Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.01.2003 - 4 CE 02.2966 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GO Art. 18
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Anordnung zur Sicherung der Durchführung eines Bürgerentscheids über ein Bürgerbegehren; Auslegung eines Bürgerbegehrens; Vorhabenbezogene Bauleitplanung; Erledigung des Bürgerbegehrens; Unterbrechung des laufenden Bauleitplanverfahrens ; Ziel der ...
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 20.11.2002 - RN 3 E 02.1959
- VGH Bayern, 22.01.2003 - 4 CE 02.2966
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 19.02.1997 - 4 B 96.2928
Grundsatzentscheidungen durch Bürgerentscheid sind zulässig
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2003 - 4 CE 02.2966
Maßgeblich für die Ermittlung des Inhalts der Fragestellung ist nicht die subjektive, im Laufe des Verfahrens erläuterte Vorstellung der Initiatoren von Sinn, Zweck und Inhalt des Bürgerbegehrens, sondern nur dessen objektiver Erklärungsinhalt, wie er in der Formulierung und Begründung der Frage zum Ausdruck gebracht und von den Unterzeichnern verstanden werden konnte und musste (BayVGH vom 19.2.1997, VGH n.F. 50, 42/45 = BayVBl. 1997, 276/277). - VGH Bayern, 10.03.1999 - 4 B 98.1349
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2003 - 4 CE 02.2966
Auch kommt es auf das Fehlen der Antragsbefugnis der Antragsteller zu 2), 5) und 6), die nur als Stellvertreter der Vertreter des Bürgerbegehrens benannt waren, nicht mehr an (vgl. Art. 18a Abs. 4 Satz 2 GO; BayVGH vom 10.3.1999, Az. 4 B 98.1349). - VGH Bayern, 22.03.1999 - 4 ZB 98.1352
Kein Bürgerentscheid ohne rechtliche Auswirkungen
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2003 - 4 CE 02.2966
Die projektbezogene Bauleitplanung wurde aufgegeben und wird auch in dem neu eingeleiteten Bauleitplanverfahren für ein Gewerbegebiet nicht weiter verfolgt, so dass das Ziel des Bürgerbegehrens erreicht ist und ein Bürgerentscheid entfällt (Art. 18 Abs. 14 GO; BayVGH vom 22.3.1999, BayVBl. 1999, 439/440).
- VerfG Hamburg, 30.11.2005 - HVerfG 16/04
Entspricht ein Beschluss der Bürgerschaft dem Anliegen eines Volksbegehrens? - …
Die nach Abschluss des Volksbegehrens oder im Gerichtsverfahren abgegebenen Erklärungen der Volksinitiatoren können nur in die Auslegung des Volksbegehrenstextes einfließen, wenn sie sich als Fortsetzung des ursprünglichen Textes darstellen (so auch BremStGH, Entsch. v. 9.7.1986, NVwZ 1987 S. 576, 577; BayVGH, Beschl. v. 22.1.2003, - 4 CE 02.2966 -, zitiert nach juris).Begründungselemente oder hervorgehobene Motive sind nicht als Teil des Abstimmungsgegenstandes zu qualifizieren, auch wenn sie mit der konkreten Forderung sprachlich verbunden sind (…BayVGH, Urt. v. 29.7.1998, NVwZ-RR 1999 S. 139; Beschl. v. 22.1.2003, a.a.O.).
- VerfG Hamburg, 12.07.2023 - HVerfG 12/20
Volksbegehren "Hamburg soll Grundeinkommen testen!"
Erklärungen oder Vorstellungen der Initiatoren können allenfalls dann in die Auslegung einfließen, wenn sie sich als Fortsetzung des ursprünglichen Textes darstellen (so auch StGH Bremen, Entsch. v. 9.6.1986, St 2/85, StGHE Br 4, 96, NVwZ 1987 S. 576, 577; zu Bürgerbegehren: VGH München, Beschl. v. 22.1.2003, 4 CE 02.2966, juris Rn. 23). - VerfG Hamburg, 04.02.2022 - HVerfG 6/20
Volksbegehren "Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen 013 …
Erklärungen oder Vorstellungen der Initiatoren können allenfalls dann in die Auslegung einfließen, wenn sie sich als Fortsetzung des ursprünglichen Textes darstellen (so auch StGH Bremen, Entsch. v. 9.6.1986, St 2/85, StGHE Br 4, 96, NVwZ 1987 S. 576, 577; zu Bürgerbegehren: VGH München, Beschl. v. 22.1.2003, 4 CE 02.2966, juris Rn. 23).
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