979,109)
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Wird zitiert von ... (82)

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    Der beschließende Senat hat geprüft, ob sich die Abweisung des hilfsweise gestellten Feststellungsantrages aus anderen Gründen als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechende Anwendung findet, vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 7.22

    Ausführungen zur Begründetheit in einer als unzulässig verworfenen Berufung

    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht die Berufung zu Unrecht als unzulässig angesehen hat, das Revisionsgericht jedoch in einem zukünftigen Revisionsverfahren auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen die Berufung als unbegründet beurteilen müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 S. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 3026/18

    Aufschüttung der Geländeoberfläche zur Verringerung der Abstandsfläche

    Deshalb kommt in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht die Klage ausdrücklich als unzulässig und unbegründet abgewiesen hat, eine Zulassung der Berufung in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO nicht in Betracht, wenn sich die Klagabweisung - wie hier - jedenfalls aus sachlich-rechtlichen Gründen als richtig erweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.6.1977 - IV B 13.77 - BVerwGE 54, 99, vom 29.10.1979 - 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 …und vom 9.4.2003 - 4 B 29.03 -, juris, Rn. 2).
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