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| VGH Bayern, 09.12.2010 - 4 CE 10.2943 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Begründung eines Bürgerbegehrens; unrichtige Tatsachenbehauptung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2010 - 4 CE 10.2943
Entgegen der Ansicht der Antragsteller hat das Verwaltungsgericht bei der Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil beziehungsweise einer Meinungsäußerung nicht gegen die vom Bundesgerichtshof (U.v. 2.1.2009 Az. VI ZR 36/07) aufgestellten Auslegungsgrundsätze verstoßen. - VGH Bayern, 28.05.2008 - 4 BV 07.1981
Bürgerbegehren mit dem Ziel der Änderung eines Flächennutzungsplanes - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2010 - 4 CE 10.2943
Mit dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 13. April 2000 VGH n.F. 53, 81), dessen Grundsätze zum Koppelungsverbot der Senat für Bürgerbegehren übernommen hat (BayVGH vom 28.5.2008 BayVBl 2009, 245; vom 25.7.2007 BayVBl 2008, 82; vom 11.8.2005, BayVBl 2006, 733), ist jedenfalls davon auszugehen, dass sich aus dem Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt gemäß Art. 7 Abs. 2 BV in Gestalt der Abstimmungsfreiheit Anforderungen an die Richtigkeit der Begründung eines Bürgerbegehrens ergeben. - VGH Bayern, 11.08.2005 - 4 CE 05.1580
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2010 - 4 CE 10.2943
Mit dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 13. April 2000 VGH n.F. 53, 81), dessen Grundsätze zum Koppelungsverbot der Senat für Bürgerbegehren übernommen hat (BayVGH vom 28.5.2008 BayVBl 2009, 245; vom 25.7.2007 BayVBl 2008, 82; vom 11.8.2005, BayVBl 2006, 733), ist jedenfalls davon auszugehen, dass sich aus dem Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt gemäß Art. 7 Abs. 2 BV in Gestalt der Abstimmungsfreiheit Anforderungen an die Richtigkeit der Begründung eines Bürgerbegehrens ergeben.
- VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 06.1224
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2010 - 4 CE 10.2943
Diese Abänderungen könnten die bereits in der Phase der Sammlung der erforderlichen Unterstützerunterschriften liegende Beeinträchtigung der Abstimmungsfreiheit nicht ungeschehen machen (zur fehlenden inhaltlichen Änderungsbefugnis der Vertreter des Bürgerbegehrens vgl. BayVGH vom 22.6.2007 BayVBl 2008, 241/243). - VGH Bayern, 16.12.1998 - 4 ZB 98.2415
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2010 - 4 CE 10.2943
Damit verkennen die Antragsteller indes ebenso wie das Verwaltungsgericht, dass in der von ihnen angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 16.12.1998 Az. 4 ZB 98.2415) vom Senat überhaupt keine Unrichtigkeit der Begründung des dort zu beurteilenden Bürgerbegehrens festgestellt werden konnte. - VGH Bayern, 14.03.2001 - 4 ZE 00.3658
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2010 - 4 CE 10.2943
Soweit der Senat später der Auffassung war, über den Richtigkeitsgehalt der in einer solchen Begründung genannten Beweggründe sei bei der Zulassung eines Bürgerbegehrens grundsätzlich nicht zu befinden (B.v. 14.3.2001 BayVBl. 2002, 184), hat er ausdrücklich festgehalten, dass die dortige Fallgestaltung keinen Anlass gebe, die Grenzen aufzuzeigen, jenseits derer unrichtige Begründungen ausnahmsweise zur Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens führen könnten.
- VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens
Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2;… B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31;… B.v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31;… B.v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.;… U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 27; anders noch B.v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184). - VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105
Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in …
Rn. 28 2. An dieser ungeschriebenen Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, die der Senat in einer Reihe neuerer Entscheidungen hervorgehoben hat (BayVGH, B. v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2;… B. v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31;… B. v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31;… B. v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.; anders noch B. v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184) und die auch in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte anerkannt ist (vgl. OVG NRW, U. v. 23.4.2002 - 15 A 5594/00 - NVwZ-RR 2002, 766;… OVG SH, U. v. 19.12.2005 - 2 LB 19/05 - juris Rn. 41;… VGH BW, B. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 19;… HessVGH, B. v. 20.8.2015 - 8 B 2125/14 - juris Rn. 6), fehlt es im vorliegenden Fall.Da den Unterzeichnern des Bürgerbegehrens der auf den Unterschriftenlisten abgedruckte Begründungstext in seiner Gesamtheit vorliegt, muss auch dessen rechtliche Beurteilung einheitlich erfolgen; eine nachträgliche Teilung oder geltungserhaltende Reduktion kommt daher nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B. v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 4).
