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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27528
VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509 (https://dejure.org/2012,27528)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2012 - 4 CE 12.1509 (https://dejure.org/2012,27528)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2012 - 4 CE 12.1509 (https://dejure.org/2012,27528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Obdachlosenrecht; Angebot der Unterbringung in einem Wohnwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 26.04.1993 - 21 B 91.1461
    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509
    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551, B.v. 24.9.1999 - 4 ZS 99.2753 - VwRR By 2000, 22 f., B.v. 26.4.1993 - 21 B 91.1461 - BayVBl 1993, 569, ständige Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 21.09.2006 - 4 CE 06.2465
    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509
    Ein Anspruch eines Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (BayVGH vom 21.9.2006 - 4 CE 06.2465, BayVBl 2007, 439; vom 10.3.2005 - 4 CS 05.219 ).
  • VGH Bayern, 10.03.2005 - 4 CS 05.219
    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509
    Ein Anspruch eines Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (BayVGH vom 21.9.2006 - 4 CE 06.2465, BayVBl 2007, 439; vom 10.3.2005 - 4 CS 05.219 ).
  • VGH Bayern, 24.09.1999 - 4 ZS 99.2753
    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509
    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551, B.v. 24.9.1999 - 4 ZS 99.2753 - VwRR By 2000, 22 f., B.v. 26.4.1993 - 21 B 91.1461 - BayVBl 1993, 569, ständige Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 4 CS 17.1450

    Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    Dabei kommen auch Unterkünfte einfachster Art in Frage, soweit eine menschenwürdige Unterbringung gewährleistet ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5 f.;… B.v. 9.1.2017 - 4 C 16.2565 - juris Rn. 13;… Ehmann, Obdachlosigkeit, 2. Aufl. 2006, S. 32 Nr. 3.1.5 a. E.).
  • VG München, 19.05.2026 - M 22 E 26.3068

    Obdachlosenrecht, Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft, Anspruch durch konkretes …

    Rn. 19 Die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge dient dabei nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5).

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (stRspr. vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5;… B.v. 10.10.2008 - 4 CE 08.2647 - juris Rn. 4; B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551;… B.v. 18.2.2019 - 4 CE 19.238 - juris Rn. 4).

    Hinreichend ist eine bloße Waschgelegenheit (…vgl. BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335 - juris Rn. 20;… U.v. 26.4.1993 - 21 B 91.1461 - juris Rn. 29; B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 6;… vgl. auch VGH BW, B.v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 - juris Ls. 2 und Rn. 5;… VG Augsburg, B.v. 27.5.2024 - Au 8 E 24.1145 - juris Rn. 20 m.w.N.;… a.A. wohl VG Würzburg, GB v. 24.4.2020 - W 5 K 19.1650 - juris Rn. 22 "Möglichkeit der Mitbenutzung der Toilette bzw. einer Dusche").

  • VG München, 28.05.2019 - M 22 E 19.2257

    Unterbringung in einem Einzelzimmer im Rahmen der Obdachlosenfürsorge

    Die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge dient dabei nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5).

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551;… bestätigend zuletzt mit B.v. 18.2.2019 - 4 CE 19.238 - juris Rn. 4).

  • VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17

    Unzumutbarkeit der Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft bei fehlendem …

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (st. Rspr. vgl. VGH München, Beschlüsse vom 03.08.2012 - 4 CE 12.1509 -, und vom 14.07.2005 - 4 C 05.1551 -, jeweils juris).
  • VG München, 22.08.2017 - M 22 E 17.3704

    Anspruch auf Unterbringung eines Obdachlosen in einem Einzelzimmer

    Rn. 9 2. Die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge dient dabei nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5).

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551).

  • VG Berlin, 25.05.2018 - 23 L 193.18

    Sicherstellung einer Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit

    Gefordert wird nur die vorübergehende Unterbringung in einer zumutbaren Unterkunft einfacher Art. Das polizeiliche Obdachlosenrecht dient nicht der wohnungsmäßigen Voll- oder Dauerversorgung (vgl. etwa VGH Bayern, Beschlüsse vom 3. August 2012 - 4 CE 12.1509 -, juris Rn. 5 …und vom 10. Oktober 2008 - 4 CE 08.2647 -, juris Rn. 4; OVG Saarland…, Beschluss vom 14. April 2014 - 1 B 213/14 -, juris Rn. 9; VG Kassel, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 5 L 142/16.KS -, WuM 2016, 241 [241]; VG Köln…, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 20 L 595/08 - juris Rn. 13 f. - jeweils m.w.N.).
  • VG München, 23.08.2017 - M 22 E 17.3770

    Vorläufige Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    Rn. 13 Die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge dient dabei nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorüber-gehenden Unterkunft einfacher Art (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5).

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551).

  • VG München, 05.12.2019 - M 22 E 19.5853

    Zurverfügungstellung einer Notunterkunft - Einzelzimmerunterbringung

    Die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge dient dabei nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5).

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551).

  • VG München, 27.08.2019 - M 22 E 19.3680

    Kein Anspruch auf obdachlosenrechtliche Unterbringung in einem Einzelzimmer

    Die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge dient dabei nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5).

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551).

  • VG München, 24.07.2017 - M 22 S 17.3263

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    Rn. 27 Die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge dient nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5).

    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 4 C 05.1551).

  • VGH Bayern, 11.02.2025 - 4 CE 25.165

    Gerichtskosten bei Obdachlosenunterbringung

  • VG München, 06.08.2018 - M 22 S 18.3631

    Räumung einer Obdachlosenunterkunft in einem Clearinghaus

  • VG Regensburg, 03.05.2021 - RO 4 E 21.516

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Anordnungsgrund, Unterkunft, Anordnungsanspruch, …

  • VG München, 07.09.2022 - M 22 E 22.4242

    Obdachlosenrecht, Erledigung durch Einweisung, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • VG München, 01.04.2026 - M 22 E 26.1619

    Obdachlosenunterbringung, Antrag auf vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutz …

  • VG München, 28.07.2022 - M 22 K 21.5200

    Obdachlosenrecht, Übernahme von Kosten für selbstgewählte Unterkunft (abgelehnt)

  • VG München, 03.08.2017 - M 22 E 17.3334

    Kein Anspruch auf Einzelzimmer im Rahmen der Obdachlosenunterbringung

  • VG München, 09.01.2018 - M 22 E 17.5822

    Obdachlosenunterbringung - Zuweisung einer bestimmten Unterkunft

  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 4 CE 21.3094

    Vorläufige Einweisung in eine Unterkunft, die den Mindestanforderungen an eine …

  • VGH Bayern, 18.02.2019 - 4 CE 19.238

    Glaubhaftmachung eines sanitären Sonderbedarfs

  • VG Würzburg, 19.01.2022 - W 5 E 22.54

    Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Obdachlosigkeit, Annahme fehlender …

  • VG Köln, 14.05.2020 - 22 L 805/20

    Corona-Pandemie: Schutzmaßnahmen in Notunterkunft für Geflüchtete

  • VG Augsburg, 15.12.2020 - Au 8 E 20.2249

    Modalitäten der Obdachlosenunterbringung während der Corona-Pandemie - Anspruch …

  • VG Augsburg, 27.05.2024 - Au 8 E 24.1145

    Einstweilige Anordnung, Obdachlosenunterbringung, Mindestanforderungen an …

  • VG München, 19.02.2024 - M 22 E 24.541

    Obdachlosenrecht, Anspruch auf Zuweisung einer Notunterkunft (bejaht), …

  • VG Bayreuth, 16.09.2014 - B 1 E 14.572

    Sperrung des bisher bewohnten Raumes in der Obdachlosenunterkunft

  • VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 7 E 16.1674

    Obdachlosenfürsorge - Grundsatz der Nachrangigkeit der Obdachlosenhilfe

  • VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 7 E 16.1669

    Obdachlosenfürsorge - Grundsatz der Nachrangigkeit der Obdachlosenhilfe

  • VG Bayreuth, 29.11.2021 - B 1 E 21.1167

    Vorläufige Einweisung in eine Unterkunft, die den Mindestanforderungen an eine …

  • VG München, 22.06.2022 - M 22 S 22.3065

    Obdachlosenrecht, Clearinghäuser-Benutzungssatzung, Räumungsanordnung, Befristung …

  • VG Bayreuth, 29.11.2021 - B 1 E 21.1166

    Anforderungen an Mindestausstattung einer Obdachlosenunterkunft, Wohnungen, …

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