- VG Würzburg, 11.11.2015 - W 2 K 14.1125
Unzulässigkeit eines Bürgerbegehren wegen unzulässiger Verhinderungsplanung
2.3 Die Begründung des Bürgerbegehrens ist zudem in rechtlicher Hinsicht unzutreffend (vgl. dazu BayVGH, B. v. 20.11.2012 - 4 CE 11.2771 - juris unter Hinweis auf BayVGH, B. v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris).
- VG Augsburg, 04.03.2016 - Au 7 K 15.664
Kein Anspruch auf Zulassung eines Bürgerbegehrens
Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2).Rn. 47 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat insoweit die Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs, die dieser an die Begründung von Volksbegehren stellt (BayVerfGH, Entscheidung v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 - VerfGH 53, 81) für die Anforderungen an Bürgerbegehren übernommen (BayVGH, B.v. 9.12.2010 a.a.O.).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bezugnehmend auf diese Entscheidung Anforderungen an die Richtigkeit der Begründung eines Bürgerbegehrens postuliert (BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2).
- VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 12.424
Bürgerbegehren; Straßenbauvorhaben; Änderung der Planung; Nachreichen von …
Es sei davon auszugehen, dass sich aus dem Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt gemäß Art. 7 Abs. 2 BV in Gestalt der Abstimmungsfreiheit Anforderungen an die Richtigkeit der Begründung eines Bürgerbegehrens ergäben (vgl. BayVGH vom 9.12.2010 Az. 4 CE 10.2943).Mit diesen Grundsätzen sei es nicht vereinbar, wenn in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet würden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert werde (vgl. BayVGH vom 9.12.2010 a.a.O.).
Ob eine solche Beeinträchtigung bei einem Straßenbau tatsächlich eintreten würde, ist eine Frage der persönlichen Einschätzung und unterliegt als Meinungsäußerung nicht den strengeren Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit von Tatsachenbehauptungen (vgl. BayVGH vom 9.12.2010 Az. 4 CE 10.2943).
- VG Regensburg, 27.04.2022 - RO 3 K 20.982
Anforderungen an die Begründung eines Bürgerbegehrens
Eine nachträgliche Berichtigung der Begründung durch die Vertreter des Bürgerbegehrens unter Fortgeltung der Unterschriften sei nicht möglich, weil der entscheidungserhebliche Mangel bereits das Sammeln der Unterschriften erfasst habe und ansonsten der Wille der Unterzeichner verfälscht werde (BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 und BayVGH, U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105).Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (VGH München, Beschluss vom 9.12.2010 - 4 CE 10.2943, BeckRS 2010, 33826; Beschluss vom 20.1.2012 - 4 CE 11.2771, BeckRS 2012, 50791; BayVBl 2013, 19 = BeckRS 2012, 54343; Beschluss vom 14.10.2014 - 4 ZB 14.707, BeckRS 2014, 58742; NVwZ-RR 2017, 1 = BayVBl 2017, 92; anders noch BayVBl 2002, 184 = BeckRS 2001, 20964).".
Die Begründung ist stets im Kontext der gesamten Fragestellung zu würdigen (BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - BeckRS 2010, 33826) und eine abwertende plakative Argumentation insofern im Rahmen des politischen Meinungskampfes grundsätzlich hinnehmbar (vgl. zum Volksbegehren BayVerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4 -IX-00 - NVwZ-RR 2000, 737/741).
- VG Regensburg, 07.08.2013 - RO 3 K 13.767
Bürgerbegehren "Pro Amberger Wasser" zulässig - Rechtsaufsichtliche Beanstandung …
Mittlerweile geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Berücksichtigung der Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, die dieser in der Entscheidung zum Volksbegehren "Bürgerentscheid" zum Ausdruck brachte (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf.4- IX-00 - BayVBl 2000, 306) davon aus, dass sich aus dem Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt gemäß Art. 7 Abs. 2 BV in Gestalt der Abstimmungsfreiheit Anforderungen an die Richtigkeit der Begründung eines Bürgerbegehrens ergäben (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - KommPBY 2009, 351).Mit diesen Grundsätzen sei es nicht vereinbar, wenn in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet würden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert werde (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2010 a.a.O.).
Fragen der persönlichen Einschätzung der Vertretungsberechtigten unterliegen als Meinungsäußerung nicht den strengeren Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit von Tatsachenbehauptungen (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - Thum 41, 27).
- VG Regensburg, 07.08.2013 - RN 3 K 13.678
Begründung eines Bürgerbegehrens; Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen; …
Rn. 30 Mittlerweile geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Anlehnung an die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zum Volksbegehren "Bürgerentscheid" (vgl. BayVerfGH vom 13.4.2000 Az. Vf.4-IX-00) davon aus, dass sich aus dem Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt gemäß Art. 7 Abs. 2 BV in Gestalt der Abstimmungsfreiheit Anforderungen an die Richtigkeit der Begründung eines Bürgerbegehrens ergeben (vgl. BayVGH vom 9.12.2010 Az. 4 CE 10.2943).Mit diesen Grundsätzen sei es nicht vereinbar, wenn in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet würden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert werde (vgl. BayVGH vom 9.12.2010 a.a.O.).
Rn. 32 Die persönliche, im Bürgerbegehren zum Ausdruck gebrachte, Einschätzung der Vertretungsberechtigten unterliegt als Meinungsäußerung nicht den strengeren Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit von Tatsachenbehauptungen (vgl. BayVGH vom 9.12.2010 a.a.O.).
- VGH Bayern, 14.10.2014 - 4 ZB 14.707
Bürgerbegehren; unrichtige Tatsachenangabe in der Begründung; …
Damit ist es unvereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in abstimmungsrelevanter Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31, v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - KommunalPraxis Bayern 2011, 155 f.; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Art. 18a Abs. 4 Anm. 8 c m. w. N.).Denn die unrichtigen Angaben zum Alter des Gebäudes müssten, da eine nachträgliche Richtigstellung der Begründung des Bürgerbegehrens ausscheidet (BayVGH, B.v. 9.12.2010, a.a.O., 156), auf den Stimmzetteln zum Bürgerentscheid mit abgedruckt werden, so dass die Abstimmungsberechtigten nicht nur in der Phase der Unterschriftensammlung, sondern sogar noch bei der eigentlichen Sachentscheidung über einen maßgeblichen Aspekt falsch informiert würden.
- VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 11.1641
Bürgerbegehren im Hinblick auf die ambulante chirurgische Versorgung in der …
Es sei davon auszugehen, dass sich aus dem Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt gemäß Art. 7 Abs. 2 BV in Gestalt der Abstimmungsfreiheit Anforderungen an die Richtigkeit der Begründung eines Bürgerbegehrens ergäben (vgl. BayVGH vom 9.12.2010 Az. 4 CE 10.2943).Mit diesen Grundsätzen sei es nicht vereinbar, wenn in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet würden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert werde (vgl. BayVGH vom 9.12.2010 a.a.O.).
- VGH Bayern, 15.01.2026 - 4 CE 25.2432
Vorläufiger Rechtsschutz, Bürgerbegehren, Fragestellung, Bestimmtheit, …
- VG München, 08.11.2017 - M 7 K 16.4091
Zulassung eines Bürgerbegehrens
- VG München, 09.03.2023 - M 7 E 23.636
Konkurrierendes Ratsbegehren
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 14.346
Straßenausbau, Bürgerbegehren, Anlieger, Gemeinde, Gemeinderat, Bürgerentscheid
- VG München, 09.05.2016 - M 7 E 16.1589
Unzulässiges Bürgerbegehren
- VG Würzburg, 31.07.2019 - W 2 K 18.886
Unzulässiges Bürgerbegehren
- VG Würzburg, 22.11.2018 - W 2 E 18.1430
Erfolgloser Eilantrag gegen Ratsbegehren
- VG München, 07.03.2012 - M 7 K 11.4432
- VG München, 18.09.2013 - M 7 E 13.3826
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